Future Business KGaA/Fubus- Kübler will Kasse machen und schaltet auf Angriff gegen die Anleger

Das wird aber dann sicherlich einen Sturm der Entrüstung unter den 1000en von Anlegern geben, wenn diese das Schreiben von Insolvenzverwalter Kübler lesen. Befürchtet, wenn wir ehrlich sind, haben wir das schon längere Zeit.

Kübler wird zu diesem jetzigen Handeln als Insolvenzverwalter wohl auch verpflichtet sein, um sich nicht selber irgendwann regresspflichtig zu machen, wenn er diese Ausschüttungen nicht zurückfordern würde. Hier geht es sicherlich um Millionen im zweistelligen Bereich; und sicherlich wird das wieder ein Beschäftigungsfeld für Anlegerschutzanwälte, denn ohne zu murren wird das keiner bezahlen wollen. Hier werden Gerichte entscheiden müssen, ob die Anleger zurückbezahlen müssen oder nicht.

Forderungen Scheingewinne Kübler Fubus

21 Comments

  1. hans kick Montag, 06.11.2017 at 21:39 - Reply

    warum geht unser gemeinsamer vertreter, herr rechtsanwalt glöckler, bei solch
    erdrückenden fakten, nicht gegen herrn kübler vor.

    • OutOfRecords Dienstag, 07.11.2017 at 10:04 - Reply

      Symbiotisches Beziehungsgeflecht?

    • OutOfRecords Dienstag, 07.11.2017 at 12:01 - Reply

      Symbiotisches Beziehungsgeflecht?

    • OutOfRecords Dienstag, 07.11.2017 at 13:04 - Reply

      Symbiose?

  2. OutOfRecords Dienstag, 12.09.2017 at 12:08 - Reply

    Bei der SZ-online hat man die Brisanz der Entwicklung wohl eher verstanden:
    http://www.sz-online.de/nachrichten/kehrtwende-im-infinus-prozess-3762345.html
    „Die Staatsanwaltschaft Dresden gerät in Sachsens bislang längstem Strafprozess unter Druck. Den Vorwurf der Ankläger, der Dresdner Finanzdienstleister Infinus habe ein betrügerisches Geldanlagesystem betrieben, teilt das Finanzamt Dresden offensichtlich nicht. “

    „Der Prozess vor dem Landgericht Dresden läuft seit 2015 und hat schon mehr als 130 Verhandlungstage hinter sich. Angeklagt sind sechs Infinus-Manager. Sie sollen Zehntausende Anleger um ihr Geld betrogen haben, unter anderem mit Scheingeschäften und aufgeblähten Bilanzen.
    Sollte sich die Staatsanwaltschaft mit dieser Ansicht vor Gericht nicht durchsetzen, könnten auf die sächsische Justiz Schadenersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe zukommen.“

    Scheingeschäfte und aufgeblähte Bilanzen…
    In dieser Hinsicht sollte das FA schon wissen, wovon es spricht.
    Wie wäre es eigentlich mit einem Untersuchungsausschuss im Landtag? Zu früh?
    Die Anfangskonstruktion mit dieser anonymen Anzeige, die als Auslöser diente, wird wohl immer suspekter.

  3. OutOfRecords Montag, 11.09.2017 at 08:08 - Reply

    https://www.cash-online.de/berater/2017/infinus-wende-strafverfahren/392174
    Die Staatsanwaltschaft scheint die Auffassung des Finanzamts ignorieren zu wollen. Herunterspielen tut sie diese auf jeden Fall. Lustige Vorgehensweise: uns interessiert nicht, was das FA sagt, die werden sich gefälligst nach uns richten…

    Solche Sprüche nach jahrelangen Ermittlungen und noch immer fehlenden Beweisen wirken etwas dreist. Hätten die und Kübler dem FA einfach Beweise auf den Tisch gelegt, wär’s ja klar, aber so…?!
    „Die Staatsanwaltschaft zeigte sich indes auskunftsfreudiger und teilte mit, dass das “Vorgehen des Finanzamts” keine Bedeutung für das Strafverfahren habe. Die Aussage, dass das Geschäftsmodell aus fiskalische Sicht tragfähig sei, bedeute wohl nur, dass “man freiwillig erst einmal keine Steuern zurückzahlen und lieber den Ausgang des Strafverfahrens abwarten will”.“

  4. OutOfRecords Mittwoch, 30.08.2017 at 00:01 - Reply

    Um das noch einmal zu ergänzen:

    „Doch das Finanzamt denkt gar nicht daran, Steuern auf sogenannte Scheinwgewinne zurückzubezahlen. Im Gegenteil bestätigt die Finanzbehörde der FuBus und Infinus-Gruppe einen ordentlichen Geschäftsbetrieb, wie Dr. Kübler in seinem Zwischenbericht vom 28. Juni 2017 eingestehen musste. “

    Küblers Argumentation basiert auf seiner Behauptung, die Aktivierung der Anschaffungsnebenkosten wäre „illegal“ erfolgt und hätte die Bilanzen „betrügerisch“ aufgebläht.
    Gemäß dieser/seiner Logik entstanden also Verluste und keine Gewinne (nicht erwähnt wird, dass tatsächlich gezahlte Provisionen zurückflossen und von diesen die positive Wirkung auf die Bilanzen kommt).

    Anschaffungsnebenkosten müssen(!) aktiviert werden, seine Behauptung ist also falsch.
    Hier hatte er zwar vor kurzem einen kleinen Zwischenerfolg verbuchen können, dass die nächsten Instanzen diesen bestätigen werden, halte ich für sehr fraglich.
    Sollte das bis zum BGH gehen und sollte sogar dieser Küblers Ansicht bestätigen, haben unzählige Unternehmen ein großes, wenn nicht existenzielles Problem und die Abmahnindustrie bekommt ein neues Betätigungsfeld, da eine seit Jahrzehnten existierende Regel auf einmal nicht mehr gelten sollte.
    Ich schlage vor gleich einen entsprechenden Abmahnverein zu gründen, den könnte man z.B. „Deutsche Buchhaltungshilfe“ nennen – und dann geht’s rund.

    • diggedagg Mittwoch, 30.08.2017 at 14:02 - Reply

      Das mit den Anschaffungsnebenkosten ist ja ein alter Hut. Sofern die Verträge so konzipiert worden und durchgeführt worden sind, führte auch kein Weg an der Bilanzierung bzw. Aktivierung als solcher Nebenkosten vorbei. Ich frage mich ohnehin, was das Ganze eigentlich soll. Aber scheinbar hat Kübler und Konsorten keinen anderen Anhaltspunkt für die Annahme eines Schneeballsystems als das… Schlimm genug!

      Und vom Strafprozess selbst? Gibts auch nix neues oder? Jedenfalls hört man so rein gar nichts mehr. Weder von dieser Plattform noch durch die (Lokal)presse. Mir scheint als verlaufe das Ganze mehr und mehr im Sande. Nicht auszudenken, wie groß der Aufschrei wäre, wenn das Verfahren eingestellt werden würde. Die Anleger würden sich dann nochmals kräftig verschaukelt fühlen…

      • OutOfRecords Mittwoch, 30.08.2017 at 15:34 - Reply

        Es wird wohl früher oder später auf einen Freispruch herauslaufen, eine Verfahrenseinstellung hätte die gleiche Wirkung:
        Da die sog. Insolvenz durch die Sperrung der Firmenkonten ausgelöst wurde, ist die Justiz Sachsens für den Schlamassel voll verantwortlich. Somit zahlt dann das Land Sachsen den gesamten Schaden + Zinsen, wenn keine Straftat nachweisbar ist.
        Wer hinter allem steckt, wer die anonyme Anzeige verbrochen hat, die als Auslöser diente und ob die wirklich so anonym war oder fingiert, wird sich hoffentlich danach zeigen. Bei einem derart hohen Schaden kann eigentlich nichts im Sande verlaufen…

        • Money Donnerstag, 31.08.2017 at 09:52 - Reply

          Verstehe ich das jetzt richtig?
          Das Finanzamt sagt, dass es kein Schneeballsystem war. Steuerberater/Wirtschaftsprüfer haben also ihren Job richtig gemacht?
          Der schwarze Peter wurde nun der Staatsanwaltschaft (= Land Sachsen???) zugeschoben? Wenn sich jetzt also herausstellt, dass es sich bei den ganzen Vorgang um ein „Missverständnis“ gehandelt haben soll, kann jetzt jeder Anleger das Land Sachsen auf Schadensersatz verklagen???

          Sitzt eigentlich noch einer der Herren in Untersuchungshaft?

          • diggedagg Donnerstag, 31.08.2017 at 10:12

            Nein, es sitzt keiner der Herren mehr in U-Haft. Die sind alle schon im Verlauf des letzten Jahres freigekommen.

            Inwiefern das Land Sachsen verklagbar durch diesen Vorfall ist, bleibt abzuwarten. M. E. müsste uns das mal ein Rechtsanwalt erklären.

            Nur weil die Finanzverwaltung das so bestätigt, heißt es ja noch nicht, dass das auch zutreffend war. Allerdings werden die die Steuerbilanzen und Erklärungen ja durchweg geprüft haben und so schon eine fundierte Einschätzung gewonnen haben. Jedenfalls mehr als die eingesetzten Gutachter, die wahrscheinlich ohnehin nur das machen, was der Auftraggeber will. Im Grunde ist das Wasser auf die Mühlen der Verteidigung, wenn eine öffentlich rechtliche Institution der Staatsanwaltschaft den Wind aus den Segeln nimmt. Ich bin sehr gespannt wie es da weiter geht.

          • OutOfRecords Donnerstag, 31.08.2017 at 18:44

            Niemand macht ein Unternehmen platt, schädigt tausende Anleger und sagt dann: „Sorry, Missverständnis, können wir nichts dafür…“ – auch der Staat nicht.
            Vor allem klappt das dann nicht, wenn man angeblich schon lange vorher ermittelt haben will und nach weiteren 4 Jahren immer noch keine Beweise hat.

  5. OutOfRecords Dienstag, 29.08.2017 at 23:44 - Reply

    http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=2378&meldung=FuBusInfinus-Doch-kein-Schneeballsystem-Fiskus-bestaetigt-ordentlichen-Geschaeftsbetrieb

    Und wieder ein Rückschlag für Kübler wie auch für die Anklage und. den Richter im Strafprozess.

    • gerhart.allgaier Donnerstag, 31.08.2017 at 13:33 - Reply

      Lieber Out of Records, das ist unglaublich, es ist niederschmetternd und es ist und war vorhersehbar, jeder konnte das kommen sehen – erschütternd ist nur, dass es auch tatsächlich so kommt und keiner geht auf die Strasse. Ich kenne keinen Staatsanwalt, keinen Insolvenzrichter, keinen Landgerichtsrichter und auch keinen OLG-Richter, der nicht unbesehen abschreibt, was Kübler ihm vorlegt, es gibt sogar Fälle, bei denen ganze Berufungen unbesehen in den Akten liegen, von keinem Richter auch nur mit abgelecktem Finger umgeblättert, sondern das ganze Konvolut so wie es ist Kübler zur Beantwortung vorgelegt wird und das dann auch so in einen Beschluss übernommen wird.

      Wenn man dann noch nicht seinen Humor verloren hat, kann man es auch mal mit folgendem Trick versuchen, um sich selbst davon zu überzeugen, dass man keineswegs kurz davor ist einen Aluhut zu bestellen, weil man sich von einer Verschwörung umzingelt fühlt: Man nimmt sich eine x-beliebige Behauptung des Gerichtes aus einem Hinweisbeschluss und widerlegt sie mit einer vorsätzlich falschen Textfundstelle aus der Gerichtsakte und wirft dem Gericht eine Gehörsverletzung vor. Nachdem das Gericht selbst ja die Akten nicht gelesen hat, muss sie das jetzt erstmal wieder Kübler mitteilen, der aber keine Zeit mehr hat die ganzen Akten nochmal zu durchforsten – und so bleiben die alternativen Fakten dann auch im Urteil bzw. dem Beschluss.

      Funktioniert bei Kübler und den Gerichten immer, sie sind so abhängig voneinander, dass man sie mit ein bisschen Humor sich gegenseitig neutralisieren lassen kann. Geht aber rein mental betrachtet auch nur dann, wenn man bereits jede Hoffnung aufgegeben hat und das Ganze nur noch als Spiel betrachtet, denn eine Chance hatte man von vornherein nicht, da kann man sie auch gleich sie sich ganz nackig machen lassen.

      Irgendwann wird man es dann verwenden. In einem nächsten Leben oder in einem Buch, mit namentlicher Nennung aller Protagonisten.

      Schöne Phantasie: Die Kanzlei Kübler müsste ja Insolvenz anmelden, wenn herauskommt, wer die anonyme Anzeige und damit den Schaden zu verantworten hat. Da sollte man doch schonmal eine (Schadenersatz)-Forderung gegen die Kanzlei sich in petto halten, damit man dann der Kanzlei einmal vorexerzieren kann, was der Gesetzgeber eigentlich wollte und wie eine rechtschaffene und integere Insolvenzverwalter unter Einhaltung sämtlicher Gesetze, auch der ungeschriebenen aus dem weiten Feld von Sitte und Anstand, aussehen kann und dass dabei keineswegs alles zu Bruch gehen muss, was das Leben lebenswert und eine Gesellschaft als Ganzes funktionsfähig macht.

      Liebe, Zärtlichkeit, Freundschaft, Solidarität, Empathie, Altruismus, versprochen-gehalten und vieles andere mehr.

      Hatten Sie nicht auch das Gefühl, dass Kübler auf seinen letzten Pressefotos bei seiner Zeugenaussage fahl, grau und merkwürdig eingefallen, um nicht zu sagen mit schlaffer Gerichtshaut aus seinem Türrahmen blickt, ganz und gar nicht der „Retter in fliegender Mission“ mit massanzugsgequetschtem breitem Brustkorb, vollem grauen Haar, nur leicht gescheitelt. Und dass es merkwürdig ist, dass alle diese Herren (von Winterkorn angefangen über die unsäglichen Deutsche Bank Visagen) sich etwas darauf zugute halten, dass sie keineswegs solche Bruder-Leichtfüsse waren, wie all die anderen? Sondern sie schon mit 21 Jahren den Doktor Jur. gebaut haben?

      Hätten sie mal besser auch ein bisschen gefeiert, sich der holden Weiblichkeit erfreut und auch sonst über die Stränge geschlagen und wenn möglich sogar demonstriert, für irgendwas und irgendwen. Es wäre sicherlich manch einem armen Schwein (aka Vorstand, Unternehmer, Gläubiger) manches erspart geblieben und vor allem das Bundesland Sachsen nicht zu dem geworden, was es heute ist.

      • nolte Freitag, 01.09.2017 at 13:12 - Reply

        Kann ich bestätigen.
        Manche Arme sind einfach länger, als sie sein dürften.

  6. gerhart allgaier Mittwoch, 09.08.2017 at 18:12 - Reply

    Die Eile ist verdächtig, ich denke, es wird exakt so sein wie OutofRecords vermutet, wenn das Geld erstmal bei Kübler ist, ist es weg, also erstmal schauen, ob auch alle Formalien eingehalten worden, Urteile rechtskräftig geworden sind. Und zum Thema Anleger-Anwälte: die kann man in der Pfeife rauchen (grade vernommener Spruch über Anlegeranwälte: „Die Häscher der Strolche sind am Ende ebensolche“ oder so ähnlich), Selten so einen Sturm im Wasserglas erlebt, um dann dabei zusehen zu müssen, wie der nicht nur verebbt, sondern nach und nach jeder sich sein Pfründchen sich gesichert hat und dabei immer noch so aussehen wollte, als sei man ein echter Jedi-Ritter. Erbärmlich.

    Der Gläubigerausschuss müsste das alles eigentlich rauf- und runter deklinieren können: wo die Immobilien hin sind, wo die 20 Mio. EUR abgeblieben sind, welche Urteile wo festhängen oder vor der Entscheidung stehen etc. etc. Also wenigstens ein bisschen unangenehm werden, muss doch drin sein für die Lebenszeit, die einem gestohlen worden ist?

    Wer das nicht einsetzen will, ist ein ebensolcher.

  7. micmun Donnerstag, 03.08.2017 at 13:51 - Reply

    Also ich sehe das Scheiben erstmal als nichtig an.
    Wenn jemand Geld von mir will, dann sollte mir das Schreiben doch persönlich übergeben werden und nicht im Briefkasten zwischen Werbung landen.
    Ich würde gerne wissen was passiert, wenn ich nicht zahle.
    Ich bin ja noch auf die Finanzämter gespannt, habe einen Artikel über Steuern nachzahlen, auch bei automatischer Wiederanlage der Zinsen, gelesen!
    Was macht man denn nun, ich würde ja einen Anwalt einschalten, aber welchem kann man vertrauen, wer versteht was davon und werde ich am Ende nur draufzahlen und bekomme doch kein Geld, weil keins mehr da ist? Hat jemand einen vertrauenswürdigen Anwalt im Raum Berlin?

  8. OutOfRecords Mittwoch, 02.08.2017 at 09:18 - Reply

    Sind denn die Urteile schon rechtskräftig?
    Er schreibt ja, dass sie beim OLG Dresden liegen und über die Berufung ist noch nicht entschieden.
    Interessant ist, dass er es sehr eilig hat mit dem Eintreiben von Geldern. Fürchtet er, in der Berufung zu verlieren und will er deshalb so viel einsammeln wie möglich? Geld, dass er dann freiwillig nicht zurückzahlen würde?
    Wie verhält sich jetzt das Finanzamt Dresden? Dieses müßte die Steuern auf die „Scheingewinne“ ebenfalls zurückzahlen. Tut es das jetzt, hat Kübler das FA überhaupt schon dazu aufgefordert? Falls nein: weshalb nicht? Evtl., weil eine Weigerung des FA eine Art Handlungsanweisung wäre für die Anleger??

    • nolte Donnerstag, 03.08.2017 at 10:18 - Reply

      Es gibt nur eins: Einen Anwalt einschalten. Und zwar einen guten. Am besten mit vielen Titeln vor dem Namen. Das ist nach meinen Erfahrungen vor Gericht wirksamer. Vielleicht macht auch eine Sammelklage Sinn. Letzten Endes bleibt noch der Gang zum BGH.
      Recht haben und Recht bekommen ist ein Unterschied.
      Die kurze Zahlungsfrist – klar. Wenn ein Verwalter arbeitet, will er auch Geld dafür sehen. Das ist mit Sicherheit nicht wenig, kommt vor der Gläubigerbefriedigung und ist masseschädigend !
      Geld kann ich erst nehmen, wenn welches da ist. Und da ist erst welches, wenn alle zahlen.

      • OutOfRecords Donnerstag, 03.08.2017 at 13:17 - Reply

        An Geld wird’s nicht mangeln, da er schon genügend für eine Quote von ca. 20 % zusammen hat. Dass er die Inhaber von Genussrechten nun angeht, ist zwar logisch und prinzipiell korrekt, ich frage mich nur, ob seine Urteile, auf die er sich beruft schon rechtskräftig und durchsetzbar sind, solange das OLG in der Berufung nicht entschieden hat.

  9. micmun Mittwoch, 02.08.2017 at 08:13 - Reply

    Wieso sollte ich als Geschädigter, der damals etwas von dem jetzt Insolventen als „Gewinnausschüttung“ bekommen hat, dem Insolvenzverwalter zurückzahlen.
    Wenn es so gut wie keine Aussicht auf Rückerstattung meines damaligen Verlustes gibt?
    Kübler selbst schreibt von schwammigen 20%.
    In dem Schreiben wird auch vorausgesetzt, ich hätte es erkennen müssen, das es ein Schneeballsystem ist. Was ist das für eine Annahme, ich bin Spezialist in der IT und nutzte einen „Spezialisten“ aus dem Finanzwesen.
    Ausserdem ist die Frist von einem Monat zu Rückzahlung ein Unding.
    Wie sollte ich mich jetzt richtig verhalten?

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