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Insolvenzverfahren über die Skyon GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Leipzig hat im Verfahren über den Antrag der Skyon GmbH, mit Sitz in der Mühlgasse 3 b, 04552 Borna, auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens am 28. November 2024 um 14:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird von den Geschäftsführern David Brovarets und Omekhi Kardava vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Thomas Jacobs bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen des Unternehmens im Interesse der Gläubiger zu sichern und die weitere Unternehmensführung zu überwachen.

Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:


Anordnung zur Vermögenssicherung

Um das Vermögen der Skyon GmbH vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, hat das Insolvenzgericht Leipzig folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    Verfügungen der Skyon GmbH über Vermögensgegenstände sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Überwachung der Unternehmensführung:
    Der Insolvenzverwalter überwacht die Geschäftsführung und stellt sicher, dass keine weiteren Vermögensschäden entstehen.
  3. Sicherstellung des Vermögens:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, das gesamte insolvenzbefangene Vermögen – einschließlich Bankguthaben und Forderungen – in Besitz zu nehmen. Diese Mittel werden auf ein Sonderkonto eingezahlt, das ausschließlich der Insolvenzmasse dient.
  4. Zahlungsanweisungen:
    Drittschuldner dürfen Zahlungen an die Skyon GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters leisten.
  5. Betriebszugang und Nachforschungen:
    Der Insolvenzverwalter hat das Recht, die Geschäftsräume der Skyon GmbH zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlichen Registern oder von Dritten (z. B. Banken, Steuerberatern) einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
  6. Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
    Bereits eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Skyon GmbH werden vorübergehend eingestellt, sofern sie keine unbeweglichen Vermögenswerte betreffen. Neue Zwangsvollstreckungen werden untersagt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Pflichten der Skyon GmbH

Die Skyon GmbH ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in sämtliche Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren. Außerdem müssen alle notwendigen Auskünfte erteilt werden, um eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen (§ 22 Abs. 2 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung

Beteiligte können gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einlegen.

  • Frist: Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung eingereicht werden.
  • Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Leipzig einzulegen:
    • Adresse: Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Alternativ kann die Beschwerde auch elektronisch eingereicht werden, sofern sie den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entspricht. Eine einfache E-Mail reicht dafür nicht aus.

Empfehlungen für Gläubiger

  1. Prüfung und Anmeldung von Forderungen:
    Gläubiger sollten ihre Forderungen frühzeitig vorbereiten und relevante Nachweise wie Rechnungen, Verträge oder Zahlungsbelege bereithalten.
  2. Kontaktaufnahme mit dem Insolvenzverwalter:
    Um über den Verfahrensstand informiert zu bleiben und Ansprüche geltend zu machen, sollten Gläubiger den Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter aufnehmen.
  3. Beratung durch Experten:
    Angesichts der rechtlichen und wirtschaftlichen Komplexität eines Insolvenzverfahrens empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt oder Berater in Anspruch zu nehmen.

Ausblick

In den nächsten Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die finanzielle Lage der Skyon GmbH analysieren. Ziel ist es, die Vermögenswerte zu sichern und eine Entscheidungsgrundlage für das Insolvenzgericht zu schaffen. Das Gericht wird anschließend darüber befinden, ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Gläubiger und Geschäftspartner sollten das Verfahren genau beobachten und sicherstellen, dass ihre Ansprüche fristgerecht angemeldet werden. Das weitere Schicksal der Skyon GmbH – ob Sanierung oder Abwicklung – wird maßgeblich von den Erkenntnissen des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängen.

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