INFINUS AG- Wer steckt hinter solchen (Betrugs-?) Systemen?

Unterstellt es ist ein Betrugssystem, wie man in vielen Medien lesen kann. Man muss sich doch die Frage stellen „wer steckt hinter solchen ausgeklügelten Systemen?“. Tatsache ist, dort wo die Absicht zu betrügen ist, da nutzt auch eine staatliche Aufsicht von Seiten der BaFin nichts. Das Problem ist, das die BaFin nicht die Plausibilität eines Konzeptes prüft. Das könnte ein Fehler im System sein, denn das macht es Betrügern sehr einfach. Sie halten sich ordentlich an alle Prospektvorschriften, bekommen dann eine Genehmigung der BaFin und werben dann natürlich noch damit „BaFin gestattet/genehmigt“. Das schafft eine vermeintliche Sicherheit beim Kunden, die es defacto gar nicht gibt. Natürlich rufen wir hier nach dem „Gesetzgeber“. Er muss hier eine Prüfungsinstitution schaffen, wo solche Prospekte auch auf Plausibilität geprüft werden. Dann lass so eine Prüfung ruhig 50.000 Euro kosten, dann lass so eine Prüfung ruhig 3 Monate dauern. Alleine, wenn Initiatoren das wissen mit der Plausibilitätsprüfung, dann ist das eine Hürde die kaum ein Betrüger nehmen können wird. Warum lizensiert die BaFin nicht große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die genau das tun? Bitte einmal darüber nachdenken!

Nun aber zurück. Schaut man sich die inhaftierten Personen im Fall Infinus an, dann fällt natürlich auch hier auf, das ein Fachanwalt für Kapitalmarktrecht mit zu den inhaftierten Personen gehört. Das kommt sicherlich nicht von ungefähr. Aus meiner Sicht sind weder Ott noch Biehl in der Lage, solch ein Konzept selber zu erfinden. Dafür reicht die „kriminelle Energie“ nicht aus meiner Sicht. Um so ein System über 10 Jahre am laufen zu halten brauchst Du eine ganze Menge Leute. Intelligente und Menschenfänger!

 

2 Comments

  1. Bernd Dienstag, 12.11.2013 at 14:01 - Reply

    Mal abgesehen von der Vorverurteilung, glaube ich nicht, dass Unternehmer mit solch einem Vorsatz antreten. Es ist ja wohl nichts in die eigenen Taschen geflossen und Herr Biehl haftet ja als Komplementär mit seinem gesamten Privatvermögen.

    Ich glaube eher, wenn es Abweichungen gibt, dann sind diese aus dem operativen Geschäft entstanden und nicht mit Vorsatz um sich zu bereichern und das ist eine Bedingung für Betrug.

    Falls es sich um Anschaffungsnebenkosten handelt, ist immer noch nicht bewiesen, dass es dafür kein Geschäft geben soll.

    Ich stelle mir mal vor, da ist eine Vertriebsgruppe die von einem großen Immobilienhändler für 100 Mio. ETW´s notariell kauft. Es wird im Kaufvertrag vereinbart, dass der Eigentumsübergang nach und nach erfolgen kann. Z.B. aus Weiterverkauf oder aus sonstigen Mitteln. Mit dem Kauf werden die Kosten für Notar, Grundbuch und Makler fällig. Diese sind als harte Kosten zu verbuchen und gegen einen späteren Erlös zu verrechnen. Wenn das Geschäft bis zu Ende abgewickelt wurde, war es ein guter Deal. Falls nicht, sind die ANK´s als Verlust auszubuchen. Natürlich muss man sich vorhalten lassen, dass ohne so ein Geschäft weniger Umsatz und bei einem Rückfluss der Provision, weniger Gewinn gemacht worden wäre.

    Den Vorschlag kluge Leute schon vorher testieren zu lassen, dass ein Geschäft nachher funktioniert finde ich toll. Damit wird das freie Unternehmertum total unterdrückt und ein paar Große bekommen alles „know how“ frei Haus geliefert. :-)

  2. Claus Z Dienstag, 12.11.2013 at 11:09 - Reply

    Wie schon so oft von mir geschrieben, hier findet natürlich keine Vorverurteilung statt. Diese Meinungsmache kotzt einen an.

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