Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 245/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12766 eingetragenen DINFRA GmbH, Eiserfelder Straße 316, 57080 Siegen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Constatin Paar, Euelsbruchstraße 77a, 57258 Freudenberg und Herrn Timm Manuel Fries, Güterweg 28, 57076 Siegen
Geschäftszweig: Der Betrieb von Rechenzentren in Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland und die Erbringung von Dienstleistungen für Server- und Rechenzentrumsstandorte in Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland;
ist am 27.11.2025, um 09:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Grabenstraße 28, 58095 Hagen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 245/25
Amtsgericht Siegen, 27.11.2025
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