INFINUS AG Insider packt aus BILD Dresden berichtet

Solche Geschichten werden wir sicherlich bald öfter lesen, nicht nur in der BILD Zeitung. Man fragt sich nur, warum kassiert man erst 137.000 Euro um dann erst das System zu durchschauen? Klingt nicht logisch Herr Brem. 

Zitat

Franz Brem (61) war von 2009 bis 2010 Führungskraft bei Infinus, sollte die neue Tochterfirma „Infinus Exclusiv-Vertrieb“ mit aufbauen.

„Nach einiger Zeit kam mir das ganze Konstrukt fragwürdig vor und ich beriet mich mit meinem Anwalt Friedrich Cramer. Als der bestätigte, dass die Bilanzen nicht nachvollziehbar sind, kündigte ich“, so Brem.

Also verklagte ihn die Infinus-Gruppe auf Provisionsrückzahlungen in Höhe von 137 000 Euro. „Das wollte ich nicht schlucken und verteidigte mich vor Gericht.“

http://www.bild.de/regional/dresden/razzia/infinus-insider-packt-aus-33357458.bild.html

4 Comments

  1. Realist Mittwoch, 13.11.2013 at 17:18 - Reply
  2. mannausdresden Mittwoch, 13.11.2013 at 13:03 - Reply

    na… da warten wir doch mal ab, wie viele der 25.000 geschädigten Anleger auf der Suche nach 400 Millionen demnächst auf der Faceboockseite, bei den Firmen und/oder auf dem Flugplatz wo er so gern landet nachfragen werden…

    Dafür das er damit nichts zu tun hat, freut es sich jedenfalls ein bissel zu laut…

  3. Claus Z Mittwoch, 13.11.2013 at 11:51 - Reply

    Jetzt ermittelt die BAFIN also schon seit 2008, DIE Bafin die die Prospekte geprüft hat? Die gemeinsam mit dem Haftungsdach die Formulare „Erhebungsbogen“ und „Beratungsprotokoll“ entworfen hat? Die ganz eng mit der Infinus zusammengearbeitet hat? Wenn das stimmt was sie hier schreiben dann muss die Bafin für den entstehenden Schaden haftbar gemacht werden.

  4. Realist Mittwoch, 13.11.2013 at 11:19 - Reply

    Irgend wie muss der Typ, egal ob er Recht hat oder nicht, nicht ganz klar im Kopf sein, oder ? Was hat er davon sich so darstellen zu lassen ? Der kann umziehen sag ich mal. Irgendein geschädigter Vermittler oder Kunde wird da wohl auf der Matte stehen…

    Nichtsdestotrotz wäre es mal interessant die Urteile die vom Betrug sprechen sollen hier zu lesen, schafft „dieBewertung“ das herauszufinden und hier online zu stellen ?

    Anmerkung der Redaktion:
    Wir bemühen uns darum, haben aber so“intern“ gehört das es wohl in dem Prozess nur den „richterlichen Hinweis gab “ das doch mal auf Betrug zu prüfen. Unseren Erfahrungen nach, finden sich solche richterlichen Hinweise nicht im schriftlichen Urteil wieder. Unseren Informationen nach, gehen die Ermittlungen n i c h t auf diesen Vorgang zurück, sondern die BaFin ermittelt hier schon seit 2008. Das kann also mit diesem netten „Sachsen Snowdon“ nichts zu tun haben. Es gibt eben Leute die brauchen solche öffentlichkeitswirksamen Auftritte.

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