Infinus Mitarbeiter- eine Lanze brechen?

Wir haben in den letzten Wochen so manches Gespräch mit ehemaligen Infinus Mitarbeitern geführt. Irgendwie hatten die alle eine „depressive Phase“ um das einmal unschön auszudrücken, aber man hat ganz deutlich gemerkt „die machen sich wirklich Gedanken darüber, was da eigentlich passiert ist. Da waren wirklich gestandene Mannsbilder dabei die dachten “ das Licht geht an, und der Albtraum ist vorbei“. Beachtens- und Anerkennenswert fanden wir, das nicht die Schuld bei Anderen gesucht wurde, sondern die Fragen wurden vor allem an das eigene Urteilsvermögen gestellt. Prima, denn damit wird sich vor allem die Einstellung zu zukünftigen Initiatoren verändern. Wenn genau das das Ergebnis der „depressiven Phase“ ist, dann ist das ein sehr gutes Ergebnis. Alle Personen die wir kennengelernt haben, würden wir mal in die Kategorie „Geschädigte“ einordnen. Keiner von denen hat einen Vorteil aus dem Unternehmen Infinus gezogen. Alle haben nun den langfristigen Ärger mit den Kunden. Kunden denen Biehl, Ott,Bullin oder Kison niemals begegnet sind.

6 Comments

  1. GMeier Sonntag, 09.02.2014 at 10:00 - Reply

    ..to jane..
    hallo jane,
    sehr interessant. hast du zufälligerweise noch dieses Urteil. bzw. das betreffende aktenzeichen aus 1983 zur hand und könntest du uns dieses bitte mitteilen ?
    mfg
    gmeier

    • Jane Montag, 10.02.2014 at 11:24 - Reply

      Sorry, nicht BGH, sondern LG Hamburg war es: LG Hamburg Az: 74 047/83, Urteil rechtskräftig

  2. jane Freitag, 07.02.2014 at 11:59 - Reply

    Eigenartiges Deutschland! 1983 gestattete der BGH die Äußerung: „Die kapitalbildende Lebensversicherung zur Altersvorsorge ist legaler Betrug.“ Ich habe noch gar nicht mitbekommen, dass diese Aussage heute keine Gültigkeit mehr hat. Auch habe ich in den letzten Jahren keine solche Police gesehen die mehr Rückkaufswert auswies als Geld vom Kunden eingezahlt wurde. Ausnahmen sind nur Verträge mit mehr als einem Jahrzehnt bezahlte Laufzeit. Aber da ist die „Rendite“ vernachlässigbar gewesen. Kennen die Richter des BGH und der Kommentator des Urteils, Herr Rechtsanwalt, andere Zahlen? Wusste gar nicht das die Kundenberatungen in diesem Sinne durchführen….
    Das Dilemma: Was soll der Berater / Verkäufer nun tun?! Auf jeden Fall das URTEIL genau lesen, denn der Einzelfall ist oftmals anders als es pauschal von Kommentatoren dargestellt wird!

  3. Petra Meier Freitag, 07.02.2014 at 09:01 - Reply

    Zugegeben Off Topic, aber sehr interessant:
    http://www.dasinvestment.com/nc/recht-steuern/news/datum/2014/02/05/streitfrage-ist-die-umdeckung-von-lebensversicherungsvertraegen-anlegerwidrig/

    Das könnte für Infinus-Vermittler kritisch werden!

    Liebe Grüße
    Petra

    • Max Griebl Montag, 10.02.2014 at 16:35 - Reply

      @Petra
      …auf solche Art und Weise Geld zu verlieren, ist schon schlimm. Doch eine LV nicht umzudecken, so was überhaupt abzuschliessen, ist keineswegs von Vorteil für den Verbraucher – das ist jedoch hinlänglich bekannt. Es sollte sich nur die Frage gestellt werden, aus welchen Beweggründen es solche Urteile gibt – kennt man das Produkt LV nicht – diese so sichere Vehikel…???

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