Infinus Gruppe-das meint die Verbraucherzentrale in bayern

Ein neuer Skandal am Kapitalmarkt verunsichert Anleger. Gegen immer mehr Firmen der 2002 gegründeten Infinus-Gruppe, die verschiedene Geldanlagen anbot, eröffnet das Amtsgericht Dresden das vorläufige Insolvenzverfahren.

Auch die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet; sie ermittelt wegen Betrugsverdachts. Anlegern versprach Infinus mit seinem ausgedehnten Firmenkonglomerat Renditen zwischen sechs und acht Prozent  – überdurchschnittlich hoch für derzeitige Verhältnisse am Kapitalmarkt. Dennoch ließen sich Anleger auf das riskante Geschäft ein. Da die Ausschüttungen stets pünktlich kamen, bestand kein Anlass, die Versprechen in Zweifel zu ziehen. Nun fragen sich die Kunden, wie sie die Verluste möglichst gering halten und wo sie ihre Forderungen anmelden können.

Dazu ist es ratsam, zunächst die Vertragsunterlagen unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen,

  • mit welchen Firmen der Infinus-Gruppe Verträge abgeschlossen wurden,
  • wer die Geldanlage vermittelt hat,
  • ob vor Vertragsschluss durch den Verkäufer auf mögliche Verlust-Risiken hingewiesen wurde,
  • ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. Dabei muss jedoch genau auf die Klauseln geachtet werden. Denn derartige Geldanlage-Risiken können im Vertrag wirksam ausgeschlossen sein. Allerdings hat der Bundesgerichtshof im Mai 2013 zu Klauseln, die viele Versicherungen bis dahin verwendeten, zugunsten der Kunden geurteilt.

Anleger sollten zudem nicht vorschnell Interessengemeinschaften für Betroffene beitreten, sondern im Einzelfall prüfen, ob das sinnvoll ist. Wer eine Klage in Erwägung zieht, sollte einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten.

Für folgende Gesellschaften aus der Infinus-Gruppe wurde nach Angaben der Pressestelle des Amtsgerichts Dresden bislang ein Antrag auf vorläufige Insolvenz gestellt:

  • Capital Business GmbH
  • ecoConsort AG
  • ecoConsort Private Equity GmBH
  • ecoConsort Real Estate GmbH
  • FuBus Plus 1. Vermögensverwaltungs GmbH
  • Future Business KGaA
  • IFP Infinus Financial Partner AG
  • Infinus AG Ihr Kompetenzpartner
  • Infinus Hausverwaltungs GmbH
  • Infinus PR + Marketing GmbH
  • M.A.S Finanz AG
  • M.A.S Vermögensverwaltungs GmbH
  • Moritzburger Versicherungs GmbH
  • Prosavus AG
  • ValueConsort AG
  • ValueConsort Private Equity GmbH
  • Value Consort Real Estate GmbH

5 Comments

  1. GMeier Mittwoch, 25.12.2013 at 12:14 - Reply

    Ergänzend zu dem Fachwissen das vorab schon ab und an aufblitzte, möchte ich Euch einiges sagen.
    Allein für den Jahresabschluß gibt es diverse gesetzliche Vorgaben die erfüllt und beachtet werden müßen.
    Derjenige der diesen erstellt unterliegt diversen Vorgaben. Ebenso derjenige der da ein Testat erstellt.
    Dann hat es andere die in die Unternehmung “hineinschauen”. u.a. Creditreform, Hoppenstedt, KMi.; auch die haben einen gewissen Sachverstand und Fachwissen.
    800 Vermittler die alle auch für Ihr Tun mitverantwortlich sind, prüfen und bringen Ihre Sach und Fachkompetenz mit ein.
    Hier eine “Jahrelange- Betrugs-Kette” herleiten zu wollen, halte ich für sehr fragwürdig.
    Jemandem der “Voll” haftet, Betrug zu unterstellen, jemandem der mit viel “Eigen-Geld” engagiert ist, eine aufstrebende Unternehmung “betrügen” zu wollen, auch da hab ich bedenken.
    Wenn das alles so glasklar wäre, was hier und bei anderen so alles an Vermutungen in den Raum gestellt wird….warum gibt es bis heute keine ergänzende (erklärende) Aussage der Behörde ?
    Der Schaden ist da, -kein Thema. Aber wenn sich herausstellt das die ein oder andere Maßnahme doch überzogen war, dann bin ich sehr gespannt auf die dann kommenden Argumente.
    Abschließend sei kurz erwähnt, das vor kurzem eine große deutsche Bank,
    Vergleichszahlungen in der Summe von 2,1 mrd Euro geleistet hat.
    Eine im Norden befindliche Landesbank sich selbst anzeigte. Zur Vermeidung von Steuerzahlungen nicht korrekte Aktiengeschäfte tätigte.
    Das liest sich recht schnell, beinhaltet aber womöglich große K.-Energie.
    Dann Gelder zu zahlen, die doch auch und vielleicht auch besser an Kunden und an Aktionäre hätten gezahlt werden können ?
    Was wäre gewesen wenn ein STA. diesen Firmen die Konten gesperrt hätte ? Bzw. wo war da die Aufsicht ?
    Tja. und somit kommt wieder die Frage nach Gleichheit, Angemessenheit,
    etc.

  2. FreeMind Montag, 23.12.2013 at 00:20 - Reply

    „Wer jetzt immer noch nur an “Verdachtsmomente” glaubt, hat sich glaube ich noch nicht mit dem Gesamtbild auseinander gesetzt.“
    Es gilt wie immer die Unschuldsvermutung…

    Zu den Gold-Deals: Laut HB hat es unsere liebe Bundesregierung bislang nur verpennt ein Gesetz zu verabschieden, um selber Gewinne abschöpfen zu können.
    http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/steuern/anfrage-im-bundestag-steuertricks-mit-gold-weiter-moeglich/8188586.html

    Ich werde den Fall auf jeden Fall weiter verfolgen, da es aus meiner Sicht einer der interessantesten und verworrensten ist. Auch wesentlich interessanter als S&K, weshalb man Infinus nach m.E nicht mit S&K vergleichen sollte, denn es geht bis dato nicht um „verzockt“ oder „verprasst“.

    Nichts desto trotz ändert das nichts an der erstaunlicherweise fehlenden Qualität des Artikels der Verbraucherzentrale.

  3. Dieter Freitag, 20.12.2013 at 18:21 - Reply

    Wer jetzt immer noch nur an „Verdachtsmomente“ glaubt, hat sich glaube ich noch nicht mit dem Gesamtbild auseinander gesetzt. Es geht auch schon lange nicht mehr darum, dass Renditen zwischen 6-8 % nicht erwirtschaftet werden könnten.
    Es wurden zweifelhafte Goldgeschäfte abgeschlossen und wie sich jetzt herausstellt wurde dieses Konzept auch schon über einen längeren Zeitraum mit Versicherungspolicen getätigt. Es wurden nicht, wie versprochen, die Zweitmarktpolicen weiter gespart um Kapital zu bilden. Es wurde auch meines Wissens nirgendwo erwähnt, oder?

    Für mich stellen sich eher andere Fragen? Wusste man wirklich schon seit 2010 davon? Wie konnten diese Unternehmen dann noch weiter ausgezeichnet werden? Ist dieses „Provisionskarussell“ eine Straftat, ein strafbarer Bilianzierungstrick oder einfach nur moralisch verwerflich?

    Wenn es innerhalb der Infinus Gruppe Schwierigkeiten gab die Renditen zu erwirtschaften, wieso hat man die Ausschüttungen nicht einfach reduziert? Mit z.B. 2% wären die Anleger sicher auch zufrieden gewesen. Aber jetzt, wo man mit einem Totalverlust rechnen muss – sorry, dass werfe ich den Jungs aus Dresden vor: Wenn die Geschäfte halt schlechter liefen, hätte man das Konzept umstellen können, Ausschüttungen aussetzten oder reduzieren können!!!

  4. FreeMind Donnerstag, 19.12.2013 at 14:53 - Reply

    Ich verstehe die Reihenfolge nicht…
    War es nicht so, dass erst die StA kam, dann die Konten gesperrt wurden und infolgedessen ein Insolvenzantrag wegen (vorübergehender) Zahlungsunfähigkeit gestellt wurde?
    Und handelt es sich nicht auch „nur“ um den Verdacht?

    Weis echt nicht was ich von der Verbraucherzentrale halten soll? Da steht doch nur totaler Mist drin :(

    • hard58 Freitag, 20.12.2013 at 08:33 - Reply

      Sehe ich genauso wie Du. Interessant ist auch, dass man “ in diesen Zeiten“ keine Erträge von 6 – 8 % erwirtschaften kann. Die Banken nehmen doch immer noch zweistellige Zinsen für Girokonten und das auch bei Betriebsmitteln – das kann doch keiner erwirtschaften, leite ich daraus ab. Folglich führen die Banken alle Kreditnehmer in die Insolvenz????

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