Infinus Komplex- Was für ein Desaster für Bruno Kübler vor dem Dresdner Landegericht

Klar, wenn man so eine große Kanzlei hat wie Bruno Kübler, dann kann man nicht jedes Detail eines Vorgangs wissen, aber man kann sich auf einen Prozess gut vorbereiten. Das Bild was Bruno Kübler da in Dresden vor Gericht abgegeben hat bei seiner Vernehmung, ist dann wohl eher als „jämmerlich“ zu bezeichnen. Trotzdem, die Aussagen von Kübler sind dann in einigen Punkten doch bemerkenswert, wenn man diese einmal zu Ende denkt. geht da wirklich Alles korrekt und im Sinne der Gläubiger vor sich, Herr Kübler? Dieser Bericht wirft dann doch große Fragen auf.

https://www.sz-online.de/nachrichten/insolvenzverwalter-der-wichtigsten-infinus-firma-offenbart-wissensluecken-3519236.html

15 Comments

  1. gerhart allgaier Dienstag, 22.11.2022 at 14:48 - Reply

    Update zum Rosenkrieg zwischen Dr. Bruno Kübler und Bettina E. Breitenbücher, die mittlerweile in getrennten Insolvenzkanzleien agieren, hier ein lesens- und bedenkenswerter Auszug aus dem Berufungsurteil des OLG Köln (https://openjur.de/u/2379091.html):

    Nachdem Corona- und Energiekrise jetzt doch wieder scharenweise gesunde Unternehmen den Piranhas aks Insolvenzverwaltern in die Netze treibt, sollte man wissen, wen man zuvor als Berater beauftragt, denn der kann dann durchaus mal 15 % bis 45 % mehr als eine Regelinsolvenz kosten, schlampge Arbeit obendrauf – für die jeder Unternehmer umgehend in den Knast ginge wegen Insolvenzversshleppung und Gläubigerbenachteiligung..

    So geschehen bei Bettina Breitenbücher, seinerzeit noch Gesellscshafterin bei Kübler, heute mit einer eigenen Kanzlei in Dresden. Erläuterungen in Klammern von mir.

    „Schließlich habe die Klägerin (Bettina Breitenbücher) rücksichtslos eigene Vermögensinteressen zum Nachteil der (Kübler) GbR verfolgt (GA 71 ff.). Den Vorwürfen liegen neben den Geschehnissen vom 9. Januar 2018 folgende Vorgänge zugrunde:

    Durch das Amtsgericht Köln (74 IN 103/16) war 2016 über das Vermögen der I GmbH & Co. KG ein Insolvenzverfahren unter Anordnung von Eigenverwaltung eröffnet worden. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt J bestellt. Die (Kübler) GbR war für die I GmbH & Co. KG als Sanierungsexperte tätig. Das Mandat wurde von der Klägerin (bettina Breitenbücher) bearbeitet. Mit seinem Bericht an das Insolvenzgericht vom 20. Oktober 2017 (AH Bekl.-Vertr. K, Anlage B8) monierte der Sachwalter (Klaus Siemon), dass die Schuldnerin bis Mitte Juli 2017 Liquiditätsplanungen nur unregelmäßig und verzögert vorgelegt sowie trotz mehrfacher (auch an die Klägerin – Bettina Breitenbücher – gerichteter) Aufforderung nur schleppend Auskunft über auf einen Betrag von rund 1,95 Mio. EUR angewachsene Masseverbindlichkeiten gegeben habe. Außerdem machte er auf Versäumnisse der Schuldnerin in Bezug auf die Einholung seiner Zustimmung zum Abschluss von Stundungsvereinbarungen mit Massegläubigern aufmerksam, über die er auch im Nachgang nicht informiert worden sei. Schließlich brachte er zum Ausdruck, dass er den von der Schuldnerin erstellten Insolvenzplan für überarbeitungsbedürftig hielt und wies darauf hin, dass die von der Klägerin (Bettina Breitenbücher) im Eröffnungsverfahren auf 170.000 EUR veranschlagten Beratungskosten, bedingt durch eine gegenüber der Planung um 15 Monate längere Verfahrensdauer ohne Berücksichtigung der auf arbeitsrechtliche Angelegenheiten entfallenden Kosten, auf einen Betrag von rund 480.000 EUR angewachsen seien, mit der Folge, dass die Kosten der Eigenverwaltung voraussichtlich um 15% bis 52% höher seien als die fiktiven Kosten eines Regelverfahrens…

    …Auf dem 15. Deutschen Insolvenzrechtstag vom 14. bis 16. März 2018 nahm Rechtsanwalt L (Klaus Siemoni) n einem Vortrag mit dem Titel „Der unabhängige Insolvenzverwalter (file:///Users/beatebaumm/Downloads/DIT-Programm%202018.pdf)- ein Auslaufmodell?“ kritisch zu dem Instrument der Eigenverwaltung Stellung. Dabei wurde im Besonderen der Verlauf des Verfahrens 74 IN 103/16 AG Köln kritisiert (verantwortlich: Bettina Breitenbücher)“.

    Sie selbst beschreibt sich so:

  2. gerhart allgaier Dienstag, 21.01.2020 at 00:15 - Reply

    Unbedingt diese Schlammschlacht zwischen Dr. Bruno M. Kübler und seiner Ehefrau, der Insolvenzverwalterin Bettina Breitenbücher sich zu Gemüte führen und sich als Anleger dann die Haare raufen, weil man nicht glauben kann, wie ein Dr. Bruno Kübler sich 70.000 EUR monatlich aus den Vermögen der Gläubiger sich genehmigen kann und seiner Frau 20.000 und das neben den an sie vermutlich überschriebenen Immobilien aka „Schweizer Family Office“.

    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2019/22_O_117_18_Urteil_20191219.html

    Auszug:

    Im Herbst 2017 versuchten die Beklagten (Dr. Bruno Kübler) der Klägerin (im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem Landgericht Dresden untersagen zu lassen, weitere Entnahmen von den Gesellschaftskonten auf ihr Privatkonto zu tätigen. Im Rahmen dieses Verfahrens (Az. 4 O 1963/17 eV) schlossen die Parteien am 11.10.2017 einen Vergleich, nach welchem bis zum 31.12.2017 die Klägerin monatlich 22.000,- EUR, der Beklagte zu 1) monatlich 70.000,- EUR und der Beklagte zu 2) monatlich 20.000,- EUR sollte entnehmen dürfen. Am 27.12.2017 wurden dem Beklagten zu 2) seitens der Buchhaltung 800.000,- EUR auf sein Privatkonto überwiesen, wobei der Beklagte zu 2) behauptet, er habe die Überweisung für den 02.01.2018 in Auftrag gegeben und die zuständige Buchhalterin habe den Betrag wegen bevorstehenden Urlaubs versehentlich zu früh angewiesen.

    6
    Anfang des Jahres 2018 begann vor dem LG Dresden ein weiterer Rechtsstreit, in diesem Fall zwischen der Klägerin und der GbR, vertreten durch die beiden Beklagten (Az. 4 O 2957/17). Der Rechtsstreit wurde durch Beschluss vom 20.02.2018 wegen eines Mediationsverfahrens ausgesetzt.

    7
    Mit Schreiben vom 10.02.2018 lud der Beklagte zu 1) zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung ein, deren einziger Tagesordnungspunkt die Ausschließung der Klägerin aus der GbR aus wichtigem Grund sein sollte. Zur Begründung wurde gesellschaftswidriges Verhalten der Klägerin im Rahmen des Mandats R durch Aufdeckung interner Meinungsverschiedenheiten gegenüber finanzierenden Banken und Einstellung einer Kinderbetreuerin als Sekretärin angegeben. Bezüglich der ersten beiden angeführten Gründe hatte das OLG Köln bereits am 08.01.2018 per einstweiligem Verfügungsbeschluss zu Az. 8 W 1/18 Zweifel an den beiden erstgenannten Gründen geäußert und den Beklagten untersagt, bis zum Erlass einer rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit diesbezüglicher Ausschließungsbeschlüsse einen Ausschluss der Klägerin intern oder extern mitzuteilen und/oder die Klägerin in ihrer beruflichen Tätigkeit für die GbR zu behindern. Die Klägerin beantragte daraufhin vor der hiesigen Kammer den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Vollziehung eines etwaigen Ausschließungsbeschlusses auch im Hinblick auf den weiteren vorgetragenen Kündigungsgrund. Die einstweilige Verfügung erging durch Beschluss vom 22.02.2018 antragsgemäß (Az. 22 O 58/18).

    • gerhart allgaier Donnerstag, 30.01.2020 at 18:06 - Reply

      Beim Rundschcken des o.a. Beschlusses – angeblich möchte Frau Bettina Breitenbücher in Berufung dagegen gehen – wurde mir immer wieder geantwortet: „Ach-du-liebe-Zeit! Wer soll denn das verstehen, geschweige denn von A – Z durchlesen?!“.

      Deshalb hier die Kurzform des darin enthaltenen Skandals:

      Bettina Breitenbücher und ihr Mann, Dr. Bruno Kübler, sind seit 2014 geschieden und beharken sich seitdem mit allen juristischen Finessen, derer sie als gestandene Juristen und Ex-Kompagnons mit massenweise gemeinsamen Leichen in sämtlichen Kellern, habhaft werden können. In etwa das, was Trump mit dem Drohnenabschuss eines iranischen Generals veranstaltet hat und nun zittert, wann der Gegensschlag kommt, denn man weiß einfach zuviel übereinander. Deshalb enthält der Beschluss Sprengstoff in Form eine Maulkorbes, den sich beide Parteien gegenseitig auferlegt und damit gemeinsam 3 Jahre lang die Öffentlichkeit, Gläubiger, Gerichte und alle anderen belogen haben, indem sie vorgegaukelt haben, dass große Unternehmensinsolvenzen in den Händen von zwei Rosenkriegern weich genug gebettet wären, jedenfalls aber alles immer gesetzeskonform zugehen würde, denn man zöge ja mit geballtem Sachvrstand jederzeit am selben Strang.

      Der zweite Skandal neben der Irreführung der Öffentlichkeit, der Gläubigervertreter und der Gerichte, sind die in dem Beschluss veröffentlichten Zahlen, wieviel sich das Ehepaar Kübler/Breitenbücher gemeinsam monatlich aus dem Vermögen der Gläubiger und der Masse insolventer Unternehmen auf das eigene Konto gescheffelt haben:

      70.000 EUR für Dr. Bruno Kübler
      22.000 EUR für Dr. Bettina Breitenbücher
      und zusätzlich eine Entnahme von 800.000 EUR (ob jährlich, monatlich oder überhaupt steht dort nicht).

      Das macht für das Ehepaar Kübler gemeinsam 92.000 EUR x 12 = 1.104.000 EUR plus 800.000 EUR = 1 Million 904 Tausend EUR. Umgelegt waren das 158.666 EUR jeden Monat auf das Konto des Ehepaares Kübler/Breitenbücher, was in etwa einem Stundenlohn durchgehend für jeden Toilettengang, jede Kaffeepause von 500 EUR entspricht. Und das alles aus dem Vermögen von Gläubigern und der Masse von insolventen Unternehmen wie der FuBus/Infinus, das sich aus den Lebensabendnotgroschen von 25.000 Anlegern, hauptsächlich Rentnern, speist. Nicht zu vergessen: Diese satten Einnahmen fliessen ungebrochen seit 20 Jahren auf das eheliche Konto, bis der Krug eben zum Brunnen ging und zerbrach. Zum zweiten Mal eine Ehefrau in die Röhre gucken musste, aus dem Jammern nicht mehr rauskommt obwohl sie doch jahrelang vom System Kübler profitiert hat und nichts dabei fand, diese obszönen Beträge aus Unternehmer- und Gläubigervermögen zu entnehmen.

      Der dritte Skandal, den man aus dem Beschluss entnehmen kann, lautet so:

      Kübler und seine Frau waren und sind seit Jahren klamm, sonst hätten sie sich nicht bis aufs Blut darüber streiten müssen, ob neue Kredite und Darlehen aufgenommen werden sollen oder nicht und das Gericht feststellt, dass die Nichtzustimmung zur Neuaufnahme „unstreitig existenzgefährdend“ für Kübler Law geworden sei.

      „Existenzgefährdend“?! Und wo bleibt jetzt die anonyme Anzeigeerstatterin, die es in allen Insolvenzverfahren von Kübler seit 2002 doch immer wieder gegeben hat? Wer einem der beiden Partner jetzt noch irgendetwas glaubt und ihm noch irgendeine Insolvenz anvertraut, der steckt mit unter der Decke, profitiert ebenso vom System Kübler (Festschriften & Co.) und wird sich ebenso einen Maulkorb umhängen lassen müssen wie es hier zwischen den Partnern seit Jahr und Tag vereinbart worden war.

      Nun wird auch deutlich, warum es derart niederschmetternde Kritiken von Ex-Mitarbeitern auf Kununu über die Kanzlei Kübler gibt. Da hilft es auch nichts, sich jetzt als Sanierungsexperten verkaufen zu wollen. Es war und ist immer nur das Ausschlachten gewesen, was betrieben worden war, unter anderem um die hier dokumentierten exorbitanten Honorare auf die eigenen Konten zu generieren.

    • gerhart allgaier Freitag, 21.02.2020 at 13:57 - Reply

      Und zum guten Schluss dann auch noch die vernichtenden (Ex)-Mitarbeiter-Bewertungen auf Kununu als Stimmungsbild sich daneben legen (im LG Köln Urteil ist ja schon davon die Rede, dass sich die Partner und Kanzleibesatzungen wie bei einem Rosenkrieg üblich, „zermürbt“ und „zerrissen“ fühlen, wie auf glühenden Kohlen, irgendwo geht immer eine Tretmiene hoch:

      Die Gesamtbewertung wird nur durch einige „Werkstudenten“ mühsam aufgewertet, die so offensichtlich bestellt sind, dass sie die durchgehend vernichtenden Bewertungen der „Berufsträger“ bei Kübler nicht mehr wettmachen können.

      Quelle: https://www.kununu.com/de/kuebler/kommentare

      Wie kann jemand wie Dr. Bruno Kübler und Bettina Breitenbücher, die ausschliesslich von Aufträgen leben, die ihnen von Amtsgerichts-Richtern übertragen werden, mit 1.6 Mio. EUR Jahresgehalt nach Hause gehen und gleichzeitig steht jeder Insolvenzrichter an jedem deutschen Insolvenz-Senat bis hinauf zum BGH auf der Gehaltsliste des RWS-Verlages, der Kübler inzwischen alleine gehört? Und das vor dem Hintergrund einer Kanzlei- und Führungskultur, die man ungestraft krottenschlecht nennen darf. Hier nur einige Auszüge, es sind aber mehr als 2 Dutzend, die sich so äussern.

      06.Aug. 2018
      Mitarbeiter
      Erfahrungsbericht einer Vollzeitstelle

      1,77
      Contra

      Sehr rauer Umgangston … wahllose Kündigungswellen … keine Kommunikation mit Mitarbeitern … schlechtes Arbeitsklima … sehr starre Strukturen … keine Möglichkeiten der Weiterentwicklung

      22.Juli 2018
      Mitarbeiter
      Als Arbeitgeber nicht zu empfehlen

      1,00
      Arbeitsatmosphäre

      Mitarbeiter werden nach Lust und Laune eingestellt und entlassen

      Vorgesetztenverhalten

      Vorbild geht anders

      Kollegenzusammenhalt

      Was für ein Kollegenzusammenhalt, wenn jeder als nächster entlassen werden kann…

      Interessante Aufgaben

      Fehlanzeige, Fülle der zu erledigenden Aufgaben lässt keine Kreativität zu

      Kommunikation

      Einarbeitung Fehlanzeige. Arbeitsanleitung sporadisch oder unzureichend.

      Gleichberechtigung

      Für wen?

      Umgang mit älteren Kollegen

      werden zuerst entlassen

      Karriere / Weiterbildung

      Fehlanzeige

      Gehalt / Sozialleistungen

      Arbeiten Sie sich arm! Gehaltserhöhungen Fehlanzeige. Sozialleistungen? Wandeln Sie doch Ihr Gehalt um

      Arbeitsbedingungen

      so lala

      Umwelt- / Sozialbewusstsein

      Welches Sozialbewusstsein?

      Work-Life-Balance

      Viel work, wenig life

      Image

      Starke Polarisierung, Tendenz fallend…

      Verbesserungsvorschläge

      Dafür ist es wohl zu spät…
      Pro

      Nichts

      Contra

      Siehe oben.

      11.Juli 2018
      Mitarbeiter
      Ohne Worte.

      1,31
      Arbeitsatmosphäre

      Angst und Schrecken. Mitarbeiter werden mit Kündigung bedroht. Überangepasste Leute. Druck und Angst ist an der Tagesordnung.

      Vorgesetztenverhalten

      Absolut unterirdisch. Drohungen und wüstes Geschrei. Zwanghaftes Kontrollbedürfnis.

      Kollegenzusammenhalt

      Geht über gegenseitiges Mitleid nicht hinaus. Starke Fluktuation. Gelegentliche Notgemeinschaften, ansonsten Misstrauen.

      Interessante Aufgaben

      Wenn man als Schreibkraft mit zwei Staatsexamen eingesetzt werden will. Mit anwaltlicher Arbeit hat das nichts zu tun.

      Kommunikation

      Geheimniskrämerei. Entspricht der einschüchternden Atmosphäre.

      Gleichberechtigung

      Frauen haben einen leichten Vorteil, gelten als folgsamer und fleißiger.

      Umgang mit älteren Kollegen

      Keine Erfahrung.

      Karriere / Weiterbildung

      Innerhalb des Üblichen. Status als salary-Partner wird nicht mehr in Aussicht gestellt. Partnerschaft nur bei Einstieg mit eigenem Geschäft.

      Gehalt / Sozialleistungen

      Gehalt leicht überdurchschnittlich. Ist aber als Schmerzensgeld zu wenig.

      Arbeitsbedingungen

      Stark arbeitsteilig und künstlich zergliederte und standardisierte Arbeitsschritte, deshalb enormer Fristendruck. Extreme Kontrolle. Arbeitszeiterfassung. Regelmäßiges öffentliches Scherbengericht aller 2-3 Wochen (siehe Vorgesetztenverhalten).

      Umwelt- / Sozialbewusstsein

      Spielt da keine Rolle.

      Work-Life-Balance

      Ständige Erreichbarkeit per Mail und Mobiltelefon – auch nachts und im Urlaub – wird vorausgesetzt und lautstark eingefordert. Ich hatte zB Anruf um 2.30 Uhr wegen Belanglosigkeiten.

      Image

      Professionelle Außendarstellung…

      Verbesserungsvorschläge

      Der Verantwortliche hat die Sozietät verlassen. Besser geht es nicht.
      Pro

      Nichts.

      • gerhart allgaier Freitag, 21.02.2020 at 14:49 - Reply

        Falls Out-of-Records hier noch mitliest:

        Jetzt wäre der richtige Moment, um gegen die Kübler GbR Insolvenzantrag zu stellen.

  3. gerhart.allgaier Dienstag, 14.11.2017 at 19:54 - Reply

    Lieber OutofRecords,

    herzlichen Dank für den Hinweis. Sicherlich erinnern Sie sich, dass ich seinerzeit – nachdem ich das Muster entdeckt habe – hier auf der Plattform (ziemlich nassforsch damals noch) eine Prognose angestellt habe, wen es als nächsten treffen würde:

    Es sei Unister und wie bin ich darauf gekommen?

    Na, weil hier auf der Plattform immer wieder zu lesen war, was sich dort angeblich alles zutragen würde bei dem Überflieger Wagner, was angeblich nicht koscher wäre, was angeblich gemunkelt würde. Und gleichzeitig bis zu Tränen empörte Mitarbeiter sich hier gemeldet haben, dass das alles Stimmungsmache sei, dass sie voll und ganz hinter ihrem Chef stünden, dass das Betriebsklima klasse wäre und sie die Hand dafür ins Feuer legen würden, dass nichts an den Gerüchten dran wäre.

    Und dass die Gerüchte ihnen das Geschäft kaputt machen würden.

    Dann war ich für Monate anderweitig beschäftigt und als ich das erste Mal wieder auf Diebewertung geschaut habe, blieb mir fast das Herz stehen: Nicht nur war UNISTER, Chef Wagner über Slowenien abgestürzt und alles so mafia-klischeemässig auffällig, dass man schon beim puren Lesen wusste: Das stinkt zum Himmel, das ist so an den Haaren herbeigezogen, da macht sich irgendwer so zynisch lustig über uns tumbe Nachrichtenkonsumenten. Sondern man hat sich auch gewundert, warum trotz des zum Himmel -Stinkens alle Edelfedern von ZEIT, SZ und FAZ nichts anderes zu tun hatten, als die Räuberpistole ungeprüft nachzudrucken.

    Nun ist Thomas Bremer aber doch sehr viel vorsichtiger geworden (da war irgendwas mit GOLD) und lässt sich nicht mehr vor sich herjagen, kassiert dafür aber massenweise Mails. Ich habe mich damit nicht beschäftigt, ich recherchiere dazu auch nichts nach, aber es ist mir aufgefallen, dass hier einem von Gerüchten Betroffenen nun jedenfalls eine Karenzzeit gewährt wird, sich zu rechtfertigen. Dass die Meute aber Blut sehen will, ist auch hier auf der Plattform nicht zu übersehen.

    Ich würde sagen: Das ist der nächste Kandidat – denn das wird er nun auch nicht mehr schaffen. Vielleicht kommt er jetzt noch einmal davon, aber das auch nur mit von windigen KPMGlern geprüften Bilanzen, aber was dann? Jeder – auch Banken, auch Darlehensgeber, auch Kunden – lesen die Gerüchte und jeder rennt so schnell er kann. Und immer ist viel Geld im Spiel, immer bedient sich einer plattester Vorurteile und brutalstmöglicher Klischees (bei UNISTER war es ein Diamtenhändler Levy…man glaubt es nicht) und zum Schluss wird ein Flöther (man sehe sich sein Bubi-Gesicht an, der schmale Mund, der Dreitagebad, um als Mann durchzugehen, der breitbeinige Auftritt, obwohl sich ihm unter der Anzughose noch die Pampers bauscht) gerufen, der den Bären zerlegt.

    Im letzten Jahr UNISTER, wo nichts aufgeklärt ist, in diesem Jahr AirBerlin. Man wartet vergeblich auf Zeitgenossen und Journalisten, die 1 und 1 zusammenzählen können.

    Nun zum Todesfall:

    Das mit dem Selbstmord und den Armen Brüdern: Das ist interessant.

    Hat Kübler nicht auch gegen die Armen Brüder einen Prozess verloren? Ich dachte, Sie meinen den Kölner Anwalt, der ins Koma geschlagen wurde vor einem Jahr, nicht mehr aus dem Koma erwacht ist und jetzt im September 2017 gestorben ist?

    „Ins Koma geprügelter Infinus-Verteidiger tot“

    https://www.tag24.de/nachrichten/dresden-koeln-ins-koma-gepruegelter-infinus-verteidiger-rainer-bruessow-ist-tot-329889

    RA Rainer Brüssow soll dem Vernehmen nach auch die Mafia als Kunden gehabt haben. Mich hat neulich ein Autor aus dem NSU-Prozess-Umfeld gefragt, ob im Infinus-Fall auch ungeklärte Todesfälle vorgekommen seien oder andere für die organisierte Kriminalität typische Vorgehensweisen mir bei meinen Recherchen begegnet seien: Mir fiel dann ein, dass im Zuge der Sachsensumpf-Affäre zwei Landgerichts- und Amtsgerichts-Richter von zwei minderjährigen Zwangsprostituierten wiedererkannt worden sein sollen.

    Und den Sachsenring kannte ich ja persönlich, war auf Treffen in Sachsen und hatte Kontakt zu recherchierenden Journalisten im Sachsensumpf seinerzeit.

    https://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/SACHSEN/Muss-Sachsensumpf-Prozess-noch-einmal-von-vorn-beginnen-artikel10047276.php

    Und unstreitig ist Menschenhandel, Missbrauch Minderjähriger, Zwangsprostitution und Drogen das klassische Feld der organisierten Kriminalität und dann gibt es eine direkte Verbindung zum Dresdner Landgericht und zum Dresdner Amtsgericht? Als Freier? Und zuständige Landgerichtsrichter, die den Bordellbetreiber, Menschenhändler, Minderjährigen-Missbraucher und -Zuhälter gerade einmal 4 ½ Jahre aufgebrummt hat?

    Hier im Thread habe ich schonmal geschrieben, dass ich davon ausgehe, dass den Partnern von Kübler allmählich spanisch vorkommen dürfte, was ihr Herr und Meister so alles riskiert auf ihrem haftungsunbegrenzten GbR-Gesellschafterrücken (einer für alle, alle für einen). Und auch das war nicht schlecht prognostiziert, denn sie haben ja zwischenzeitlich massenweise die Flucht ergriffen.

    Ich denke, das wird seine Gründe haben. Man muss dranbleiben und wenn Thomas Bremer mehr weiß, lebt er als potenzieller whistle-blower in Leipzig nicht ganz ungefährlich wie mir scheint.

    Fortsetzung folgt.

  4. OutOfRecords Mittwoch, 25.10.2017 at 08:27 - Reply

    Apropos „Desaster“…
    In einigen Tagen sind es 2 (zwei) Jahre, die der BGH bislang braucht, um ein Urteil über Küblers Organisation und Durchführung der Wahlen der Gemeinsamen Vertreter zu fällen.
    Was so komplex sein soll, erschließt sich mir nicht.
    Von der Situation profitieren vor allem Kübler und dieser Gloeckner. Für die Anlieger ist es ein Desaster. Was sind hier die wahren Gründe für die Dauer?

    Küblers Versuch, die Bilanzen für ungültig erklären zu lassen, liegt beim OLG, siehe z.B. hier:
    https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckforderungen-von-ausschuettungen-von-den-anlegern-des-schadenskomplexes-infinus_117275.html
    Auch das wird beim BGH landen, davon bin ich überzeugt.
    Hier profitieren nicht nur Kübler und einige Gemeinsame Vertreter, das hat auch Vorteile für die Staatsanwaltschaft und den Richter -> Zeitverzug, während es die Angeklagten weiter zermürben könnte.

    Wer bezahlt eigenlich all die Prozesse, die Kübler zu verantworten hat, vor allem die, die er verliert?
    Wenn Kübler Mist baut, kann er das wohl kaum aus der Masse bezahlen, da es sich um seine höchstpersönlichen Fehler handeln würde.

    • gerhart allgaier Donnerstag, 26.10.2017 at 13:09 - Reply

      Lieber OutofRecords, ich verstehe Ihren Frust, aber wie frustriert werden Sie erst sein, wenn Sie vom BGH einen positiven Beschluss auf dem Tisch haben, dann erkennen müssen, dass der, der es verbockt hat, nun derjenige sein soll, der sich selbst korrigieren müsste und sogar Sie selbst so eine Zumutung, die wieder die menschliche Natur ist, zurückweisen würden (außer Sie sind ein Übermensch).

      Spätestens dann wird ihnen als nicht mehr ganz naivem Rechtserleider bewusst, dass sogar ein positives BGH-Urteil nur was für die Rechtsgeschichte ist, in die Sie keineswegs eingehen wollten.

      Das alles ist kein Unfall, kein Ausnahmezustand, kein Einzeltäter, es ist ein System.Und die Akteure bei ihrem Zusammenspiel auf Kosten der Gläubiger erwischt zu haben, macht einem keine Freunde, am allerwenigsten bei den Gerichten.

      Da gibt es keinen Königsweg, sondern alle Wege führen in den Zeitablauf, aber nicht verzagen, der Zeitablauf ist auch auf „unserer Seite“.

      Hier gilt das angeblich von Ulrike Meinhof stammende Zitat:

      „Man kann sie nicht dazu zwingen, die Wahrheit zu sagen, aber man kann sie dazu zwingen, noch dreister zu lügen“.

      Dann bleibt zwar nur noch die Verfassungsbeschwerde, die auch 2 Jahre dauert und selbst bei einem positiven Ergebnis – was bei 1,5 % Erfolgsquote ein Lottogewinn wäre – wäre man dann so schlau als wie zuvor: Denn es entscheidet auch dann wieder derselbe Richter (mehr als eine Zurückverweisung ist nicht drin in unserem Staat), der das dann wieder an Kübler weiterreicht usw. usf.

      Das wird Ihnen dann irgendwann – wie bei Martin Winterkorn von VW – zum Verhängnis.

      In der Szene rumort es ohnehin kräftig, man muss nur noch warten bis die Leichen der Feinde beginnen den Fluss runter zu schwimmen, denn so verzweifelt, um einem Mittelständler zu empfehlen Insolvenz anzumelden unter der Eigenverwaltung kann man eigentlich gar nicht sein. Es sei denn, es steht einem das Wasser bis zum Hals:

      https://www.welt.de/wirtschaft/bilanz/article169009828/Unsittliches-Angebot-fuer-Trigema-Chef-Grupp.html

      Man sollte sich davor hüten, sich falsche Illusionen zu machen, sondern darauf setzen, dass die Herren in ihrer Hybris sich selbst demontieren und dann niemand mehr mit ihnen gemeinsam gesehen werden will. Das wird dann einen Flächenbrand auslösen und jeder wird plötzlich aufstehen und schreiben „#Me-Too“.

      Das aber kann dauern: Auch Harvey Weinstein dachte die längste Zeit seiner Karriere, er sei unverletzlich und nun hat der Speer die Stelle zwischen den Schulterblättern doch gefunden. Diese Stelle haben diese Herren alle auch, teilweise sogar ganzkörpermässig. Sie schützt nur das System, das aber gleichzeitig auch ihre grösste Schwachstelle ist. Man müsste beispielsweise nur aus den stiften gegangenen Rechtsanwälten von Kübler einen whistle blower dazu bringen auszupacken.

      Nur mal so ins Unreine gedacht.

      Reif wäre die Zeit dafür allemal.

      • OutOfRecords Freitag, 27.10.2017 at 09:53 - Reply

        Ja, es wäre an der Zeit für einen Whistleblower, der uns vielleicht über einige Ungereimtheiten aufklärt, bevor noch mehr Menschen ihre Existenz verlieren oder gar ihr Leben (kam auch bereits vor).

      • gerhart allgaier Freitag, 20.12.2019 at 17:13 - Reply

        Wenigstens den IX. Senat des BGH haben Kollegen jetzt doch mal abgewatscht als zu salbungsvoll gegenüber dem Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler, hier in Form von Befangenheitsaantragen, die – man glaubt es kaum! – gegen drei der BGH-Richter erfolgreich war:

        BGH vom 07.11.2018 IX ZA 16/17.

        Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. November 2018 durch die Richter Dr. Günter, Dr. Nedden-Boeger, Dr. Botur und Guhling und die Richterin Dr. Krüger
        beschlossen:

        Die Ablehnungsgesuche der Kläger gegen den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser und die Richter Prof. Dr. Gehrlein und Prof. Dr. Pape werden für begründet erklärt.
        Die Ablehnungsgesuche der Kläger gegen die Richterinnen und Richter Grupp, Lohmann, Möhring, Dr. Schoppmeyer und Meyberg werden für unbegründet erklärt.

        Gerhart Allgaier

    • gerhart allgaier Montag, 06.11.2017 at 10:12 - Reply

      Antwort auf: OutOfRecords 27. OKTOBER 2017
      Ja, es wäre an der Zeit für einen Whistleblower, der uns vielleicht über einige Ungereimtheiten aufklärt, bevor noch mehr Menschen ihre Existenz verlieren oder gar ihr Leben (kam auch bereits vor).

      Lieber OutofRecords,

      Ein Informant, der während der Treuhand-Goldrausch-Jahre (von 1993 – 1999) für Kübler gearbeitet hat. hat mir davon berichtet, dass das System Kübler als „Gesamtpaket“ seinerzeit aus dem Westen importiert worden sein soll. Es umfasste nicht nur Rechtsanwälte aus Köln, sondern auch das komplette Justizpersonal in den von Ostdeutschen gesäuberten Gerichten. „Man habe zusammen studiert“, war der O-Ton. Und ob ich wüsste, was eine „Seilschaft“ sei.

      Das allerdings kannte man als „Nazi-Seilschaft“ unter dem Slogan „unter den Talaren der Muff von tausend Jahren“ nur zu gut. So kam es, dass die Rechtspflegerin Ronny Danko im kübler’schen FuBus-Insolvenzverfahren genauso heissen konnte wie der geschäftsführende Partner der Kübler GbR, nämlich Dr. Frank-Ludwig Danko*. Selbstverständlich ist Ronny Danko nicht verwandt und nicht verschwägert mit Küblers Dr. Frank-Ludwig Danko: Dennoch beinhart beim „Durchpeitschen“ von manipulierten Stimmzetteln auf der Gläubigerversammlung zugunsten von Kübler im FuBus/Infinus-Verfahren*.

      Zum System Kübler habe es auch gehört – so der Informant – umgehend einen SED-Funktionärs aus dem liquidierenden Unternehmen als zentralem Handlanger zu verpflichten. Dieser habe Kübler jeweils das „wer, wann, wo, wieviel“ – ohne mühsame eigene Recherchen, vertrauensbildende Maßnahmen und datenrechtliches Gedöns -, nicht nur zugetragen, sondern auch „die Guten ins Kröpfchen und die Schlechten ins Töpfchen“ befördert.

      Einmal Zuträger, immer Zuträger.

      Da wird sicherlich auch die eine oder andere offene Rechnung beglichen worden sein: Wer im totalitärem Systems früher schon genervt hat, würde auch das System Kübler nerven, das weiß niemand besser als Kübler. Die gilt es auszuschalten. Ein Insolvenzverwalter ist vom Gericht mit hoheitlichen Rechten ausgestattet und kraft hoheitlicher Ermächtigung und Null-Kontrolle ein de-facto totalitäres System. Da wächst zusammen was zusammen gehört oder „Gleich und Gleich gesellt sich gern“.

      Das SED-Handlanger-System hat Kübler aber nicht nur eine eigene Beurteilung und Recherche der ihm zur Liquidierung zugeteilten Unternehmen und ihrer Mitarbeiter erspart. Sondern die weichenstellenden Entscheidungen konnten damit letztlich vom alten SED-Spitzel- und Einschüchterungs-System noch weit in die Nullerjahre hinein beeinflusst und gesteuert werden.

      Die SED hat 50 Jahre benötigt, um eine Volkswirtschaft zu ruinieren, die Treuhandanstalt lediglich 10 Jahre. Oder wie es neulich jemand treffend beschrieben hat: Der renovierte Osten sieht seitdem aus wie eine grell geschminkte Leiche.

      Dass es sich mit den SED-Handlangern auch tatsächlich so zugetragen hat über mehr als ein Jahrzehnt, geht auch aus einen Artikel im CICERO über die Zerschlagung der Sachsenring AG hervor. Diese Zerschlagung hat Arbeitsplätze im dreistelligen Bereich vernichtet und dreistellige Millionenbeträge haben sich verflüchtigt. Derzeit geht die SAG in die 3. Insolvenz.

      Wie dem Interview mit Ulf Rittinghaus* zu entnehmen ist, hat sich dort Kübler ebenfalls eines vorbelasteten Mitarbeiters bedient. Sogar einer derjenigen, der Ulf Rittinghaus schon immer suspekt war, vor dessen „Hinterfotzigkeit“ er von Betroffenen mehrfach gewarnt worden ist. Den er aber aus Mitleid auf seinem Posten gelassen hatte. Zitat CICERO*: „Dieser vorauseilende Gehorsam seinem neuen Vorgesetzten, dem Insolvenzverwalter (Kübler) gegenüber, ist nur persönlich und aus der Vita von Herrn Friedhelm Huster* erläuterbar. Dieser Mitarbeiter war schon 1994 bei seiner Einstellung als ehemaliger Parteisekretär des VEB Wälzlager Frauenreuth nicht unumstritten“.

      Friedhelm Huster war der zentrale Kronzeuge* für alles, wofür Kübler der Beweis schuldig geblieben war (ein ähnliches Husarenstück ist ihm im Infinus-Prozess bisher eher nicht geglückt, dort phantasiert Kübler im freien Fall über Differenzen von 20 Mio. EUR im verschwundenen Vermögen der Infinus). Das Gericht hat auch bei der SAG 7 Jahre benötigt, um sich von den Nicht-Beweisen ein Bild zu machen, ganze Bananenkisten von Akten waren und blieben bei Kübler verschwunden. Mehr Schauprozess mit Selbstbezichtungsritualen von gedemütigten Vorständen, um die angedrohte 4 1/2jährige „Strafe“ nicht antreten zu müssen, geht nicht.

      Und mehr als ein windiger Ex-SED-Parteisekretär als Kronzeuge und eine gewachsene Seilschaft in Sachsen war dafür nicht notwendig. Die Rechnung für die in Grund und Boden verwalteten Unternehmen zahlen wir jedoch alle.

      P.S.: Es hat einen Todesfall gegeben? Gibt es dazu etwas Belastbares? Oder handelt es sich um ein Gerücht wie das, dass es die Frau von Kübler gewesen sein soll (Dr. Breidenbücher), die die Immobilien der Infinus erworben hat über den Umweg über ein „Schweizer Family Office“? Breidenbücher, Laboga und Kübler haben ja eine weitere GbR mit dem Geschäftszweck „Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte“. Da wundert man sich ja schon, was so eine GbR eigentlich zu verwalten hat und ob dazu als stiller Partner nicht doch auch ein „Schweizer Family Office“ gehört?

      Noch mehr wundert man sich jedoch, wie wenig noch von Anlegeranwälten zu hören ist, gleichgültig ob sie Mattil, Schultes oder sonstwie heissen.

      Quellen:
      *Artikel in CICERO von Ulf Rittinghaus http://cicero.de/wirtschaft/interview-mit-ulf-rittinghaus/38833
      *Friedhelm Huster https://www.moneyhouse.de/Friedhelm-Huster-Ruppertsgruen
      *Manager-Magazin, Friedhelm Huster belastet Rittinghaus-Brüder schwer
      *LTO Danko geht https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/roemermann-insolvenzverwaltung-expansion-franz-ludwig-danko-dominik-montag-kuebler/
      *JUVE Kübler auf Schrumpfkurs https://www.juve.de/nachrichten/namenundnachrichten/nachrichtkanzleien/2017/09/trennung-in-frankfurt-wichtiger-kuebler-verwalter-schliesst-sich-reimer-an
      *Ronny Danko, Rechtspflegerin AG Dresden, https://www.openpr.de/news/795467/Infinus-Glaeubigerversammlung-wird-nach-Tumulten-abgebrochen.html

      • OutOfRecords Dienstag, 07.11.2017 at 10:16 - Reply

        Es gibt einen öffentlich bekannten Selbstmord.
        Das war der, der für die „Armen Brüder“ die Anlage in Infinus/Fubus getätigt hat.

        Eingespannt wurden mit Sicherheit auch Teile der Presse, um im Vorfeld Stimmung gegen das Unternehmen zu machen. Den Rest hätte dann wohl die öffentliche „Entrüstung“ erledigen sollen.
        Mich wundert, dass hier auf diesem Portal bereits in den allerersten Tagen ein sog. Informant Bremer mit Infos versorgt haben will. Es waren Bremers eigene Einlassungen von damals, dass er einen solchen hätte und „alles noch viel schlimmer wäre, als bekannt“. Er (Bremer) wäre auch „der erste, der sich entschuldigen würde, wenn alles anders wäre“ – sinngemäß.
        Reingelegt oder System?
        Bremer wäre also ein gut geeigneter, erster Whistleblower, denke ich.
        Da sich das System jedoch sehr gut schützt, dürften die meisten Zeugen und leider auch Journalisten eher „den Sch… einziehen“.

      • OutOfRecords Dienstag, 07.11.2017 at 12:04 - Reply

        Es gibt einen öffentlich bekannten Selbstmord.
        Das war der, der für die „Armen Brüder“ die Anlage in Infinus/Fubus getätigt hat.

        Eingespannt wurden mit Sicherheit auch Teile der Presse, um im Vorfeld Stimmung gegen das Unternehmen zu machen. Den Rest hätte dann wohl die öffentliche „Entrüstung“ erledigen sollen.
        Mich wundert, dass hier auf diesem Portal bereits in den allerersten Tagen ein sog. Informant Bremer mit Infos versorgt haben will. Es waren Bremers eigene Einlassungen von damals, dass er einen solchen hätte und „alles noch viel schlimmer wäre, als bekannt“. Er (Bremer) wäre auch „der erste, der sich entschuldigen würde, wenn alles anders wäre“ – sinngemäß.
        Reingelegt oder System?
        Bremer wäre also ein gut geeigneter, erster Whistleblower, denke ich.
        Da sich das System jedoch sehr gut schützt, dürften die meisten Zeugen und leider auch Journalisten eher „den Sch… einziehen“.

      • OutOfRecords Dienstag, 07.11.2017 at 13:05 - Reply

        Es gibt einen öffentlich bekannten Selbstmord.
        Das war der, der für die „Armen Brüder“ die Anlage in Infinus/Fubus getätigt hat.

  5. gerhart.allgaier Donnerstag, 03.11.2016 at 14:33 - Reply

    Dass ein Insolvenzverwalter nichts alles wissen kann, was seine 240 Mitarbeiter den lieben langen Tag so anstellen, kann man zwar annehmen, muß es aber nicht verstehen. Insolvenzverwalter werden ist nicht schwer, Insolvenzverwalter sein dagegen sehr, darüber hinaus ist Insolvenzverwalters jedoch ein höchstpersönliches Amt, so sieht es das Gesetz vor, so hält sich dann aber doch keiner dran, sondern lässt auch auf uralte Unternehmen frisch zugelassene Rechtsanwälte los, denen das Blaue vom Himmel herunter versprochen worden ist – vor allem aber eines: sie müssen für nichts gradesten, denn das tut ja der höchstpersönliche Insolvenzverwalter höchstpersönlich mit seiner Reputation aus tausendundeiner Insolvenz. In keinem Berufsstand wäre es möglich, dass der Herr Professor persönlich abrechnet und haftet, in Wirklichkeit darf aber der Pizzaservice mit dem Pizzamesser ran, nur weil es ohnehin keiner kontrolliert und falls doch einer mal nachträgt, reicht es aus empört in die Runde zu rufen:

    „Absurd!“. „Grotesk“. „Ungeheuerlicher Vorwurf!“.

    Mehr ist nicht notwendig. Damit schubst man dann die überall auf dem Boden herumliegenden Pizzamesser zur Seite und keiner wundert sich, dass überdurchschnittlich viele Patienten tot auf dem OP-Tisch liegengeblieben sind. Man munkelt von nichtmal 2 % Überlebenschance, die dann als Erfolg der gesamten Branche verkauft werden, der Insolvenzverwalter Kübler bezeichnet sich selbst (mehrfach) als „Retter in fliegender Mission“ – was auf das Privatflugzeug gemünzt ist, das der Insolvenzverwalter dann schonmal mitten im Anflug auf London herumreisst, eine grosse Kurve beschreibt und zurück fliegt zu einem gerade hereingekommenen neuen Fall, der ihn sofort benötigt mit allem Mut und aller Entschlossenheit, die nur ein „Retter“ haben kann.

    Und so jemand will kein Excel-Sheet lesen können und meint, man nähme es ihm ab, wenn er 20 Mio. EUR „nicht mehr plausibel erklären kann, wo sie abgeblieben sind“?

    Deshalb ohne Wenn und Aber: Dr. Bruno Kübler weiß nicht nur wo jeder Cent der FuBus/Infinus-Gruppe abgeblieben ist, er weiß auch und schwitzt deshalb jetzt nicht wenig, mit welchen Excel-Sheets seine Behauptung, es handele sich um Bilanzbetrug, Schneeballsysteme, Luftbuchungen oder eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen, widerlegt werden können, daran ist kein Zweifel, nur deshalb kommt er ins Stottern, weiß nicht so recht, wer was gemacht haben soll und drückt sich damit erfolgreich um eine (weitere) dreiste Lüge, diesmal unter den Augen der Öffentlichkeit und protokolliert von einem Gericht (widerwillig zwar, aber immerhin). Diese Excel-Sheets sind auch nicht komplizierter zu lesen als diejenigen, die für einen Vorstand Jörg Biehl seinerzeit angefertigt wurden, der für das richtige Lesen nun aber bereits seit dreieinhalb Jahren „brummt“. Oder hat jemand eingewendet, dass auch ein Vorstand nicht immer alles wissen kann? Nein, hat man nichts davon gehört. Er muss immer alles jederzeit wissen und richtig interpretieren, auch dann, wenn alle Unterlagen beschlagnahmt wurden und man aus dem Kopf hersagen soll, was dringestanden haben soll.

    Aber Kübler darf stottern, was das Zeug hält? Und das, obwohl er im Besitz SÄMTLICHER Unterlagen ist oder zumindest darauf Zugriff haben könnte, wenn er denn wollte? Und sich nicht hinter der Staatsanwaltschaft verschanzt hätte, die angeblich jahrelang sichten musste – die ihm sonst aber sogar bei anonymen Strafanzeigen massereiche Fälle aber fix und fertig in den Schoss treibt – ohne Skrupel oder Bedenken, ob da noch ein Restrechtsstaat auch irgendwie noch mit berücksichtigt werden will.

    Mehr oder gar gründliche als ein x-beliebiger Vorstand muss auch ein Insolvenzverwalter nicht können.

    In dreieinhalb Jahren wird auch ein Dr.Bruno Kübler gelernt haben, ein Excel-Sheet so zu lesen, dass er stotterfrei referieren kann, wo welche Million abgeblieben ist. Wenn beispielsweise rechts unten eine rote Zahl leuchtet mit einem Minus davor, das ist seit dem codex hamurabi davon auszugehen, dass es sich um einen Fehlbetrag handelt – also seit mindestens viereinhalbtausend Jahren weiß das jedes Kind. Wenn dort jedoch eine satte schwarze Zahl steht, dann handelt es sich um ein Plus – dazu muss man sich weder vorbereiten, noch die InsO auswendig kennen und auch nicht wissen, was ein Zeuge vor Gericht aussagen sollte: im Zweifelsfall die Wahrheit, ob Dr. Kübler belehrt worden war, war dem SZ-Artikel nicht zweifelsfrei zu entnehmen.

    Womit der Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler aber offensichtlich nicht gerechnet hat und vorsichtshalber anstelle der FuBus/Infinus-Excel-Sheets die Festschriften zu seinem 70sten Geburtstag mitgenommen hat, die sonst ja auch immer ausreichen, egal für welche gerichtliche Beweiserhebung.

    Es handelt sich deshalb auch nicht um mangelnde Vorbereitung, die der Insolvenzverwalter nicht für notwendig erachtet hat – man muß sich nur einmal eine seiner Schlussrechnungen oder Zwischenrechnungen in einen x-beliebigen Insolvenzfall ansehen, dann weiß man zu welcher Form Dr. Kübler seine Hilfsseriffs auflaufen lassen kann, da wird mit jedem BGH-Urteil geschossen, dass kein Auge mehr trocken bleibt, nicht auf einen Pfennig wird verzichtet – egal mit welchem Faktor multipliziert wurde, er würde auch noch in der allerletzten Instanz halten – dafür haben Dr. Kübler und seine Kollegen gesorgt.

    Nur die 20 Mio. EUR, die bleiben rätselhaft.

    Wer den FuBus/Infinus Fall unvoreingenommen verfolgt, der weiß, dass hier nichts unvorbereitet ist, sondern die Insolvenz und ihr Ablauf bis ins Detail vorausbedacht, jede Eventualität durchgeplant und jeder Umschwung in der öffentlichen Meinung berücksichtigt worden war bis dahin, dass man abwartet, bis sich die Wellen wieder geglättet haben würden und man weitermachen kann wie zuvor. Es gibt demnach auch irgendwo einen Masterplan und selbstverständlich auch exakte Analysen, wo sich welches Geld zu welchem Zeitpunkt befunden hat, noch befindet und wie man es dem grossen Insolvenz-Topf so zuführen kann, dass dabei möglichst nichts mehr an die Gläubiger und Anleger ausgezahlt werden muss und das Nichts oder Wenige auch erst nach 10 Jahren, dann wenn kein Hahn mehr danach kräht.

    Es wäre an der Zeit, diesen Masterplan ausfindig zu machen.

    Er existiert und er hat viele Mitwisser und es wird viele Kopien davon geben – Schlampigkeit auf Grund von jahrzehntelanger Folgenlosigkeit ist eine der Achillesfersen des Insolvenzverwalters, die er auch nachträglich nicht mehr heilen kann. Von unzufriedenen Mitarbeitern einmal ganz abgesehen, denen es allmählich spanisch vorkommen dürfte mit was ihr Chef glaubt noch immer durchkommen zu können, im Zweifel einen der ihren opfern wird, falls sich die 20 Mio. EUR doch noch finden lassen und dafür einer über die Klinge springen soll, damit der Chef nicht Prozessbetrug begangen hat mit einer vorsätzlich falschen Zeugenaussage.

    Irgendwer wird dafür dann ja den Kopf hinhalten müssen.

    Ich zitiere aus dem Spiegel vom 22.10.2016:

    „Gefallsucht, Gier, Provinzialität, Feigheit, Rabaukentum, Komplexbeladenheit, Selbstüberschätzung, Unreife, Verlogenheit, Inkompetenz, Schwäche, Hochmut, Versagertum, Dekadenz, Arroganz, Biedersinn, Naivität“.

    Und nein, es handelt sich nicht um das Imperium des Insolvenzverwalters Kübler, das hier beschrieben wird, sondern um Begriffe, die in Gesprächen während einer monatelangen Recherche über den Ablauf und die Ursachen des Niederganges der grössten deutschen Bank gefallen sind. Es sind abschätzige, böse Worte, wie sie stets fallen, wenn Schuldige für eine grosse Misere zu benennen sind.

    Bis auf den Begriff „Naivität“ würden dieselben Begriffe fallen, wenn sich jemand auf die Socken machen würde, um die grosse Misere, die Insolvenzverwalter wie Kübler als breite Spur der Vernichtung nicht erst seit den Treuhandanstalt-Tagen und nicht nur in Sachsen hinter sich gelassen haben – von Naivität keine Spur, sondern von von ausgesuchten Zynismus, wenn es um den Missbrauch des Rechtsstaatsbegriffes und seiner staatlichen Organe geht.

    Es reicht eine Liste der grössten Insolvenzen der letzten 15 Jahre, die sich für Dr Kübler als extrem lukrativ erwiesen haben – bereits das Internet spuckt da schon genügend Material aus, um sich umzuhören und Belege und Beweise zu sammeln, dass am Anfang immer ein Erfolg und kurz darauf ein Gerücht steht, von dem keiner weiß, wer es zuerst in die Welt gesetzt hat und wer es immer wieder füttert, kaum, dass es widerlegt worden war – das geht dann zwei Jahre lang, bis alle die Nerven verlieren: der Unternehmer, die Banken, die Kunden, die Mitarbeiter und irgendwer den Verräter (den anonymen Anzeigenerstatter) macht. Nicht selten findet man diesen dann als Kronzeugen im Schlepptau des Insolvenzverwalters wieder, der dann „als Retter in fliegender Mission“ auf den Plan tritt.

    Ich schätze die Dunkelziffer – hochgerechnet anhand der mir bekannten Fälle – von bewusst, gezielt und strategisch geplanten und bis zur völligen Vernichtung durchgezogenen Insolvenzen (ausschliesslich von Unternehmen mit ausreichend Vermögen auf dem Konto) – auf ein Drittel aller öffentlich bekannt gemachten Insolvenzen. Den volkswirtschaftlichen Schaden, der schon bei „normalen“ Insolvenzen extrem hoch ist (man geht von 54 Milliarden aus, die sich 1.200 Insolvenzverwalter teilen), wage ich gar nicht zu schätzen, weil er unberücksichtigt lässt, welches unternehmerische Potenzial dabei vernichtet wird – von Unternehmern, die nie mehr etwas anpacken würden, nie mehr ein Risiko eingehen werden, nie mehr dem Rechtsstaat vertrauen können.

    Zuerst einmal würde ich die Veröffentlichung in der Sächsischen Zeitung nehmen (als Anlegeranwalt, so es sie denn überhaupt noch außerhalb ihrer Kontonummern geben sollte) und beim Insolvenzgericht den Antrag stellen, den Insolvenzverwalter von Amts wegen und aus wichtigem Grund zu entlassen und durch einen Sonderinsolvenzverwalter zu ersetzen.

    B e w e i s: Zeugenaussage des Insolvenzverwalters Dr. Kübler, veröffentlicht von der SZ – und damit unstreitig (oder gab es eine Gegendarstellung?).

    Wer einen Widerspruch von 20 Millionen EUR bei einer Zeugenaussage vor dem Landgericht nicht aufklären kann, ist als Insolvenzverwalter schlechter geeignet als die Putzkolonne des Staatlichen Hygienemuseums Dresdens, die sicherlich nicht mehr als 14 Tage benötigen würde, um die fehlenden 20 Mio. EUR aus irgendeiner schmutzigen Ecke zu kehren und sie auf Heller und Pfennig dem Gericht vorzulegen.

    Finderlohn: 1 Mio. EUR – blieben den Anlegern noch immer 19 Mio. EUR.

    Der Antrag müsste dann ja in der bewährten Form vom Gericht abgeschmettert werden („hat der Insolvenzverwalter in nachvollziehbarer Weise dargelegt, dass er nicht wissen kann, wo 20 Mio. EUR sind, er war dazu nach der InsO auch gar nicht verpflichtet, weshalb der Antrag als absurd und haltlos zurück gewiesen wird“) – was wiederum dem Bundesverfassungsgericht als Versagen des rechtlichen Gehörs in der anhängigen Verfassungsbeschwerde vorgelegt werden kann.

    Wer nichts tut wird auch nichts ändern.

    Btw.: Weiß jemand, wer die Verfassungsbeschwerde unter welchem Aktenzeichen eingelegt hat?

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