Heinz-Dieter Jäckel Handels- und Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung lässt uns Einschreiben zustellen

Nun, sehr geehrter Herr Jäckel, natürlich kümmern wir uns auch um die Wünsche und Sorgen von Unternehmen, über die wir in der Vergangenheit berichtet haben. Berichtet hatten wir auch über Ihr Unternehmen.

Der Anlass dafür war, dass Sie Kapital von Anlegern gesucht haben. Das zumindest konnten wir einer damaligen Veröffentlichung entnehmen, die es auf anleger-beteiligungen.de gegeben hat.

Natürlich stehen wir auch heute noch zu dieser korrekten Veröffentlichung von damals, dabei ist es uns völlig wurscht, ob uns da eine Rechtsanwältin a.d. oder eine Notarin mit einem Einschreiben anschreibt, denn wir können genau diesen Vorgang, dass Sie Geld von Anlegern haben wollten, natürlich auch belegen.

Im übrigen suchen wir uns auch keine Feinde im Internet, sondern werden immer nur auf Hinweis von Usern unserer Internetportale tätig. Das war auch hier natürlich so. Sie, bzw. die von Ihnen eingeschaltete Rechtsanwältin und Notarin a.d., sollten mal den Artikel genau lesen und sich die Screenshots anschauen.

Auch wenn die Veröffentlichung mittlerweile auf dem Internetportal anleger-beteiligungen.de gelöscht wurde, verändert dies an der Korrektheit unseres Artikels zum Zeitpunkt der Veröffentlichung absolut nichts. Natürlich gibt es auch heute noch Spuren Ihrer damaligen Veröffentlichungen im Internet:

FireShot Capture 449 – Heinz-Dieter Jäckel GmbH – Google-Suche – www.google.de

Was die wirtschaftliche Situation des von Ihnen vertretenen Unternehmens Heinz-Dieter Jäckel Handels- und Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung betrifft, so finden wir in der letzten im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz eine bilanzielle Überschuldung, wie Sie der beigefügten Bilanz entnehmen können:

Heinz-Dieter Jäckel Handels- und Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung

 

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