Goldbarters GmbH – droht hier ein neuer Anlageskandal? Beurteilen Sie bitte selber,was man uns dort in die Redaktion zugespielt hat

Wir veröffentlichen nicht oft komplette Unterlagen, aber das was man hier in den Dokumenten findet die dem Sachverhalt zu Grund liegen, hat auch uns nachdenklich gemacht. Das Geschäftsmodel ist doch auch aus unserer Sicht sehr hinterfragenswert. Natürlich fragt man sich auch, warum überhaupt Anleger „völlig überteuertes Gold kaufen? Es reicht doch heute ein Blick ins Internet, dann weiss ich doch was 1 Gramm Gold kostet. Warum bitte kaufe ich dann völlig überteuertes Gold???? Würden Sie, wenn Sie sich ein Auto kaufen, das bei einem Händler 40% teurer ist als bei einem anderen Händler – wohlgemerkt das gleiche Auto? Natürlich darf und kann man daraus dem Unternehmen keinen Vorwurf machen, aber wie das Geschäftsmodel dann weitergeht, erzeugt ernsthafte Bedenken. Für die Geschäftsführerin kann das funktionieren. Schauen Sie sich die Unterlagen bitte selber an und bewerten diese. In einer der E-Mail an unsere Redaktion, die wir hier nicht komplett veröffentlichen wollen, wird der Verdacht des Einlagengeschäftes gestellt. Es ist der richtige Weg so einen Vorgang der BaFin mitzuteilen. Diese als Aufsichtsbehörden wird den Vorgang sicherlich einer juristischen Prüfung unterziehen. Wie wir den Unterlagen entnehmen können ist die Übersendung an die BaFin bereits erfolgt.

In den Unterlagen heißt es:

Goldbarters GmbH verkauft ihren Kunden über den Vertrag “Goldbarters Exklusiv Depot” Goldbarren mit einem Aufschlag von 39 % und verspricht diesen Kunden, diese Goldbestände entweder nach einem halben Jahr zum gleichen Preis bzw. nach einem Jahr zu einem “fixen” um 11 % höheren Preis zurückzunehmen. Der Kunde hat zusätzlich ein Agio von 5 % und Liefergebühren zu entrichten. Dieser Kaufbetrag wird ab 5000 € abgeschlossen. Beweis: Siehe Anlage Vertrag “Goldbarters Exklusiv DepotNach Geldeingang erhält der Kunde eine schriftliche Ankaufsoption. Beweis: Siehe Schreiben Ankaufoption der Goldbarters GmbH vom 19. Februar 2015 Am 19. Februar 2015 betrug der Gold Spotpreis (London Fixing) 34,15 €. Die Goldbarters GmbH verkaufte ihren Kunden die Goldbarren zu einem um 39 % erhöhten Verkaufspreis von 47,47 €. In dem Schreiben der Ankaufoption wurde dem Kunden ein fixes Rückkaufsangebot unterbreitet, dass der Kunde ab dem siebten Monat der Vertragslaufzeit diese Goldbarren zum gleichen Preis (47,47 €) und im 13. Monat um 2einen um 11 % erhöhten Preis = 52,69 € zurück verkaufen kann. Beweis: Siehe Anlage “

Bestätigung Zahlungseingang – Ankaufoption

Auch die Schulung des Vertriebs offenbart, dass der Goldverkauf mit fixer Rückkaufsoption wie das “Einlagengeschäft” einer Bank angeboten wird.

Auf der Folie 29 der Präsentation Goldbarters März/2015 wird ausgeführt: “Und erhalten beim Kauf eine bindende Rückkaufoption, die höher ist, wie Ihr Einkaufspreis!”

Damit ist jedoch mehr als deutlich das gesamt Geschäftsmodell der Goldbarters GmbH demaskiert worden: Gib uns einen fixen Geldbetrag und wir zahlen Dir diesen verzinst nach einer gewissen Laufzeit zurück. Zitat Ende

Damit könnte in der Tat ein Einlagegeschäft vorliegen.

Anschreiben Rueckkauf Muster 1. Kauf

Bestätigung Antrageingang

GB-Antrag-Exl

GB-Prov

goldbarters-bilanz-2011

Goldvortrag_szmg_gb_032015

 

Mittlerweile finden sich im Internet auch weitere Verlautbarungen.

[UPDATE 28.08.2015]
Die Golbartes GmbH teilte durch Ihren anwaltlichen Vertreter mit, dass es das vorstehende Angebot gegeben hat, aber das Geschäft in dieser Form nicht mehr betrieben werde.

12 Comments

  1. Paula Ludwig Montag, 20.04.2020 at 17:14 - Reply

    Ich habe schon lange nicht mehr so einen Beschiss gehört
    Alles Fake was in den oben genannten Artikeln geschrieben wurde
    Ich selbe bin in dieser Branche tätig Grund weiß mit Verlaub ist nicht falsch gemacht worden und sehr wohl kenne ich mich auch mit den Rechten aus

    Man sollte nicht alles glauben was man ließt sonst würde die Menschheit Irre werden !!!

    Jeder kann über Jeden schlecht reden !!

    Übrigens sind Fake News strafbar daher sollte man immer aufpassen was man schreibt !!

    Anmerkung der Redaktion
    Wir sind für Kritik immer offen, wenn die sachlich ist. Ich weiß nicht wer sie bezahlt hat für den Sinnloskommentar, aber nicht einmal ihre E-Mail Adresse stimmt. Das zum Thema Fake News.

  2. Franz Donnerstag, 22.03.2018 at 12:41 - Reply

    Jetzt machen Sie unter http://waibel.dwlager.com/ weiter. Super.

  3. Normalbürger Sonntag, 16.07.2017 at 12:01 - Reply

    Aus meiner Sicht definitiv ein Schneballsystem! Das Geschäft läuft doch nur so lange wie sich neue Dumme finden um weiteres überteuertes Gold zu Kaufen mit dem man die ersten Dummen wieder ausbezahlen kann! Wer (auser die, die daran mitverdienen und das wissen!) glaub daran?

  4. nana Donnerstag, 19.01.2017 at 02:33 - Reply

    https://deutschewertlagerdwlagercomheikeschneider.wordpress.com
    Desweiteren gab es mehrere Rückabwicklungen. Völlig unvorbereitet und chaotisch.
    Frau Heike Schneider, sie ist halt gerne GF und wenig kreativ. Wenn man sich ds Logo von Karatbars und dwlager.com anschaut. Das kann kein Zufall sein.
    Täter:

    Goldbarters & Deutsche Wert Lager GmbH, Sportweg 15, 82266 Inning a.A.
    Geschäftsführerin: Heike Schneider

  5. Hugo Dienstag, 16.06.2015 at 11:14 - Reply

    Wer keine Ahnung hat, sollte besser mal still sein, ansonsten könnte man meinen, dass hier jemand dem Unternehmen absichtlich schaden möchte?
    Fakt ist die Bilanzen 2012 und 2013 sind zwar nicht veröffentlicht, aber auf jeden Fall im Unternehmensregister hinterlegt! Was laut Gesetz erlaubt ist bei Kleinstkapitalgesellschaften. Ich habe mich selbst davon überzeugt. https://www.unternehmensregister.de/ureg/howto1.9.html;jsessionid=B5ABFD8344E30496F1E807C6D9A537BE.www04-1

  6. KlausM Mittwoch, 10.06.2015 at 14:20 - Reply

    Also ich find Goldbarters toll: 0,5g Barren aus Istanbul fand ich schon immer sinnvoll und besitzenswert. Auch, daß das Unternehmen im Bundesanzeiger schon den 2011er Geschäftsbericht zu stehen hat – total toll. Jetzt fehlt nur noch der Vermögensverwalter ohne 34d- und 34f-GewO & 32 KWG-Zulassung, Herr Held, als Vermittler an Bord – und alles kann nur gut werden…:-)

  7. Dumdiedeldumm Dienstag, 09.06.2015 at 19:02 - Reply

    Also ich verstehe die Aufregung nicht. Es wird Gold gekauft und dafür mehr bezahlt, warum weil es ein Anlageprodukt ist. Woraus soll der Gewinn erwirtschaftet werden ? natürlich aus der Differenz zum niedrigeren Goldpreis, denn nur das kann zum handelt genutzt werden (die Differenz) für den anderen Teil wird ja GOLD gekauft, was der Kunde geliefert bekommt. Er hat also eine 60 %ige Sicherheit. Bei welchem Produkt hat er das sonst ??? Eine LV ist ein Stück Papier ( siehe §89), ein Zertifikat etc. auch nur, hier habe ich wenigstens wahres Geld als Sicherheit und nach einem Jahr gebe ich das zurück und bekomme einen Gewinn aus dem Handelsgewinn der Differenz. Zusätzlich bekomme ich auch noch das AGIO zurück. Das ist ein hervorragendes Produkt. Das könnte man auch mit T-Shirts machen. Gib mir 10000,- Euro plus 5% Agio und ich kaufe T-Shirts für 10,- dafür. DU bekommst die Shirts als Sicherheit ( die mich nur 5,- kosten) und mit den 5,- handele ich und kaufe weitere T-Shirts für 5,- Euro. Die verkaufe ich jetzt draußen auf dem Markt für 20,- Euro. Nach einem Jahr gibst du mir die T-Shirts wieder für 10,- Euro zurück bekommst deine 10,- Euro wieder also 10000,- Euro und aus dem Gewinn von 15,- zahle ich dir das Agio wieder und auch noch 5,- Gewinn je T-Shirt. Sprich beide haben verdient und das ist ein völlig legales Geschäft aus Handelsgewinn. Nur wer will für ein Jahr T-Shirts als Sicherheit ? die kann ich dann auch für 20 verkaufen im Notfall, aber das mit dem Gold finde ich viel besser. Wenn jemand Gold halten will als Sicherheit, dann macht er dieses Modell doch nicht, dann kann ich auch den Preis kritisieren, aber auch nur dann spielt er eine Rolle…..

    Du bekommst die T-Shirts als Sicherheit ( die

    • Geronimo Mittwoch, 10.06.2015 at 08:49 - Reply

      Gratulation!!!! Das meine ich ehrlich. Endlich jemand, der nicht nur dröge und geistlos kritisiert. Jemand, der sich die Mühe macht nur 1 Minute nachzudenken, um dann zu schreiben, ist eine aussterbende Spezie. Chapeau!

  8. habeesgeahnt Montag, 01.06.2015 at 17:47 - Reply

    Viel interessanter ist doch die Frage warum hier Rundbarren (sprich Medaillen) als Anlagegold (0% MwSt) verkauft werden.
    Rundbarren werden in Deutschland als Medaillen eingestuft und haben die vollen 19% MwSt.
    Wenn das örtliche Finanzamt drauf kommt ist schnell Schicht im Schacht.

  9. Claus Montag, 01.06.2015 at 16:30 - Reply

    Da gibt es noch einen Betreiber, die PIM bzw. PGD in Heusenstamm, die ein ähnliches Modell seit Jahren – und scheinbar mit Genehmigung der BaFin – erfolgreich betreibt. Letztendlich handelt es sich um Goldankauf und -verkauf, denn man bekommt die Ware wohl physisch geliefert. Ob 39% zu hoch, wenn man netto 5 oder 6 % Gewinn machen kann, muss dann jeder für sich entscheiden.

  10. Leo Samstag, 18.04.2015 at 16:08 - Reply

    Vielleicht sollte man die ganze Debatte über das „Einlagengeschäft“ mal versachlichen. Das geht auch an sie, „liebe Redaktion“. Sonst treibt bald jeder User jeden Tag eine neue „Sau“ durchs Dorf. Zunächst, es gibt kein verbotenes Einlagengeschäft, wie hier immer wieder zu lesen ist. Autofahren ist ja auch nicht verboten. Man benötigt die jeweilige Zulassung/Genehmigung und schon ist alles legal und gesetzeskonform. Durch die Höhe der Hürden durch den Gestzgeber, üben in Deutschland fast nur Banken, Sparkassen usw., dieses Geschäft aus.
    Kurze Definition dazu:
    Bankgeschäft im Sinn des § 1 I Nr. 1 Gesetz über das Kreditwesen (KWG). Das Einlagengeschäft beinhaltet die Annahme fremder Gelder als verzinsliche oder unverzinsliche Einlagen. Bei der Annahme von Sichteinlagen und Termineinlagen (unter dem Begriff Depositen subsumiert) als Depositengeschäft bezeichnet.

    § 3 KWG verbietet das Einlagengeschäft für Werksparkassen und Zwecksparunternehmen (ausgenommen Bausparkassen) oder wenn durch Vereinbarung oder geschäftliche Gepflogenheiten die Verfügung über die Einlagen durch Barabhebung ausgeschlossen oder erheblich erschwert wird.

    Als erfahrener Anleger, nutze ich schon seit Jahren ein Konzept, welches dem der BWF oder Goldbarters ähnelt. Aber eben nur ähnelt.Dieses hat aber nichts mit dem sogenannten Einlagengeschäft zutun.

  11. Leo Samstag, 18.04.2015 at 08:36 - Reply

    Ob das als Einlagengeschäft zu sehen ist? Schwierig. Denn der Kunde kauft überteuertes Gold, übrigens zum „London Fixing“ bekommen sie es nie. Jeder Händler schlägt seine Gewinnmarge drauf. Jeder. Aber den Kunden ist der endgültige Erwerb des Goldes nicht so wichtig, er will die ihm angebotene Rückkaufoption ausüben, die über seine Ausgangsinvestition liegt. Es ist eine Option seitens „Goldbarters“. Es ist eine Option, keine feste Zinszusage. Schwierig zu sagen wie die Bafin es sieht. Also der Kunde ist keinesfalls blöd, ihn lockt vielmehr der Wertzuwachs in Euro.

Leave A Comment