Hamburger Pfandhausskandal, wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen?

Betroffene sind natürlich darüber erstaunt, daß die Hamburger Staatsanwaltschaft nicht handelt. Das, so der Eindruck vieler betroffener Anleger, ist ein Unding, denn auch der Staatsanwaltschaft Hamburg muss doch klar sein das hier nicht Vieles mit rechten Dingen zugegangen sein kann, denn sonst wären ja nicht bis zu 150 Millionen Euro möglicherweise für die Anleger verloren. Da man das aber weiß, stellt sich natürlich schon die Frage „warum zieht man die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft bzw. stellt sicher, wenn entsprechende Ermittlungsergebnisse vorliegen, das man die Verantwortlichen noch zur Rechenschaft ziehen kann?

Das gesunde Rechtsempfinden hört da beim Normalbürger doch auf, sehr geehrter Herr Staatsanwalt Dr. von Schenck. Juristisch mg das alles wirklich in Ordnung sein, und Sie mögen für das verzögerte Handeln sicherlich Ihre Gründe haben, aber Sie sollten das den Anlegern vielleicht einmal erklären, so das diese das dann auch verstehen. In der jetzigen Situation ist es doch sicherlich auch für Sie nachvollziehbar, sehr geehrter Herr Dr. von Schenck, das Spekulationen wie Pilze aus dem Boden schießen, und das Anleger bei dem Gedanken an die Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft nur noch den Kopf schütteln.

Mittlerweile macht schon die Spekulation die Runde, das es möglicherweis auch Politiker und Beamte gab die gern gesehene Gäste des Hamburger Tennisturniers „Lombardium Cup“ gewesen sein sollen, angeblich auf Einladung des Unternehmens Lombardium. Sie sehen, welche Gedanken sich Menschen alles so machen, wenn man nichts über Ermittlungen erfährt, und wenn man den Eindruck bekommt „da schützt irgendjemand die Verantwortlichen des Desasters“.

8 Comments

  1. JS Dienstag, 04.10.2016 at 18:38 - Reply

    Ein Klage gegen die Stadt Hamburg würde sehr lange dauern und benötigt einen Super Anwalt, der sich in solchen Klagen auskennt. Der würde sehr teuer und da fragt sich wer bezahlt das? Sicher wird kein einzelner Anleger klagen. Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich glaube eine Klage ging nur gegen die Erste Oderfelder, weil die Anleger keine Geswchäftsverbindung mit Lombardium haben. Und bei der Ersten Oderfelder ist jetzt erst einmal der Insolvenz Verwalter dran. Und das wird Jahre dauern. Denn erst dann steht m.E. erst fest wie hoch die Rest- Forderung sein kann. Der könnte, wenn er wollte eine Klage über den gesamten Fehlbetrag (also für ALLE) einklagen. Aber wie ich diese Berufsgruppe kennen, wollen die nur schnelle Gewinne. Die kann niemand anweisen und die arbeiten nach Gutsherrenart. Meine Erfahrung mit dieser Gruppe bei einigen Verfahren ist: In meinem nächsten Leben werde ich Insolvenz Verwalter.

    • Ingeborg Mittwoch, 05.10.2016 at 09:15 - Reply

      Dann scheint das Glück dieser Insovenz was ja viele als Segen anpreisen und verkaufen, auch nicht das gelbe vom Ei zu sein.

      • JS Donnerstag, 06.10.2016 at 08:26 - Reply

        Na ja, doch, wenn auch zu spät. Wir haben mit Lombardium nichts zu tun. Die Pfänder von dort waren jedoch immer gegen die Darlehn an die Erste Oderfelder Sicherungsübereignet, Diese Übereignung wurde wegen Nichtzahlung von Lombardium an Oderfelder durch den Treuhänder der Oderfelder wahrgenommen und angeblich sichergestellt. Nun macht mir der Treuhänder, der ja wohl zu der Gruppe gehört, auch nicht den „treuesten“ Eindruck. Nach der Aktion der Staatsanwaltschaft wurden die Pfänder von der Staatsanwaltschaft „beschlagnahmt“. Ich frage mich nur, wie ein Pfandgeber sein Pfand wieder auslösen kann. Aber es will wohl niemand sein Eigentum zurück. Das wäre dann ein Beweis dafür dass die Pfänder nicht werthaltig sind. Aber was -irgendwann- der Insolvenz Verwalter (nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft) für diese Pfänder erlöst, geht -nach Abzug der erheblichen Kosten und Gebühren- an die Beteiligten. Eine Luftnummer von mir: Es werden wohl nur so um die 10 % sein. Wetten? Wann? Das wird Jahre dauern! Die Anleger haben nur Rechte gegen Oderfelder und die hat sich -hoffentlich- gegen die Darlehn alle Pfänder übereignen lassen. Ob dann für den Rest jemand versucht einen Schadenersatz z.B.vom Dienstherren der Staatsanwaltschaft zu bekommen wage ich zu bezweifeln.

        • Ingeborg Freitag, 07.10.2016 at 09:56 - Reply

          JS das ist jetzt meine Frage,
          warum macht das keiner,den Schadenersatz von Dienstherren und Staatsanwaltschaft zu bekommen,egal wie lang es dann dauern wird.
          Genau das wissen diese Kandidaten,dass ihnen nichts passieren kann weil niemand was unternimmt sonst müssten diese Ihre Handlungen anders überdenken.
          Meintest du 10 % der Anlage kommt irgendwann mal zurück?

          • JS Samstag, 08.10.2016 at 09:11

            Ja das ist meine Schätzung. Etwas werden die Pfänder – egal ob diese eingelöst oder versteigert werden – ja wohl wert sein

  2. JS Montag, 03.10.2016 at 09:20 - Reply

    Ja, mit der Entschädigung wird es wohl nichts, es sei denn man macht gegen die Staatsanwaltschaft einen Schadensersatz Prozess und auch gegen die BaFin. Seit Mai 2014 liegen die Anzeigen vor und hier fragt man sich warum man bis 2016 braucht um was zu tun.— Jetzt muss nur der Insolvenz Verwalter von der Ersten Oderfelder die Forderungen gegen Lombardium geltend machen, dann ist auch unser Freund, Herr Ebeling, gezwungen die Isolvenz anzumelden — sonst macht er sich wegen Verschleppung strafbar. Die Anleger haben hier leider nicht viel zu melden, denn es besteht KEINE direkte Verbindung mit Lombardium. Wir haben einen Vertrag über Fidentum mit der Ersten Oderfelder, die Darlehn an Lombardium vergibt. Dadurch ergibt sich jedoch keine Durchgriffshaftung. Ganz einfach gesprochen: Die Anleger haben mit Lombardium direkt NICHTS zu tun.
    Wenn es überhaupt etwas zu erlösen gibt, sind es die sichergestellten Pfänder von Lombardium, die Oderfelder erwirkt hat. Da sehe ich aber nur Minizahlungen und dann erst in Jahren.

    • Ingeborg Montag, 03.10.2016 at 15:44 - Reply

      JS: ich meinte am 29 September von dir einen Kommentar gelesen zu haben in dem du schreibst dass die Aussicht außerordendlich gut wäre für einem Schadenersatz-Prozess,laut einem bekannten guten Anwalt,korregiere mich gerne wenn ich falsch liege.
      Klar von selbst geht da nichts,da wird alles nur weiterhin vertuscht,
      da müßen sich unsere Anwälte auch endlich mal was einfallen lassen.
      Wo ein Wille ist ist auch ein Weg.

  3. Ingeborg Sonntag, 02.10.2016 at 13:00 - Reply

    Genau so ist es,würden diese Abzocker nicht den Schutz gewisser Herren erhalten wäre es schon lange in eine andere Richtung gelaufen,die für uns Anleger sicherlich
    positiver laufen würde.
    Ich alls ganz normaler Bürger und Anleger kann einfach nicht verstehen warum da
    nichts unternommen wird endlich mal klar-Schiff zu machen.Fakten liegen doch laut auch Ihrer Berichte auf der Hand.
    Mir fällt immer wieder das Beispiel ein,dass jeder kleiner Verkehrssünder bestraft wird,und hier wird seit Jahren mit allen Mitteln versucht (mit Erfolg) alles zu vertuschen.
    Da kann man nur hoffen dass wir Anleger irgendwann mal dafür entschädigt
    werden.

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