IN-GENIUM Venture Capital Fonds GmbH & Co.KG-Insolvent

In dem Verfahren über den Antrag d. IN-GENIUM Venture Capital Fonds GmbH & Co.KG, Hindenburgstr. 1, 94447 Plattling, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Primus Produktmanagement GmbH, Hindenburgstr. 1, 94447 Plattling, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oswald Robert, geboren am 07.08.1969, Hindenburgstraße 1, 94447 Plattling
Registergericht: Amtsgericht Deggendorf Register-Nr.: HRA 1949
– Schuldnerin –
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und
2 InsO)
wird am 15.07.2016 um vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1
Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Markus Stoppelkamp,
Bahnhofstraße 57, 94469 Deggendorf, Telefon: +49(991)37177-0, Telefax:
+49(991)37177-10.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Deggendorf
Amanstr. 17
94469 Deggendorf

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Deggendorf – Insolvenzgericht – 15.07.2016

4 Comments

  1. Yvonne Mittwoch, 01.02.2017 at 17:03 - Reply

    Hallo zusammen,
    bin seit Tagen nur am telefonieren was was bringt und ob das Geld wirklich weg ist. Leider sieht es nicht gut aus. Das kann es doch nicht sein oder???
    lg Yvonne

    • Jutta Kloppmann Sonntag, 06.05.2018 at 18:38 - Reply

      Jutta
      Hallo Yvonne,
      habe diese Seite erst heute gefunden und drum schreibe ich erst heute. Haben ab 2009 in 78 Monaten auch in In Genium investiert und bis heute noch kein Geld bekommen. Habe bei der Polizei 2017 eine Strafanzeige gestellt ging an die Polizeiinspektion nach Plattling habe aber bis jetzt auch noch keine Nachricht wie es weiter gehen soll. Bleibe aber dran denn.
      LG Jutta

  2. Dieter Bertram Mittwoch, 26.10.2016 at 15:51 - Reply

    Mein Name ist Bertram , Dieter.Ich habe seit 2004 einen schriftlichen Vertrag mit IN-GENIUM-Vnture Capital Fonds.
    Die Vertragsnummer lautet: 4861153510-2-R.
    Zehn Jahre wurden monatlich 56,00 € eingezahlt.
    Die Letzte Monatsrate wurde am 01.04.2014 geleistet.
    Schriflich wurde mir migeteilt , das die Zeichnungsumme bis zum 31.12.2015 in dem Unternehmen bleibt.
    Nach Rückfrage am 07.01.2016 wurde ich mit fadenscheinigen Auskünften abgespeist.Die Gesamtsumme von 7925,40 (6350,40+ Einmahlzahlung 1575,00)
    sollte ich im Jahr 2016/17 ausgezahlt bekommen.
    Jetzt erfahre ich durch Zufall das IN-GENIUM insolvent ist.
    Was passiert nun mit meinem sauer ersparten Geld; oder ist der „DUMME OSSI“ wieder der Reingelegte , auch nach 27 Jahren Wende?????

    • Stefan Mittwoch, 08.03.2017 at 15:43 - Reply

      Hallo,

      würde gerne mit jemanden in Kontakt treten, der ebenfalls von In-GENIUM (derzeitigen Erkenntnissen) betrogen wurde.
      Gegebenenfalls auch eine Klage einreichen.

      Gruss

      P.s. ich habe eine Mail eingerichtet:
      mail-fuer-betrogen@gmx.de

      Werde wöchentlich nachschauen!

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