Gorny & Mosch Giessener Münzhandlung GmbH- Wer sagt Ihnen das der Preis in Ordnung ist?

Ab und zu bekommen wir auch Anfragen zu Unternehmen in die Redaktion, die wir eigentlich gar nicht auf unserem Radar haben. So wie dieses Unternehmen hier. Von der Bilanz her ein offensichtlich gesundes Unternehmen, keine Frage. Hier wird guter Gewinn gemacht. Völlig in Ordnung, aber auch Produkte die sie bei einem solchen Unternehmen kaufen, sind eine Ware wo man letztlich natürlich nicht jeden geforderten Preis bezahlen muss. Hier kann man als Käufer sicherlich auch mal mit dem Handel Handeln, wie man so schön sagt. Warum wir uns mit dem Unternehmen befassen? Nun, ganz einfach. Eine Zuschrift eines „erbosten Kunden“ hat uns dazu verleitet. Er hat bei dem Unternehmen wohl ein Produkt erworben dessen Preis  er heute wohl nicht mehr als angemessen ansieht, denn das Produkt scheint nun viel weniger Wert zu sein, als zu dem Zeitpunkt, als er das Produkt erworben hat. Es gibt auch bei solchen, wie hier angebotenen Produkten, keinerlei Garantie, das man den einst bezahlten Preis dann bei einem Wiederverkauf wiederbekommen kann. Vergessen Sie bitte nicht, das Unternehmen ist in seiner Preisgestaltung völlig frei, entscheidet selber darüber zu welchem Preis man das Produkt anbietet. Findet sich dafür ein Käufer, dann freut sich das Unternehmen möglicherweise über einen anständigen Gewinn. Solche Produkte wie hier sind aus unserer kaum, oder gar nicht, als Vermögensanlage geeignet.

Auch bei Auktionen von Produkten in diesem Segment schauen sie sich immer das dazu erstellte Gutachten an das den Wert beziffert. Ist das in der Branche kein Gutachter mit einem guten Namen, dann seien sie mit solchen Gutachten vorsichtig. Bei Auktionen kann der Preis auch mal in Regionen gehen, die weit über den wahren Wert hinausgehen. Wichtig ist auch immer, das die Herkunft der verkauften und versteigerten Waren immer LÜCKENLOS nachweisbar ist. nicht das irgendwann die Staatsanwaltschaft bei Ihnen vor der Tür steht und sich ihre vermeintliches Schnäppchen als Diebesgut entpuppt. Dann werden Sie zwar nicht strafrechtlich verfolgt, da sie im guten Glauben gehandelt haben, aber die ersteigerte und von ihnen bezahlte Ware ist dann erstmal weg. Also hier wirklich ganz besonders auf einen lückenlosen Herkunftsnachweis bestehen, sonst immer Finger weg. Ein seriöses Unternehmen wird damit sicherlich kein Problem haben.

Gorny & Mosch Giessener Münzhandlung GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 220.566,50 239.745,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 29.662,00 35.192,00
II. Sachanlagen 90.904,50 104.553,50
III. Finanzanlagen 100.000,00 100.000,00
B. Umlaufvermögen 7.572.775,41 7.185.421,39
I. Vorräte 4.038.699,37 3.454.942,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.886.751,73 3.290.690,37
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 647.324,31 439.789,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.381,86 20.452,06
Bilanzsumme, Summe Aktiva 7.805.723,77 7.445.618,95

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 2.639.254,75 2.161.972,11
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 2.613.690,16 2.136.407,52
B. Rückstellungen 1.061.810,00 1.369.623,72
C. Verbindlichkeiten 4.104.659,02 3.914.023,12
Bilanzsumme, Summe Passiva 7.805.723,77 7.445.618,95

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gorny & Mosch Giessener Münzhandlung GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanz wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Dabei wurde eine Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren zu Grunde gelegt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Dabei wurden Nutzungsdauern zwischen 3 und 13 Jahren zu Grunde gelegt.

Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert von bis zu Euro 410,00 wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen bei erkennbaren Einzelrisiken und unter Abzug von Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Forderungen in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Die Pensionsrückstellung wurde für Anwartschaften gebildet und ist voll dotiert. Der Bewertung liegen folgende Rechnungsgrundlagen/-annahmen zu Grunde:

Bewertungsverfahren: Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method)

Rechnungszins: 4,53 % (Pauschale Restlaufzeit 15 Jahre)

Biometrie: „Richttafeln 2005 G“ von Klaus Heubeck

Ausscheideordnung: Aktiven-/Invalidensterblichkeit

Hinterbliebenversorgung: keine

Fluktuation: keine

Finanzierungsform: Arbeitgeberleistung

Zusage wertpapiergebunden: nein

Anwartschaftstrend: keiner

Rententrend: 2,0 % jährlich

Die Pensionsrückstellung ist gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der korrespondierenden Rückdeckungsversicherung verrechnet. Den Verrechnungen liegen folgende Werte zu Grunde:

Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden: Euro 299.160,00

Veränderung der Rückstellung wegen Verzinsung: Euro 14.068,00

Zeitwert des verrechneten Deckungsvermögens: Euro 150.992,00

Zinsertrag aus dem Deckungsvermögen: Euro 5.509,00

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden einzeln bewertet und in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

3.1. Bilanzgewinn / Gewinnvortrag

In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag in Höhe von Euro 2.136.407,52 einbezogen.

3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen Euro 1.507.993,24.

3.3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen Euro 1.618.676,38 (Vorjahr: Euro 1.621.212,09).

4. Sonstige Pflichtangaben

4.1. Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens von folgenden Geschäftsführern geführt:

Dieter Gorny, Numismatiker
Dr. Hans Christoph von Mosch, Numismatiker

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Unterzeichnung:

München, 21.12.2015

Gorny & Mosch Giessener Münzhandlung GmbH,
vertreten durch die Geschäftsführer

gez. Dieter Gorny
gez. Dr. Hans Christoph von Mosch

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2015 festgestellt.

3 Comments

  1. Dumme Gans Samstag, 08.10.2016 at 20:05 - Reply

    Ich habe auch mal die Erfahrung mit der Staatsanwaltschaft gemacht. Da hat ein Auktionshaus auch geraubte Kunst versteigert, und ich dumme Gans habe das gekauft und nicht nachdem Eigentumsbeweis gefragt. Meine Quittung half mir dann da nicht. Geld weg und Kunst weg. Nie wieder so ein Auktionskauf. Ich bin geheilt.

  2. Richter Mittwoch, 22.06.2016 at 19:31 - Reply

    Abzockbude nie mehr. Preise völlig überhöht. Nie weider!

  3. Lucky Dienstag, 10.05.2016 at 22:07 - Reply

    Verschonen sie mich mit diesen Herren. Ich möchte wirklich manchmalwissen wo die Ware herkommt die dort angebiten wird. Wie es hier richtig steht, lückenlosen Herkunftsnachweis und Eigentumsnachweis verlangen. Bei mir hatten die ein Problem damit.

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