Insolvent: Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 211981

Das haben wir heute aus zuverlässiger Quelle erfahren, heißt, die Gesellschaft wird noch heute das Insolvenzverfahren beim Amtsgericht in Oldenburg beantragen. Auch das hatten wir ja vermutet.

Auch hier werden wir dann die Interessen der investierten Anleger vertreten, zumindest von den Anlegern, die bei uns in der www.ig-deutsche-lichtmiete.de dann Mitglied werden.

Die Mitgliedschaft ist auch hier kostenfrei.

Manche Anleger werden sich fragen“, warum ist das wichtig, dass ich meine Rechte jetzt hier anmelde?“ Nun im Insolvenzverfahren, welches nun eingeleitet wird, wird und kann der Insolvenzverwalter natürlich das Sondereigentum bestreiten, wie zum Beispiel auch im Fall P&R Container.

Fakt ist damit, dass nun auch für die Anleger der Direkt-Investitionsgesellschaften die akute Gefahr besteht, dass sie keine weiteren Zahlungen erhalten. Tatsache ist aber auch, dass die als Sicherheit für den Insolvenzfall der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH gedachte Mietpoolungsvereinbarung, die Zahlungen an die Investoren über den Treuhänder möglicherwiese gerade nicht absichert. Zum einen greift diese ihrem Wortlaut nach erst bei „Eröffnung“ des Insolvenzverfahrens. Hier wurde aber bisher nur das „vorläufige“ Insolvenzverfahren eröffnet.

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