Infinus- ob sich die Anleger da wirklich freuen

Bruno M. Kübler, der Insolvenzverwalter der Future Business KGaA (FuBus), hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine richtungsweisende Entscheidung zugunsten der Gläubiger errungen (Az. IX ZR 260/15). Rund 28.000 geschädigte Anleger können nun im kommenden Frühjahr mit einer ersten Quotenzahlung in Höhe von 5 bis 6 Prozent rechnen.  

Ursprünglich wollte KÜBLER diese Abschlagzahlung bereits im Jahr 2016 veranlassen. Doch hatte im Jahr 2014 ein Anleihegläubiger Klage gegen die Wirksamkeit der Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters in einer der FuBus-Gläubigerversammlungen erhoben. Der klagende Anleger wollte die Wahl eines „Gemeinsamen Vertreters“ für seine Anleihe für nichtig erklären lassen. Hätte der Kläger obsiegt, wären u.U. auch die Wahlen des Gemeinsamen Vertreters in anderen Anleihen für nichtig erklärt geworden. Kübler war daraufhin gezwungen, das Ergebnis der Klage abzuwarten, weil Abschlagzahlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz nur an den Gemeinsamen Vertreter erfolgen können.

„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein Sieg für die Gläubiger“, unterstrich Kübler, Seniorpartner der bundesweit tätigen Kanzlei KÜBLER, heute in Dresden. „Hätte der BGH anders entschieden, hätten die betreffenden Gläubigerversammlungen wiederholt werden müssen. Die Folge wären neue Kosten für die Gesamtheit der Gläubiger und weitere erhebliche Verzögerungen gewesen.“

Kübler musste für diese Entscheidung durch alle Instanzen gehen. Zuletzt hatte das OLG Dresden dem Kläger noch Recht gegeben. Der Insolvenzverwalter war jedoch davon überzeugt, dass diese Entscheidung rechtsfehlerhaft war und hatte den BGH angerufen. Dieser hat Küblers Rechtsauffassung bestätigt und die Klage nun vollständig abgewiesen, sodass einer Abschlagsverteilung – vorbehaltlich der notwendigen Zustimmung des Gläubigerausschusses – nichts mehr entgegensteht. Kübler gehört selbst zu den führenden deutschen Insolvenzrechtsexperten. Er ist u.a. Herausgeber mehrerer einschlägiger Fachzeitschriften sowie (Mit-)Herausgeber und Autor eines renommierten Kommentars zur Insolvenzordnung.

Das Insolvenzverfahren über die Future Business KGaA gehört mit einer Schadenssumme von weit über 1 Mrd. Euro zu den größten Anlegerbetrugsfällen der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Bis zum heutigen Tage konnte Kübler zugunsten der Gläubiger insgesamt rund 150 Mio. Euro zur Masse ziehen. Diese Summe setzt sich zusammen aus Rückkäufen von Lebens- und Rentenversicherungen, Immobilien-Verkaufserlösen, der Einziehung von Bankbeständen, dem Verkauf von Edelmetallen und der Auflösung eines Fonds-Depots. Die Quotenaussichten für die rund 28.000 FuBus-Gläubiger schätzt Kübler weiterhin auf bis zu 20 Prozent.

16 Comments

  1. OutOfRecords Montag, 09.07.2018 at 10:49 - Reply

    Sonntag, 08. Juli 2018
    Infinus-Manager erwarten Urteil
    Dieser Anlegerskandal bringt den Staat in Not

    Von Diana Dittmer

    2013 stoppen Ermittler bei der Finanzgruppe Infinus angeblich eines der größten Schneeballsysteme Deutschlands. Am Montag wird das Urteil gegen die Ex-Manager verkündet. Den Anlegern hilft das nicht. Für sie gehört auch der Staat vor Gericht.

    Als die Dresdner Staatsanwaltschaft 2013 Deutschlands größten Finanzdienstleister Infinus hopp nimmt, will sie ein Zeichen setzen. Die Razzia in der Geschäftsräumen in Dresden und an weiteren Standorten im In- und Ausland soll ein Triumph im Kampf für einen besseren Anlegerschutz werden. Fünf Jahre später gibt es an dieser Geschichte jedoch berechtigte Zweifel. Anders als geplant wird Infinus zu einem der strittigsten Wirtschaftskriminalfälle, die Deutschland je gesehen hat. Die Grenzen zwischen Finanzskandal und juristischem Übereifer verschwimmen.

    https://www.n-tv.de/wirtschaft/Dieser-Anlegerskandal-bringt-den-Staat-in-Not-article20512225.html

    • gerhart allgaier Dienstag, 10.07.2018 at 20:42 - Reply

      Danke, OutofRecords für den neuerlichen link.

      Was mich erstaunt, ist, dass die naheliegendste Variante – dass es die Insolvenzverwalter-Szene (nein, nicht Mafia, sondern „Szene“) war, die sich ihre Insolvenzen selbst macht (man schaue auch auf die aktuelle GENO eG Debatte, wo hier auf der Plattform alle in Ohnmacht fallen, wenn sich dort exakt dasselbe zuträgt wie bei Thielert, beim Sachsenring, bei der SMP, bei FuBus/Infinus, bei der UNISTER) – strikt ausgeblendet wird.

      Stattdessen herumgemunkelt wird, es gäbe da „übereifrige Juristen“, die „übers Ziel hinaus geschossen wären“, wobei doch jeder Grundschüler weiß, dass es „übereifrige Juristen“ per definitionem nicht gibt. „Übereifrig“ im Kassieren von Honoraren, „übereifrig“ im in Prozesse jagen, die von vorne herein aussichtslos sind, „übereifrig“ im vorauseilenden Gehörsam gegenüber dem jeweiligen Gericht („ich möchte auf keinen Fall den Richter verärgern!“), „übereifrig“ im blinden Verteidigen jedweden Schwachsinns, der von Juristen angezettelt werden kann, „übereifrig“ im bundesweiten Lobbying, „übereifrig“ im Sich-Vor-Drängeln in jede Funktionärsrolle, die jeden anderen vor Langeweile sterben lassen würde, ein Jurist sieht darin aber immer nur einen Mandantenklebestreifen, an dem sie dann zappeln bis ihnen auch ihr letztes Beinchen erstirbt (vgl. Musil: „Die Fliege“).

      Ist eigentlich schon mal jemandem aufgefallen, dass die „Sachsensumpf“ Ermittlerin Simone H. auch als „übereifrige“ Ermittlerin bezeichnet worden ist und ebenso Frau Oberstaatsanwältin Serini, die die Deutsche Bank Chefs wegen Prozessbetruges in München drankriegen wollte und auch mit der Begründung, sie sei eine „übermotivierte“ Ermittlerin aus ihrer Funktion gekickt wurde (sie fristet jetzt an einem Familiengericht ihr hochqualifiziertes, überengagierte Juristen-Dasein)?

      Man möchte Ross und Reiter nicht nennen, wenn man jemandem „Übereifer“ attestiert, daran mangelt es an allen in diesen Fällen, am allermeisten aber an ermittlungstechnischem Übereifer. Sollte sich mal einer finden, der tatsächlich „übereifrig“ ermitteln würde, wären alle diese seltsamen, zum Himmel stinkenden Insolvenzfälle schnell aufgeklärt.

      Nun ist also das Urteil da, der Berg hat gekreisst und erneut eine Maus geboren – wie das in Sachsen halt so üblich ist. Am Übereifer von Juristen kann es jedenfalls nicht gelegen haben.

      • Der Geheilte .... Mittwoch, 11.07.2018 at 10:18 - Reply

        Sehr geehrter Herr Allgaier,
        Sie schreiben immer sehr ausführlich und es ist hoch interessant, was Sie hier so in Sachen Inifinus, GENO, Sachsensumpf usw. schreiben. Das Problem ist : Was hat dies bisher genutzt ? Nichts, genau ! Niemand von den Entscheidungsträgern erhört Sie. Es interessiert schlicht niemand. Deswegen habe ich schlicht in meinem Beitrag geschrieben, dass man sich schlicht damit abfinden muss. Was nützt es, wenn Sie Kübler angreifen und er macht munter weiter ? Das juckt den nicht ! Was gab es für ein Aufschrei bei Prokon, P & R, Göttinger Gruppe, SMP, S&K, Bankhaus Wölbern, oder auch ganz toll die MEG mit Göker an der Spitze.
        Fakt ist, es haben alle verdient, nur der Sparer nicht, der Versicherte im Fall MEG nicht, rundum, der, welcher die Kohle bringt, geht am Ende leer aus. So will es das Gesetz und deswegen geht das auch munter so weiter. Daran ändern auch Ihre echt tollen Beiträge nicht. Nicht falsch verstehen, ich finde das alles richtig, was Sie schreiben, aber es nützt schlicht nix.
        Deswegen ist meine Erfahrung die, die Karawane zieht weiter, es werden nur die Schäfchen ausgetauscht ………………….

        • gerhart allgaier Mittwoch, 11.07.2018 at 14:42 - Reply

          Lieber @Geheilter, ich wollte Ihnen keinesfalls zu nahe treten, denn Sie haben in allem recht.

          Ich für meinen Teil bin hier auf der Plattform seit 5 Jahren und mache das als Lockerungsübung.

          Auch ein Dieter Wedel dachte die längste Zeit (30Jahre?), er könne in jedem Bademantel jedes Mädel verzücken und niemand hat ihm den Spiegel vorgehalten. Auch ein Herr Winterkorn war der festen Ansicht, er selbst, samt seinen Adlaten hätten eine Tarnkappe auf und darunter würden die Emissionen so neutralisiert, dass man die Giftspritzen gefahrlos zu Hunderttausenden herumfahren lassen kann: Bis dann eben doch der eine kleine Ingenieur kommt und sagt „der Kaiser hat aber keine Kleider an“. Und derselbe Ingenieur zum grossen Entsetzen aller, die Winterkorn die Schleppe getragen haben, darauf hinweisen kann: „Ne, ne, ne – ich habe es euch allen auf die Nase gebunden, ihr wolltet es aber nicht wissen und habt einfach so weitergemacht wie bisher….“. Und dann schnappt schon auch mal die Handschelle nach dem Herrn Stadler von AUDI – das bringt zwar niemanden die Gesundheit zurück, aber frei nach dem Motto „wir haben Teer, wir haben Federn und Spaß haben wir auch“ – wäre es schade, wenn man zu früh die Flinte ins Korn geworfen hätte.

          Für diesen Fall ist diese Plattform einsame Spitze: Der BGH hat entschieden, dass die Gläubigerversammlung der FuBus/Infinus manipuliert werden durfte, weil die Anleger und ihre Anwälte keine Gläubigerversammlung gem. § 75 InsO einberufen hätten. Ja, das stand aber halt auch hier (von mir gepostet und von Beratern von Thomas Bremer als zu kompliziert eingeschätzt): hach Jahr und Tag dann das Ergebnis – hätte, hätte, Fahrradkette. Hat aber sich niemand zeitnah aufraffen wollen oder nicht aufraffen können.

          Da endet dann mein Mitleid schlagartig.

          Zum Schluss: Jemand wie Frank Thielert, der dann doch noch Recht bekommt, der hat auch für seine Nachkommen nicht klein beigegeben. Während alle anderen, die einen Schlussstrich ziehen und „nach vorne blicken“ wollen, nun damit leben müssen, dass man eine solche Haltung eigentlich niemandem vermitteln kann, sondern sich jeder Nachgeborene frägt: Ja, aber warum hat er sich nicht wenigstens gewehrt? Hat es dem „Unangreifbaren“ nicht etwas schwerer gemacht, warum hat er sich auch noch selbst aus dem Weg geräumt?

          Im Übrigen sollten Sie mal „Dr. Bruno Kübler“ bei google aufrufen, diese Plattform hier klebt íhm und anderen wie ein alter Kaugummi an den Schuhsohlen und zwar auf der ersten Trefferseite: Das zumindest ist wahre Nächstenliebe, denn das lesen die, die es grade eben wie ein Blitz getroffen hat.

          Oder glauben Sie, die Plus-Minus- und NT-V Sendungen zu den Machenschaften der Insolvenzverwalter-Mafia sind aus dem Nichts heraus entstanden?

          • XXL Freitag, 13.07.2018 at 11:07

            Ich bin auch der Meinung, man sollte immer Salz in die Wunde streuen. Die Frage ist nur wie?

            Meiner Meinung nach benötigen die Angeklagten Unterstützung. Offensichtlich betreibt man ja in Sachsen und im Bereich Insolvenzen mehr als „eine Vetternwirtschaft“, rein aus Profitgier.

            Unternehmen und Vermittlern wurden in den letzten Jahren die Daumenschrauben angelegt, alles muss transparent sein, alles in Beratungsprotokollen aufgeführt werden was wieso ist und wie riskant die Geldanlage ist oder nicht ist. Das alles geschah im Sinne des Verbraucherschutzes.

            Aber Niemand schützt den Verbraucher, den Vermittler oder ein Institut vor dem angeblichen RECHTSSTAAT! Hier ist Unrecht geschehen. Hier handelt es sich auch nicht nur um ein „Einzelschiksal“. Hier wurden massive Existenzen geschadet wenn nicht sogar vernichtet, alles unter dem Dach unseres Rechtssystems!!! Und wenn man hier jetzt die Füße still hält, passiert das wieder und wieder und wieder!!!

            Wir haben gelernt, dass es gewinnbringende „Geschäftsmodelle“ gibt die dem Verbraucher schaden – anderen aber die Taschen vollmacht (z. B. Dieselskandal). Man fing klein an und es wurde immer mehr und immer schlimmer, weil man immer gieriger wurde. Passiert ja auch nichts!!!!

            Soll sich das für andere Anleger wiederholen? Man ist hier doch schon an der Spitze des Unverschämten.

            Nur was kann man machen? Die Keule muss von außerhalb kommen. Mehr Presse? Das Thema deutlich mehr thematisieren? Wo ist der Verbraucherschutz? Wird man auch vor dem Staat geschützt? Wer traut sich das? Was sagt unserer Justizministerin dazu? Hat sie den Mut sich mit dem System anzulegen? …

    • gerhart allgaier Samstag, 14.07.2018 at 09:33 - Reply

      „Anders als geplant wird Infinus zu einem der strittigsten Wirtschaftskriminalfälle, die Deutschland je gesehen hat“.

      Hier lohnt es sich (auch als Antwort auf den Kommentar von XXL weiter unten) sich noch einmal vor Augen zu führen, auf welcher Seite der Insolvenz-Medaille tatsächlich eine erhebliche wirtschaftskriminelle Energie zu verorten ist und vor welchem rechtsstaatlichen Hintergrund „strittigste Wirtschaftskriminalitätsfälle“ vollstreckt werden (siehe auch GENO eG hier auf der Plattform).

      Das Muster ist immer dasselbe:

      Die Insolvenzlobby hat es als gute Juristen, die sie sind, geschafft, einem Justizminister einen Freibrief für die Verfolgung von Unternehmern abzuschwatzen, der jeden Unternehmer zum Vogelfreien für Jedermann macht, der ihm an die Konten will. Der Freibrief lautet: Jeder, der meint, ein Unternehmer sei zahlungsunfähig, darf den – auch anonym! – beim Insolvenzgericht anzeigen und einen Insolvenzantrag stellen, dafür genügt auch ein einziger gelber Brief, den man den Briefträger beim Nachbarn in den Briefkasten hat stecken sehen.

      Schon damals habe ich darauf hingewiesen (seinerzeit auf der Plattform dotcomtod), dass das für jeden neidischen Nachbarn ein gefundenes Fressen wäre, aber die wahre Gefahr von Insolvenzverwaltern ausginge, die sich auf diese Weise mit nur einer einzigen anonymen Anzeige und einem einzigen ihnen gewogenen Amtsrichter/Rechtspfleger/Staatsanwalt sich ihre Insolvenzen selbst machen könnten.

      Das ist nun mehr als 15 Jahre her und seitdem häufen sich die Fälle, in denen der Startschuss für eine spektakuläre Insolvenz mit tausenden vernichteter Arbeitsplätze auf eine anonymen Anzeige beim Insolvenzgericht/der Staatsanwaltschaft zurückgehen. So auch im FuBus/Infinus Insolvenzdesaster, bei der UNISTER, aber auch bei Thielert, dem Sachsenring und zahlreichen anderen Insolvenzfällen.

      Die Insolvenzlobby hat es geschafft den Gesetzgeber so einzunebeln, dass dem nicht aufgefallen ist, dass es sich mit dieser Gesetzesänderung um das Öffnen der Burgfestung und das Hereinlassen von marodierenden Plünderern und Mordgesellen aka Insolvenzverwaltern und ihrer frisch von der Uni rekrutierten Anwälte handelt, die keine Gefangenen machen. Davor konnte ein Insolvenzantrag nur von einem Gläubiger gestellt werden, der das alles auch beweisen musste, was er für seinen Verdacht, der Unternehmer sei insolvent, selbst erlebt haben musste.

      Nun hat nicht jedes Unternehmen alle seine Wertsachen hinter der Burgmauer an nur einem Ort deponiert und auch nicht alle im Schlaf Überraschten sind von Beginn an bereit sich widerstandslos zu ergeben, was für den Insolvenzverwalter eine Herausforderung der besonderen Art darstellt. Dafür – diese potenziellen Unruhestifter auszuschalten – wird in der Regel der Gutachtenzeitraum von 4 bis 8 Wochen genutzt (gerne dann auch verlängert) und ein Verräter installiert, dem freies Geleit samt lukrativer Posten mit viel Entscheidungsgewalt über alte Feinde/missliebige Konkurrenten zugesichert wird. In allen diesen Wirtschaftskriminalfällen findet sich dieser Verräter, der nicht ahnt, dass er später vom Insolvenzverwalter ebenso entsorgt werden wird, wie all diejenigen, die er zuvor ans Messer geliefert hatte.

      Dieser „Verräter“ liefert dann in den 4 bis 8 Wochen sämtliche Konten, Wertgegenstände, umeingebrachten Forderungen, Daten von Mitarbeitern, Gesellschaftern und deren Erpressbarkeiten, die als Verleumdung und üble Nachrede mit in das abzuliefernde Gutachten einfliessen, das dann wenig überraschend regelmässig „bandenmässigen Betrug“, „Luftbuchungen“, „Bilanzfälschungen“, „überzogener Lebensstil“, „chaotische Buchhaltung“ und „das Verfahren wird noch auf Jahre hinaus nicht beendet werden können“ dem Unternehmen den Todesschuss verpasst:

      Nämlich der Gutachter sich selbst als Insolvenzverwalter empfiehlt.

      Mehr Selbstbedienung in einem geschlossenen System ist gar nicht möglich.

      Das Insolvenzgericht zieht keinen auch noch so zum Himmel schreienden Widersprüche auch nur im Ansatz in Zweifel, sondern bestellt grad extra schnell den Gutachter zum Insolvenzverwalter. Oft am selben Tag der Gutachtenabgabe, wo kein Mensch das Gutachten lesen, geschweige denn bewerten oder Gegenargumente vorbringen konnte. Womit der Insolvenzverwalter ab diesem Zeitpunkt tun und lassen kann, was er will – unter anderem schonmal den Unternehmer und seine (loyalen wie illoyalen) Partner einlochen lässt, die Geschäftsunterlagen beschlagnahmt und wenn diese dann von fassungslosen Mitarbeitern in offenen Scheunen herumliegend gesichtet werden, diese ebenfalls mit Anzeigen, Räumungsklagen und Kündigungen überzieht.

      Richter, Staatsanwalt und Polizei in einer nur einer Person, denn was der Insolvenzverwalter meint „anregen“ zu müssen, ist bereits Urteil und Durchsuchungsbefehl, wobei sich auch bei solchen Aktionen niemand sich an die sonst üblichen Gepflogenheiten halten muss, wie ein geordnetes Sicherstellungsprotokoll, Schutz der Privatsphäre, Gefahr im Verzug und ähnlich lästigen Einschränkungen von nackter Willkür und hoheitlicher Gewaltanwendung.

      Fazit: Wer könnte widerstehen, wenn er mit nur einer anonymen Anzeige sich Vermögen zwischen 32 Mio. EUR (SMP) und 380 Mio. EUR (FuBus/Infinus) aneignen könnte, über deren Verwendung er keinerlei (wirksame, weil überprüfbare) Rechenschaft ablegen muss, sondern sich nehmen kann, soviel er will und solange er will. Denn der Unternehmenskorpus kann oft noch gut ein Jahrzehnt am Leben erhalten werden, so lange bis er keinen Goldtaler mehr ausspuckt. Danach wird er liquidiert, in der Regel für einen Appel und ein Ei an einen Nahestehenden verkauft oder an ein Schweizer Family Office oder an einen Chinesen, was im Ergebnis auf dasselbe hinausläuft.

      Bleibt die Frage, warum der Rechtsstaat in Person der Amtsrichter, Rechtspfleger, der LG Richter, der OLG Richter und zuletzt in Gestalt des BGH bei diesen Machenschaften die unselige Rolle spielt, die er spielt. Man sehe sich dafür die Referentenliste des RWS Verlages einmal näher an: Es existiert kein Richter, der für Insolvenzsachen zuständig ist, der nicht aus dem RWS Verlag Nebeneinkünfte bezieht – um hier nur den Fall Dr. Bruno Kübler als Prototyp für viele andere, zu nennen.

      Hier der link: https://www.rws-seminare.de/referenten/

      Da finden sich sämtliche Richter als Referenten, einfach einen Namen suchen und ihn ohne Probleme auf dieser Liste wiederfinden. Noch aufschlussreicher ist jedoch die Festschrift zum 70. Geburtstag von Dr. Bruno Kübler aus dem Beck-Verlag: Sage und schreibe mehr als 800 Seiten stark, 97 Autoren, davon mehr als 80 % Richter und herausgegeben vom Vorsitzenden des IX. Senates des BGH, Dr. Godehard Kayser. Nein, das ist kein Scherz, das ist derjenige, vor den die Anleger getreten sind und sich über die manipulierte Gläubigerversammlung der FuBus/Infinus beklagt hatten. Wie naiv, und wie naiv von der zuständigen Kanzlei sich die Festschrift nicht anzusehen und nicht wenigstens den Vorsitzenden als befangen abzulehnen, sondern sich einlullen zu lassen von einer Verhandlung, bei der sich der Senat ganz anders gegeben hat, als letztlich dann im (Überrschungs-)Urteil stand.

      Zitat aus SPIEGEL Ausgaben: . . . in Nr. 41/1993 KONKURSE – MEHR ALS GUTE WORTE und Nr. 29/1994 KONKURSVERWALTER – WIE DER LIEBE GOTT über den Münchner Rechtsanwalt Sieg- fried Baron von Hohenhau, der für seinen einwöchigen Einsatz als Sequester der Konsumgenossenschaft Halle ein Honorar von 12,8 Millionen Mark kassierte.

      Das ist nichts besonders Erwähnenswertes, erwähnenswert ist lediglich, dass derselbe Konkursverwalter dem zuständigen Amtsgerichtspräsidenten Haarmeyer zuvor ein Rechtsgutachten in Höhe von 103.000 DM verschafft hatte, das zu selbstverständlich nur aus der Masse der ihm zugeschobenen Insolvenz bezahlen konnte. Kick-back wäre dafür ein zu milder Begriff, das ist, war und wird immer das sein, nach dem es aussieht: Korruption.

      In der hier verlinkten Plus-Minus-Sendung wird Prof. Dr. Hans Haarmeyer jedoch erneut als „Gläubigerschützer“ und „Kritiker“ zitiert, der er wahrlich nicht ist und nicht sein kann: Der hat exakt dasselbe praktiziert wie Dr. Bruno Kübler, nur weniger erfolgreich.

      Wäre es auch übermenschlich von den zuständigen Richtern zu verlangen, sie mögen sich begnügen mit ihren guten und auskömmlichen Bezügen und sich fern halten von Parteien, die vor ihren Richtertisch von anderen Parteien getrieben werden, die ihrerseits keinerlei Lobbyplattform haben, aus denen sie Gutachten im 6-telligen Bereich an Richter vergeben können?

      Im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes sollte eine Auskunft über die Nebeneinkünfte durch den RWS Verlag (oder einer der anderen Lobbyplattformen von Insolvenzverwaltern) von jedem dieser Richter von jedem Geschädigten verlangt werden – die Adresse dafür ist der Dienstherr, also das Justizministerium.

      Ich bin mir sicher, dann – eines fernen oder nahen Tages, so genau weiß man das nicht – kommen all die Geschundenen, die Enttäuschten, die Über-den-Tisch-Gezogenen, die Überrumpelten und die Fassungslosen aus ihren Löchern und jede Geschichte ist ein Skandal für sich, der sich gewaschen hat. Und niemand wird mehr glauben können, dass das alles über Jahre und Jahrzehnte – ohne auch nur den leisteten Widerstand zu provozieren – möglich war.

  2. Geronimo Dienstag, 29.05.2018 at 09:31 - Reply

    Unfassbar, wie hier eine Insolvenzmafia aus geldgeilen Anwälten nur eines macht, sich aus der Insolvenzmasse persönlich bereichern. Um etwas geht es gar nicht. Habe übrigens in der letzten Woche ebenfalls von so einem selbsternannten „Verbraucherschutzanwalt“ Post hinsichtlich einer Anlage Post bekommen. Der Typ konnte sich ganz legal die Adressen der Investoren besorgen und geht jetzt auf Mandanten-und Dummenfang. Folgen dieser „Bazille“ jetzt genügend Anleger, verdient er Kohle ohne Ende und ein bis dato gesundes Unternehmen geht den Bach runter. Die Justiz macht sich zum Handlanger Krimineller.

  3. OutOfRecords Montag, 28.05.2018 at 23:46 - Reply

    https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/infinus-insolvenzverwalter100.html
    https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videosextern/teure-insolvenzverwalter-anleger-sollen-auch-noch-zinsen-zurueckzahlen-100.html

    Teure Insolvenzverwalter: Wie man sein Erspartes verlieren und darauf noch Zinsen zahlen kann
    PlayEin Mann und eine Frau mit Dokumenten auf einem Sofa
    Teure Insolvenzverwalter: Anleger sollen auch noch Zinsen zurückzahlen | Video verfügbar bis 23.05.2019 | Bild[1]: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
    – Nach Infinus-Pleite warten Anleger, einen Teil ihrer Ersparnisse zurückzubekommen.
    – Statt Vermögenswerte zu verteilen, fordert der Insolvenzverwalter bereits gezahlte Zinsen zurück und droht, die Anleger zu verklagen.
    – Anwalt vermutet hinter dem Verhalten des Insolvenzverwalters ein profitables Geschäftsmodell auf Kosten der Anleger.
    – Anleger fühlen sich ausgenutzt und wehren sich.
    – Insolvenzexperte sieht dringenden Handlungsbedarf.

    Familie Brauns aus Sachsen-Anhalt hat alle Ersparnisse verloren: 17.000 Euro. Jetzt sollen Nicole und Heiko Brauns auch noch die Zinsen zurückzahlen, die sie vor Jahren bekommen haben. Für beide zusammen sind das etwa 7.400 Euro. Um diese Summe zahlen zu können, müsste die fünfköpfige Familie einen Kredit aufnehmen. Nicole Brauns ist empört:
    „Für mich ist es Geldgier: Ich sage mal, ob wir mal irgendetwas von dem Geld wieder bekommen, steht in den Sternen. Und wenn man jetzt noch draufzahlen soll, ist das schon sehr bitter.“
    Insolvenz nach Razzia
    VillaZu den Vermögenswerten von Infinus gehörten auch Villen in Dresden-Blasewitz. | Bild: Imago
    Was ist passiert? Die Brauns hatten wie Tausende deutsche Kleinanleger ihr Geld bei der Infinus-Gruppe, einem der größten Finanzdienstleister Deutschlands, in Form von Wertpapieren angelegt. Während dieser Jahre haben sie immer die versprochenen Zinsen bekommen. Anfang November 2013 ließ die Staatsanwaltschaft nach einem anonymen Hinweis eine Razzia durchführen. Polizisten marschierten in den Sitz des in Dresden ansässigen Unternehmens, durchsuchten die Geschäftsräume und beschlagnahmten Vermögenswerte. Konten wurden gesperrt und die Manager wegen Betrugsverdachts in Untersuchungshaft genommen. Wenige Tage nach der Zerschlagung musste das Unternehmen Insolvenz anmelden.
    Und plötzlich ist kein Geld mehr da
    Für die Anleger wie die Brauns war das ein Schock. Sie hatten das angelegte Geld schon fest für eine Umschulung des Vaters eingeplant. Nun mussten sie sie ohne ihre Ersparnisse finanzieren, wie Heiko Brauns erklärt:
    „Da brach natürlich eine Welt zusammen. Die ganzen Schulverträge waren unterschrieben und das Geld musste natürlich irgendwo fließen.“
    Hoffen auf Schadensbegrenzung
    Doch wie auch die anderen Anleger waren die Brauns guter Hoffnung, einen Teil ihres Geldes zurückzubekommen. Bei knapp einer Milliarde angelegter Euro konnten Vermögenswerte von etwa 400 Millionen Euro gesichert werden. Im Zuge des Insolvenzverfahrens wurden mehrere Verwalter eingesetzt, um für die Gläubiger dieses Vermögen zu sichern.
    Klage statt Geld zurück
    Doch vier Jahre nach der Insolvenz haben die Brauns noch kein Geld zurück. Stattdessen sollen sie erst einmal welches zahlen. Einer der Insolvenzverwalter verlangt die einst von Infinus gezahlten Zinsen zurück. Wer nicht zahlt, der wird von ihm verklagt. So auch die Brauns.
    Der Insolvenzverwalter argumentiert im Rückforderungsschreiben an die Eheleute, dass er die Zinsen nach der Insolvenzordnung zurückverlangen muss. Es handele sich um unentgeltliche Leistungen. Infinus habe keine Gewinne, sondern Verluste gemacht. An die Anleger seien somit nur Scheingewinne ausgezahlt worden. Doch wie kommt der Insolvenzverwalter zu dieser Argumentation?
    Vage Behauptungen
    Schon 2015 verlor er erstinstanzlich vor dem Landgericht Leipzig. Damals wollte er eine Bilanz von Infinus für nichtig erklären lassen. Der Richter wies die Klage als nicht begründet ab. Ein Scheingeschäft lag nicht vor, so der Richter. Tatsächlich war Infinus vor der Razzia der Staatsanwaltschaft offenbar nicht zahlungsunfähig. Das zeigt auch ein vertrauliches Schreiben der Bundesbank. Darin heißt es unter anderem: Die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gegeben.
    Auch der Zwischenbericht eines anderen Insolvenzverwalters lässt Zweifel aufkommen, dass es sich um sogenannte Scheingewinne handelt. Ihm schrieb das Finanzamt: „aus fiskalischer Sicht handele es sich um ein tragfähiges Geschäftsmodell“ … „Die Bilanzen von 2009-2012 seien richtig erstellt“ … „ein Erstattungsanspruch ergebe sich unter keinem Gesichtspunkt…“
    Anleger wehren sich
    Um die Interessen der Betroffenen zu bündeln, hat Axel Nagel im thüringischen Herrenhof die „Interessengemeinschaft der Anleger und Gläubiger der Infinus- Gruppe e.V.“ gegründet. 5.000 Gläubiger gehören mittlerweile dazu, er selbst auch. Dass jetzt Tausende Prozesse gegen die Anleger losgetreten werden, hält er für unverantwortlich:
    „Aus Sicht der Gläubiger ist das natürlich eine Katastrophe. Man hat sein gesamtes Vermögen oder die angelegten Gelder verloren. Man weiß, dass man vielleicht nur einen Bruchteil zurückbekommt und dass man jetzt im vierten Jahr aufgefordert wird, eine Rückzahlung vorzunehmen, obwohl weder im Strafverfahren noch im zivilrechtlichen Verfahren geklärt ist, wer schuldig ist. Das finde ich nicht richtig.“
    Auf Initiative der Interessengemeinschaft kamen in Dresden vor einigen Wochen Hunderte Anleger aus ganz Deutschland zusammen. Dass der Insolvenzverwalter sie jetzt verklagen will, statt kostengünstig ein Musterverfahren zu führen, kann hier niemand verstehen. Einige Betroffene vermuten, dass die Insolvenzverwalter das Verfahren sinnlos verlängern, um mehr daran zu verdienen, und befürchten, dass die Anleger auch dafür zahlen müssen.
    Leicht verdientes Geld
    Der Rechtsanwalt Dr. Lambertus Fuhrmann, der einige Anleger vertritt, sieht für die jetzige Klagewelle der Insolvenzverwalter nur einen Grund:
    „Wenn nun ein Insolvenzverwalter nicht nur einen Prozess, sondern Zehntausende Prozesse für die Masse führt, und zwar alle nach demselben Schema und mit denselben Begründungen, hat er also nur einmal die Arbeit, kann aber 10.000 Mal dafür kassieren. Das ist dann schon ein sehr gutes Geschäftsmodell, sozusagen ein industrieller Selbstläufer.“
    Seiner Schätzung nach fließen auf diese Weise bis zu 15 Millionen zusätzliche Gebühren in die Kassen der Insolvenzverwalter.
    Fragwürdige Abschlüsse
    Um die Klagewelle realisieren zu können, hat der Insolvenzverwalter zuerst ein Unternehmen beauftragt, um die Infinus-Jahresabschlüsse neu erstellen zu erlassen. Das kostet das Geld der Gläubiger. Diese neuen Abschlüsse hat er nun auf seiner Website für die Anleger veröffentlicht und begründet damit auch seine Klagen gegen sie.
    Dabei hat ihn das Oberlandesgericht Dresden mit einem Urteil bereits darauf hingewiesen, dass die von ihm veröffentlichten „Jahresabschlüsse“ keine sind, da die erforderliche Prüfung durch einen Abschlussprüfer fehlt. Diesen Umstand verschweigt er Anlegern wie den Brauns aber.
    Der Anwalt und seine Anwälte
    fallende GeldmünzenGeld sieht nur der Insovenzverwalter. | Bild: dpa
    Um die Tausenden Prozesse gegen die Gläubiger führen zu können, hat der Insolvenzverwalter nicht nur seine eigene Anwaltskanzlei beauftragt, sondern noch zwei weitere. Alle werden vom Geld der Gläubiger bezahlt. Was „Plusminus“ auffällt: Nicht nur die Rückforderungsschreiben an Anleger sind, abgesehen von den Namen und Summen, nahezu identisch, sondern auch die Klageschriften der Kanzleien gleichen sich aufs Wort.
    Insolvenzexperte sieht dringenden Handlungsbedarf
    Der Insolvenzexperte Prof. Hans Haarmeyer von der Hochschule Koblenz beobachtet ähnliche Vorgehensweisen immer häufiger, gerade bei Insolvenzverfahren, in denen es viel Masse zu verteilen gibt, und sieht dringenden Handlungsbedarf.
    „Das Problem liegt darin, dass die Insolvenzverwalter in der Lage sind, sich selbst zu mandatieren, was immer eine große Versuchung darstellt, und im Rahmen von Dienstleistungskartellen Verfahren auch an andere befreundete Kollegen weiterzugeben, sodass das Geld der Gläubiger in einen großen Kreislauf gedreht wird, bis es am Ende auf eine geringe Summe geschrumpft ist. Hier muss man dringend einen Riegel vorschieben. Es muss gesichert werden, dass solche Aufträge nur mit Zustimmung der Gerichte oder mit Zustimmung der Gläubiger vergeben werden dürfen.“
    Nicht einmal für Ex-Infinus-Manager nachvollziehbar
    Im Fall von Infinus können selbst die angeklagten Manager nicht verstehen, warum die Anleger noch kein Geld zurückbekommen haben. Das Strafverfahren läuft seit 2015, ohne dass einer von ihnen wegen Betruges verurteilt werden konnte. Alle Beschuldigten mussten aus der U-Haft entlassen werden. Dr. Kewan Kadkhodai, einer der sechs Manager, war bereit, mit „Plusminus“ zu reden. Warum vom ehemaligen Vermögen nicht mehr viel übrig ist, sieht er so:
    „Die Ursachen liegen meines Erachtens an dem Eingreifen der Staatsanwaltschaft. Man hätte das sensibler machen müssen. Dadurch hat man an diesem Tag natürlich Vermögenswerte, die vorhanden waren, zerstört. Und natürlich an der Arbeit der Insolvenzverwalter, die seit fünf Jahren nichts anderes tun haben, als Vermögenswerte durch Klagen und durch meiner Meinung nach falschen Verkäufen zu schmälern.“
    Teure Grundstücke unterm Preis verkauft
    Mit „falschen Verkäufen“ meint Kadkhodai sogenannte Paketverkäufe von Immobilien, die schon 2014 vom Verwalter durchgeführt wurden. Darunter befanden sich auch Häuser in Dresdner Toplagen. Der Paketverkauf brachte einen durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 1.400 Euro, obwohl man schon damals durchaus einen Preis von ca. 2.000 Euro hätte erzielen können, ganz zu schweigen von dem Preis, der heute möglich wäre.
    Insolvenzverwalter schweigt, Gläubiger zahlen
    „Plusminus“ hat den zuständigen Insolvenzverwalter konfrontiert, doch er war zu keiner Auskunft bereit.
    Die Brauns hatten den ersten Gerichtstermin bereits vor wenigen Tagen. Es lief gut für sie. Wenn der Insolvenzverwalter keine weiteren Beweise vorlegen könne, hält der Richter nach vorläufiger Einschätzung die Klage für unbegründet. Aber selbst wenn der Insolvenzverwalter die Klagen gegen die Anleger verliert, werden die Gebühren immer aus der Masse, also dem Geld der Anleger, bezahlt. Für Axel Nagel, von der Interessengemeinschaft der Anleger und Gläubiger der Infinus-Gruppe e.V. ist das eine große Ungerechtigkeit:
    „Hier ist der Gläubiger aus unserer Sicht doppelt benachteiligt – oder sogar dreifach: Geld verloren, Rückzahlung und sogar von seinem eigenen Geld, was er vielleicht bekommt, bezahlt er die Klage gegen sich. Also ich halte das für nicht mehr nachvollziehbar.“
    Woanders sind Gläubiger besser beteiligt
    Prof. Hans Haarmeyer weiß, wie der Schutz der Gläubiger besser funktionieren könnte:
    „Was in Deutschland fehlt, ist eine Professionalisierung der Gläubigerseite. Wir haben in Österreich seit über 100 Jahren professionelle Gläubigergremien und dort passieren solche Dinge überhaupt nicht, weil vom ersten Tag an die Gläubiger ganz eng in alle Entscheidungen eingebunden sind und oft einen eigenen Rechnungsprüfer bestellen, der den Insolvenzverwalter begleitet, sodass dort die Kontrollmechanismen relativ gut funktionieren.“
    Ein solches System einer besseren Kontrolle hätten sich auch die Brauns gewünscht. Denn unabhängig davon, ob sie den Prozess gewinnen oder nicht: Die Zeche werden sie zahlen.
    Autorin: Christiane Cichy

    • gerhart.allgaier Mittwoch, 30.05.2018 at 10:32 - Reply

      Wunderbar, dass Sie noch leben und kommentieren, lieber OutofRecords, auch mich gibt es noch: Jetzt nur ganz kurz die Preisfrage, die jetzt endlich mal ein Journalist dem selbternannten „Kriminalinsolvenzverwalter“ Dr. Bruno Kübler stellen sollte:

      „Trifft es zu, dass Ihre Kanzlei mit allen Ihren Niederlassungen einschliesslich Ihrer Lobbyplattform RWS Verlag Insolvenz anmelden müsste, wenn Sie nicht die FuBus/Infinus rechtzeitig von einem Insolvenzrichter Gerster zugeschanzt bekommen hätte?“.

      Meine Vermutung, die sich aus zahlreichen Indizien, die öffentlich zugänglich sind, speist: der Kübler-Verlags- und Kanzlei-Konzern wäre insolvent ohne die FuBus/Infinus Gelddruckmaschine, aus der sich Kübler regelmässig diejenigen Millionen entnimmt, die der Konzern nicht nur nicht mehr abwirft, sondern für die Aufrechterhaltung eines umprofitablen Unternehmens und zur Aufrechterhaltung einer seit langem brüchigen Fassade „verbrennt“.

      Ich lese jetzt erst einmal verlinkten Beitrag und hoffe, dass er hält, was er verspricht – in der Regel sitzt sie (die Presse) ja den Verlautbarungen der Vollprofis aus dem Umfeld von Kübler auf und betet nach, was aus dieser Ecke an ressentimentgeladenen Vorurteilstextbausteinen fix-und-fertig übernommen werden kann: „Sind wir nur den Gläubigern verpflichtet“, „haben wir entdeckt, dass das Unternehmen schon viel früher insolvent war“, „haben die Vorstände über ihre Verhältnisse gelebt“, „gehe ich von Bilanzbetrug aus“, „haben wir für die Gläubiger 23 Millionen erlöst“ etc.

      Danke für den Hinweis, das System Kübler sieht derzeit schwer danach aus, dass es sich nur noch mühsam von gerade eben noch verhinderter Insolvenz zu verhinderter Insolvenz schleppt. Aber leider gibt es immer noch genügend Richter – bis hin zum IX. Senat des BGH – die das System nicht nur decken, sondern hochprofitable kick-back-Szenarien sich über die Jahrzehnte dort etabliert haben, die völlig ungeniert mit dem Hinweis „ist alles von der richterlichen Unabhängigkeit gedeckt“ sich jeder Kontrolle entzieht und völlig aus dem Ruder gelaufen ist.

      Man glaubt es nicht, wenn man liest, dass ein Vorsitzender eines sog. Insolvenzsenates des BGH (Dr. Godehart Kayser) auf einen Insolvenzverwalter (Küblewr) eine „Festschrift“ herausgeben kann, die dessen „Person und Lebenswerk“ ehren und würdigen soll, wenn ebendieser Insolvenzverwalter zeitgleich in zwei Großverfahren Bekalgter vor ebendiesem sog. Insolvenzsenat ist.

      Mehr „ehren und würdigen“ kann man „eine Person und ein Lebenswerk“ tatsächlich nicht, als ihm jede Haftung für jede noch so fahrlässige, vorsätzliche oder strafrechtlich relevante Pflichtverletzung zu ersparen. Leider hat die Kanzlei Mattil es versäumt diese ins Auge springende Verflechtung des IX. Zivilsenates des BGH mit Kübler für einen Befangenheitsantrag zu nutzen, denn nicht nur der Vorsitzende hängt am Honorartopf des Kübler-Konzerns, sondern 5 der anderen Mitglieder desselben Senates ebenfalls.

      Jeder Insolvenz-Senat an jedem deutschen OLG steht auf der Gehaltsliste von Kübler – das gilt von Dresden bis München ohne Ausnahme. Und der sog. Insolvenzsenat des BGH – an dem niemand vorbeikommt ebensowenig wie an einem OLG Insolvenzsenat, wenn man es geschafft hat aus den Niederungen des Insolvenzgerichtes herauszukommen – gibt Festschriften auf praktisch jeden Großinsolvenzverwalter (wie Wellensiek und Kübler) heraus.

      Großinsolvenzverwalter, gegen die man als Gläubiger und Betroffener mit dem bisschen rechtlichem Flankenschutz antreten darf, den die Politik als Feigenblatt sich von den Großinsolvenzverwaltern zuvor hat absegnen lassen. Was das im Ergebnis dann wenig überraschend das Äquivalent einer Heugabel für den Gläubiger zu einer Vollautomatischen für den Insolvenzverwalter darstellt. Wobei die Heugabeln auf freier Fläche weithin sichtbar zum Niederkartätschen freigegeben wurde,, während die Vollautomatischen in geschlossener Formation unter dem leisen Summen von Drohnen und ohne jedes eigene Risiko ihrer Vernichtungsaufgabe nachgehen dürfen.

      Zynischerweise hat man das Gesetz dann auch noch so ausgestaltet, dass die Vollautomatischen samt der Drohnen, denen man schutzlos ausgeliefert ist, von den Gläubigern bezahlt werden müssen und zwar gleichgültig wie überdimensioniert das Niederkartätschen ins Werk gesetzt wurde: Zuerst aus der beschlagnahmten Masse, später dann aus Anfechtungen und zum Schluss landet die Heugabel dann noch hinter Gittern, weil sie Weib, Kind und Haus glaubteverteidigen zu müssen.

      Was nicht nur frech, sondern auch fahrlässig und man selbst schuld ist, wenn man seine aussichtslose Position nicht von vorne herein als solche wahrgenommen und freiwillig auf jede Gegenwehr verzichtet hat.

  4. OutOfRecords Dienstag, 16.01.2018 at 12:27 - Reply

    Noch etwas zum „Freuen“:
    https://www.bontschev.de/beitraege/jahresbericht-schadensfall-infinus-komplex-2016/

    Kübler hat sich bereits 6,5 Mio. als Vorschuß genehmigt und entnommen.
    Dazu kommen etliche eher seltsame Ausgaben, die wohl noch nicht von ihm aufgeschlüsselt und erklärt wurden.
    Der Bericht ist nicht ganz neu, wurde aber anscheinend bisher nicht thematisiert.

    „Es gibt jeweils alle drei Monate ein Gutachten über die Kassenprüfung, die ein Sachverständi­geninstitut für den Gläubigerausschuss vornimmt. Das letzte Sachverständigengutachten um­ fasst den Zeitraum vom 01.07.2016 bis zum 30.09.2016. An diesem Bericht orientiere ich mich nachfolgend.
    Wie bekannt verfügt der Insolvenzverwalter über diverse Konten, auf denen das Vermögen der insolventen Gesellschaft sowie Verwertungserlöse verwahrt werden. Per 30.09.2016 besteht auf sämtlichen Konten des Insolvenzverwalters ein Geldbestand i.H.v. ca. 129 Mio. €.
    Auffällig ist hierbei, daß der Sachverständige festgestellt hat, daß ein Vorschuss auf die Vergü­tung des Verwalters i.H.v. 6,5 Mio € entnommen wurde. Wir haben daher den Insolvenzverwalter angeschrieben und um Mitteilung gebeten, auf welcher Beschlussfassung des Insolvenzgerichts, die Entnahme eines Betrages i.H.v. 6,5 Mio. € unseres Erachtens sogar über 7,5 Mio. € über den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 30.09.2016 erfolgt ist. Selbiges gilt für die Vergü­tung des Gläubigerausschusses.
    Hier sind Entnahmen i.H.v. ca. 194.000,00 € getätigt worden.
    Weiterhin gibt es eine Position Löhne und Gehälter i.H.v. 337.000,00 €, die gleichfalls nicht nachvollziehbar ist und eine Position Vergütung Gläubigerausschuss i.H.v. ca. 158.000,00 €, deren Aufklärung gleichfalls verlangt wurde. Im Weiteren sind insolvenzspezifische Fremdarbei­ten i.H.v. ca. 1 Mio. € vergütet worden, die wir gleichfalls gebeten haben, aufzuschlüsseln.“

    • XXL Mittwoch, 17.01.2018 at 09:58 - Reply

      Tja, da wirft man der Infinus-Gruppe Intransparenz vor und bei dem der es richten soll herrscht absolute Nichtnachvollziehbarkeit und Erklärungsnotstand!!!

      Erschreckend wenn man den Kontrolleur kontrollieren muss. Bitte unbedingt an diesem Thema dran bleiben!!!!! – Danke!!

    • gerhart allgaier Sonntag, 18.02.2018 at 15:32 - Reply

      Danke für den Hinweis, endlich hat jemand einmal Akteneinsicht genommen! So schwer ist das ja nicht und nun fehlt nur noch der Nachweis, was denn das Insolvenzgericht auf die Anfrage geantwortet hat. Nun haben bei Kübler bekanntlich plus-minus 20 seiner sog. „Berufsträger“ das Handtuch geworfen, wo doch nach einer anderen Aussage von Kübler ohnehin nie mehr als 20 „Berufsträger“ bei ihm tätig waren? Die Frage lautet also: Mit wem oder was bestreitet Kübler nun diese FuBus/Infinus-Jahrhundertkriminalinsolvenz? Mit ewig Übriggebliebenen wie Breidenbücher (die ja nicht anders kann) oder Laboga, der nur Insolvenz wie Kübler kann und sonst gar nichts? Oder gar mit dem letzten „Berufsträger“ in Köln, Dr. Dietmar Rendels?

      Pro Jahr werden laut dem oben verlinkten Bericht plus-minus 10 Mio. EUR von Kübler aus der Masse entnommen: dann ist spätestens zu Kübler’s 80. Geburtstag Schluss und alles, was dann an Anleger noch verteilt werden kann ist – wenn es hoch kommt – eine weitere sog. „Festschrift“, diesmal „zum 80. Geburtstag von Bruno M. Kübler“, herausgegeben vom Vorsitzenden des IX. BGH-Senat. Dafür wird dann den Anlegern eine Rechnung über 198 EUR ausgestellt, für die der Mahnbescheid vom Beck-Verlag gleich mitgeliefert wird,. Dann werden sich hier auf der Plattform ein paar Nörgler einfinden, die solche Methoden anprangern und ein paar Anwälte, die sich angeblich auch empören, dann aber auf der Schlussrechnung als Gläubigerausschussmitglieder und -gesamtvertreter aufscheinen, mit Summen und Sümmchen, die ihre angebliche Empörung Lügen strafen.

    • gerhat allgaier Samstag, 31.03.2018 at 10:46 - Reply

      Lieber OutOfRecords, gibt es Neuigkeiten, von denen ich nichts weiß? Der Prozess läuft ja immer noch, aber niemand scheint sich dafür zu interessieren. Ich habe erst jetzt das o.a. BGH Urteil durchgelesen.: Da erklärt der BGH über 15 für einen Laien absolut unverständlichem juristischen Kauderwelsch, warum er leider dem OLG Dresden nicht recht geben kann, dass die Berufung des Gemeinsamen Vertreters Gloecker, der auf extrem dubiose Weise in sein Amt gehievt worden war, unrechtmässig und sämtliche 4.500 Gläubigerversammlungen zu wiederholen seien. Am Ende der 15 Seiten steht dann die Maus, die der Berg BGH in Form seines IX. Senates unter kräftigem Kreisen geboren hat: Man hätte sich nur den § 75 InsO einmal näher ansehen sollen, dann einen Antrag nach § 75 InsO beim Gericht stellen und schon wären diese seltsamen Gläubigerversammlung vom Tisch gewesen. Denn dann hätte das Insolvenzgericht in Dresden unter der Leitung von Richter Gerster und der Rechtspflegerin Ronny Danko selbstverständlich nur nach Recht und Gesetz entschieden und alles wäre GUT. Weil aber niemand diesen Antrag gem. § 78 InsO gestellt hätte, hätte das Insolvenzgericht auch nichts entscheiden können, also kommen auch die 15 Seiten in die Tonne. Das sieht schwer nach Verlegenheits- und Gefälligkeits-Lücke PRO Kübler aus, denn jeder, der auch nur im Ansatz irgendetwas mit Insolvenzgerichten zu tun hatte – und deren Richter und Rechtspfleger – der weiß, dass die jedem den Mittelfinger zeigen, der sich aufschwingt nach irgendeinem InsO-Paragrafen irgendeine Entscheidung anfechten zu wollen. Dann schreibt halt Kübler die 15 Seiten und das Insolvenzgericht schreibt sie ab. Die 15 Seiten sind für jeden Gläubiger der reinste Hohn, denn noch nie hat ein Gericht so deutlich gemacht, dass es sich um einen geschlossenes System handelt, das untereinander sich ausschliesslich in einer Sondersprache verständigt (ähnlich der Gebärdensprache), die niemand, der nicht 15 Jahre Übung darin erworben hat, verstehen kann. Ich empfehle dringend, sich einmal näher anzusehen, auf wievielten Ebenen die fünf Richter des BGH mit dem RWS-Verlag von Dr. Bruno Kübler verhandelt sind, wie oft sie sich in Geleitworten und Festschriften gegenseitig belobigt haben und wie oft sie gleichzeitig Dr. Bruno Kübler als Partei vor ihren Toren gesichtet haben, wo er mit dem RWS-Verlags-Scheckbuch in der Hand wedelt, den er mit satten Einlagen stiller Gesellschaft in einer Höhe ausgestattet hat, die die Frage aufwerfen: Ist der RWS Verlag überhaupt überlebensfähig ohne diese stillen Gesellschafter. Oder handelt es sich nicht in Wirklichkeit um eine Lobbyplattform, um dem jeweiligen Richter für die wiederholte Besprechung seiner eigenen Beschlüsse entsprechend entschädigen zu können? Es ist an der Zeit, dass diese Verflechtungen offengelegt werden analog zum Verhaltenskodex des Bundesverfassungsgerichtes, der seit Januar 2018 alle Nebeneinkünfte, die über 500 EUR liegen gelobt hat offenzulegen: Rückhaltlos. Der BGH macht das bisher nicht und macht sich stattdessen mit 15 Seiten InsO-Insider-Jargon über Anleger lustig, denen er genausogut sagen könnte: Hättet ihr halt eine Gläubigerversammlung nach § 75 InsO rechtzeitig einberufen, wäre das alles nicht passiert. Oder, um es mit Nahles zu sagen: Ätschibätschi, Pech gehabt. Ich habe hier auf der Plattform darauf hingewiesen, dass das möglich ist und jederzeit von den Anlegeranwälten hätte organisiert werden können- aber das ist nicht passiert. So überlässt man Verwaltern wie Kübler Anleger zum Verfrühstücken und hört sich dann noch an, nun habe man endlich Zeit auch mal etwas an die Anleger auszuzahlen. Mehr Zynismus geht gar nicht.

  5. Betroffener Mittwoch, 29.11.2017 at 21:26 - Reply

    Ha Ha.. Der gute Herr Kübler kämpft für die Gläubiger…. wers glaubt…(hört auf zu denken).
    Das ganze ist doch nur ne Beruhigungspille für die Anleger!
    Ich hoffe sehr, daß ich mich täusche, aber ich glaube nicht daran das es ca. 20% geben wird,
    20% vor Kosten des Insolvenzverwalters vielleicht. Nun denn, wir werden es sehen.

    • gerhart.allgaier Montag, 04.12.2017 at 21:04 - Reply

      Man sollte sich die Festschrift für Bruno M. Kübler zum 70. Geburtstag einmal näher ansehen, hier das Geleitwort, denn das wurde vom Vorsitzenden Richter des IX. Senates. Dr. Godehard Kayser -u.a. verfasst und das ist der. der die Klage abgewiesen hat und 69 Autoren/Insolovenzverwalter dazu gebracht auf 900 Seiten Kübler „als Person“ und für „sein Lebenswerk“ zu ehren. Man glaubt es nicht, aber derselbe Vorsitzende ist bei einer Google-Suche an prominenter Stelle beim RWS Verlag vertreten und wem gehört der: Bruno M. Kübler – man sollte einmal eine kleine Anfrage die Linke beim BGH stellen lassen, wieviel der Nebeneinkünfte des IX. Senates im weitesten Sinne auf Bruno M. Kübler Verlagsimperium zurückgehen. https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjFgfPykfHXAhVKtBoKHYOXANAQFgg3MAE&url=http%3A%2F%2Fwww.beck-shop.de%2Ffachbuch%2Finhaltsverzeichnis%2FFestschrift-Bruno-Kuebler-70-Geburtstag-9783406672484_3003201506150961_ihv.pdf&usg=AOvVaw1bP0PHvMTv5ZnBprWoc6r0

      • Wütender Dienstag, 05.12.2017 at 15:00 - Reply

        Es wird immer ganz groß von Verbraucherschutz und Transparenz gesprochen. Doch wer schütz den Verbraucher vor dem System?
        Wenn das Infinus-Firmenkonstrukt nicht rechtens war, kann das ganze Konstrukt um Herrn Kübler herum auch nicht rechtens sein. Es ist zumindest ein sehr, sehr, seeeeeeeehr bitterer Beigeschmack dabei.
        Dabei bin ich nicht neidisch, die Verhältnismäßigkeiten stimmen einfach nicht. In unserem ach so tollen Land läuft so viel falsch…..

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