Das Amtsgericht Stuttgart hat im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vorläufige Maßnahmen gegen die DSE Deutsche Solar Energiesysteme GmbH mit Sitz in Holzgerlingen erlassen. Das Unternehmen, vertreten durch den Geschäftsführer Gennaro Otto Morelli, steht unter finanzieller Prüfung, nachdem ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt
Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Verhinderung nachteiliger finanzieller Veränderungen hat das Gericht den Tübinger Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt die Aufgabe, das Vermögen des Unternehmens zu überwachen und zu prüfen, ob die Mittel ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.
Mit der Anordnung gehen wesentliche Befugnisse auf den Insolvenzverwalter über. So sind Verfügungen über das Unternehmensvermögen nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Zudem erhält er die Kontrolle über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin, wodurch das Unternehmen selbst über diese nicht mehr verfügen kann. Gläubiger des Unternehmens dürfen ausstehende Beträge nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
Einschränkungen der Zwangsvollstreckung
Das Gericht hat außerdem Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen weitgehend untersagt, sofern diese sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig ausgesetzt.
Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Dr. Dirk Poff ist berechtigt,
- Geschäftsräume und betriebliche Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten und zu überprüfen,
- Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen,
- Sonderkonten für die Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen,
- Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen zu nehmen,
- die Schuldnerin zur Auskunft und Herausgabe relevanter Dokumente zu verpflichten.
Öffentliche Bekanntmachung und Fristen für Rechtsmittel
Die Entscheidung wurde gemäß Insolvenzordnung (InsO) öffentlich bekannt gemacht. Betroffene Parteien können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.
Diese muss schriftlich oder persönlich bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stuttgart oder eines anderen Amtsgerichts eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail ist unzulässig, jedoch kann eine elektronische Einreichung über das Justizportal Baden-Württemberg erfolgen.
Die öffentliche Bekanntmachung bleibt für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung online abrufbar und wird spätestens sechs Monate nach Verfahrensabschluss gelöscht.
Ausblick
Ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird, hängt von der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab. Dieser wird nun die wirtschaftliche Lage der DSE Deutsche Solar Energiesysteme GmbH detailliert analysieren und über die nächsten Schritte entscheiden.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Wie soll ich den noch Ruhe bewahren, 12000€ weg und Pech gehabt. Nichts absolut nichts stimmt in diesem Land .