GFE-Urteil: 9 Jahre Haft für Firmengründer

Nach 94 Verhandlungstagen endete heute der erste Prozess im Fall der GFE (Förderung Erneuerbarer Energien). Alle elf Angeklagten aus der Führungsebene von Vertrieb, Technik und Geschäftsleitung wurden „wegen gewerbs- und bandenmäßigem Betrug verurteilt“, lautete es in der Urteilsbegründung von dem vorsitzenden Richter Bernhard Germaschewski von der 12. Strafkammer des Nürnberg-Fürther Landgerichts.Der Firmengründer Horst K. wurde zu neun Jahren Haft verurteilt. Der geständige Geschäftsführer erhielt drei Jahre Haft.

Die GFE-Gruppe hatte im Direktvertrieb bei 1419 Kunden über 1500 nicht funktionsfähige hochwirksame Blockheizkraftwerke (BHKW) verkauft und mehr als 62 Mio. Euro erlöst. Den Kunden waren 30-prozentige Jahresrenditen versprochen worden. Gerechtes Urteil? Das Geld bekommen die geschädigten Anleger dadurch auch nicht wieder.

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  1. ersatzbrille Donnerstag, 27.02.2014 at 22:57 - Reply

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