Haftungsdächer- eine wichtige Frage für alle Vermittler!

Gerade der Vorgang Infinus zeigt, das man auch ein Haftungsdach hinterfragen muss. Hinterfragen muss man wird er Versicherer ist und welchem Umfang an Versicherungsleistungen der vertrag in sich hat. ist nur das Haftungsdach versichert, oder/und auch die Vermittler? Eine sicherlich nicht ganz unwichtige Frage. Auch die Höchstsummen pro Jahr die hier versichert sind, dürften nicht uninteressant sein. Um nicht in irgendwelche unbequemen Situationen als Vermittler „rein zu rutschen“, sollte jeder Vermittler sein Haftungsdach fragen (Hinterfragen) und diese Punkte schriftlich klären.

9 Comments

  1. denkmal Donnerstag, 06.03.2014 at 14:03 - Reply

    Hallo GMeier,

    Vermittler die unter die „Alte Hasen- Regelung“ gefallen sind, haben doch meist den §34f beantragt. Möglicherweise sind manchen aufgrund geringer Bestände gezwungen ins HD zu wechseln.
    Wer mit dem §34f noch keine Quali oder alte Hasen Regel hat, muss bis Ende 2014 die Prüfung erfolgreich abgelegt haben.
    Wir werden feststellen, dass viele von denen Anfang 2015 kein Fondsgeschäft mehr machen werden/ wollen oder den Weg ins HD suchen. Das sind dann die Vermittler, die keine Prüfung gemacht haben oder eben durchgefallen sind.

    Die Qualität wird dann nicht unbedingt besser werden.

    Natürlich sollte jedes HD aus eigenem Interesse auf seine Vermittler schauen und deshalb wird es eine einschneidende Veränderung in den Zulassungs- bzw. aktiven Vermittlerzahlen geben.

    Die aktiven Fondsvermittler werden schon festgestellt haben, dass der Aufwand für Beratung/ Dokumentation und das Ergebnis der Erträge meist nicht passen, bei all den zu erfüllenden Pflichten.

    Bei einem HD ist dass sogar noch aufwendiger.

    Insofern ist nicht das HD die Lösung, sondern entsprechende Produktlösungen werden gebraucht, damit der Kunde weiterhin eine ordentliche Beratung von einem unabhängige Vermittler erhält und dieser auch davon leben kann und sich mit Freude für seine Kunden einsetzt.

    Ansonsten lachen sich die Banken ins Fäustchen, da die Kunden ihr Geld zu Minizinsen auf deren Konten lassen oder sie fallen wieder auf windige Versprechen des grauen Kapitalmarktes rein.

  2. GMeier Donnerstag, 06.03.2014 at 11:56 - Reply

    hallo denkmal,
    zu dem was du sagst, geb ich dir in großen teilen recht.
    viele versicherungs-vertreter denen ich gar nicht ihre qualifikation im versicherungsbereich, absprechen möchte, haben nicht unbedingt qualitäten was anlageprodukte betrifft.
    aber unter dem dach der versicherung, dürfen die wohl ihre produkte verkaufen.
    hier haftet im zweifel die versicherung in deren name der vertreter arbeitet.
    aber wie der name schon sagt, eine versicherung versichert eben primär. geldanlage ist was anderes und da bedarf es schon auch anderer qualität.
    diejenigen die mit der sogen. „alte hasen regelung“ unter das haftungsdach gehen, müßen trotz allem ihre qualifikation nachweisen oder eben schulbank drücken und nachholen.
    du hast recht das da auch kosten mitspielen. aber per se ist das haftungsdach eben kein pool für hinz und kunz.

  3. denkmal Mittwoch, 05.03.2014 at 18:22 - Reply

    Hallo GMeier, da widersprichst Du dir ein wenig selbst.

    Gerade will es Geld kostet, den 34f abzulegen und dauerhaft die dafür erforderlichen Prüfberichte und Versicherungsprämien aufzubringen, gehen einige Vermittler unter ein Haftungsdach, weil dies dort eben nicht erforderlich ist.

    Dabei spielen natürlich wirtschaftliche Gründe eine Rolle, weil diese oft wenig oder fast keinen Fondsbestand haben, also anzunehmender Weise sich auch wenig mit dem Thema Kapitalanlage/ Investmentfonds beschäftigt haben.

    Man darf sicher nicht davon pauschal ausgehen, dass alle Vermittler unter einem HD deswegen weniger Ahnung vom Fondsgeschäft haben, aber es liegt schon auf der Hand, dass diejenigen, die in der Vergangenheit mal einen Fonds als Zusatz zur Haftpflichtversicherung oder Krankenversicherung verkauft haben, nicht unbedingt diejenigen Leuchten am Fondsvermittlerhimmel sein können.

    Oft geht es doch nur darum, so weiter wurschteln zu können und keinen Kunden zu verlieren.
    Die Fondsbestandsvergütung würde die Kosten des §34f nicht tragen, so klein sind die meisten Bestände vieler dieser HD- Vermittler in Wirklichkeit.

    Ein Großteil will wahrscheinlich auch nur Fonds-Riesterverträge abwickeln, was auch nicht gerade seine Kompetenz im Fondsgeschäft stärkt.

    Grundsätzlich spricht nichts gegen ein HD, allerdings wird sich bald zeigen, dass viele Vermittler für das Haftungsdach keinen Mehrwert bringen, denn die Geschäfte, übertragenen Fondsbestände stehen in keinem Verhältnis zu den Risiken bei diesen Vermittlern.

    Was wird die Konsequenz sein?

    Ich denke, Haftungsdächer kündigen den inaktiven und unfähigen „Risiken“.

  4. GMeier Mittwoch, 05.03.2014 at 16:21 - Reply

    so ein blödsinn.
    § 32 KWG regelt die Erlaubnis …Zulassung eines Geschäftsbetriebs für u.a. Bankgeschäfte und auch Finanzdienstleistungen.
    da steht auch das es bestimmte „Vorgaben“ für denjenigen gibt der diese erbringen will.
    hat der vermittler keine fachliche qualifikation, keinen positiven leumund, keine saubere Schufa., etc. dann ist der vermittler eben nicht qualifiziert und erfüllt auch nicht die vorgaben für das haftungsdach.
    finanzprodukte für die keine KWG Vorgabe existiert, produkte die nicht als Finanzinstrumente gelten, die darf „jeder“ verkaufen.
    finanzinstrumente sind definiert in § 1 abs. 11 kwg.
    d.h. allein die erlaubnis für ein haftungsdach zu bekommen,….da gibts schon strenge vorgaben. deswegen gibts auch nicht allzuviele.
    und, wie oft,…es ist auch ne frage der kosten. diejenigen die nicht unter einem haftungsdach sind benötigen auch eine vermögensschadenhaftpflicht versicherung…für etwaige falschberatungen etc.
    zudem müßen die berater sich dann auch extern und qulifiziert prüfen lassen und auch das kostet richtig kohle. also,
    hinz und kunz sind sicher nicht im unterm haftungsdach.

  5. Mitdenkender Mittwoch, 05.03.2014 at 13:31 - Reply

    Bitte nicht vergessen, dass viele Vermittler überhaupt nicht die notwendigen Zulassungen besitzen um gewisse Finanzprodukte „eigenständig“ zu vermitteln. Dies gilt im Übrigen besonders für Finanzinstrumente die der 32 er KWG Genehmigung unterliegen. Von daher ist ein Haftungsdach doch in erster Linie ein „Unterschlupf“ für Vermittler ohne entsprechender Zulassung. Ob das so richtig sein kann, die Frage soll sich jeder bitte selber beantworten.
    Qualifizierte Vermittler die über alle notwendigen Genehmigungen verfügen, welche notwendig sind um die angebotenen Finanzprodukte auch selber vermitteln zu dürfen brauchen so einen Quatsch wie ein Haftungsdach nicht. Man sollte auch nicht einfach Hinz und Kunz in Sachen Finanzprodukte auf die Menschheit loslassen. Das geht in letzter Konsequenz nie gut…..

    • hard58 Mittwoch, 05.03.2014 at 18:12 - Reply

      Hallo Mitdenkender,

      was die Zulassung angeht betr. KWG, sollte man die Bedingungen kennen. Seit 1998 ist es so gestaltet, dass ein Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter nicht wirtschaftlich arbeiten kann.
      Also die gesetzlichen Vorgaben an die Verwaltung sind so immens und kostenintensiv, dass es dem Einzelnen im freien Wettbewerb nicht möglich ist sie alle alleine zu erfüllen und zu erwirtschaften.

      Wer ist der Nutznießer davon?

      Wohl die Banken, die ja jeweils ihr eigenes Haftungsdach darstellen.

      Zwischen den Zeilen habe ich gelesen, dass die Vermittler dazu nicht die Eignung hätten ohne Haftungsdach zu arbeiten. Meine Erfahrung zeigt, dass die meisten Vermittler besser beraten und prüfen, als die meisten Angestellten der Banken. Dies bestätigt sich übrigens jedes Jahr in Testberatungen.

  6. GMeier Mittwoch, 05.03.2014 at 09:20 - Reply

    …und weil wir gerade dabei sind.
    ein haftungsdach hat jeder im finanzbereich. jeder der da vermittelt oder verkauft.
    nur manchmal sieht der verbraucher das eine mehr das andere weniger.
    eine deutsche bank, die innerhalb 3 monaten mal 3.Mrd. Euro an „Straf“ bzw. Vergleichszahlungen abgedrückt hat, bezahlt das ja aus der portrokasse.
    das ist aber geld das den eigentümern, aktionären,und den kunden die ihr geld dort anlegen, zustehen würde.
    sparkassen die bei ihren landesbanken „unterstützen“ müßen….
    das kann noch beliebig erweitert werden. soll keiner glauben das er da ohne bezug ist.

  7. hard58 Mittwoch, 05.03.2014 at 08:05 - Reply

    Hallo Sasha,
    Meinst Du die Vermittler hätten solche Produkte ohne Haftungsdach nicht vermittelt?
    Was hat denn die Organisation der Unternehmens Form mit dem jeweiligen Produkt zu tun? Ich bin sicher, je grösser die Organisation, desto besser die Produktprüfung. Bitte argumentiere nicht damit, dass trotzdem etwas schiefgehen kann. Sollen/können denn Anlagevermittler besser prüfen als Steuerberater oder WP’s? Falls Du diese Gattung kennst, sie ihre Provision offen legen, diese deutlich niedriger ist als bei Banken und Direktanbietern, dann zeige mir wie ich die finde.

  8. Sasha Dienstag, 04.03.2014 at 23:08 - Reply

    Ein Haftungsdach ist keine Lösung! Infinus hat gezeigt, dass die Vermittler an der Nase herum geführt wurden.

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