Future Business KG a.A. merk-würdige Mitteilung?

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Future Business KG a.A., Lene-Glatzer-Straße 23, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 18735
vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Jörg Biehl ergeht am 29.09.2014 folgender Beschluss:

 

1.    Die Fortsetzungstermine zur Abstimmung über die Wahl/Nichtwahl eines gemeinsamen Vertreters in den Serien, bestimmt auf den 06.10.2014 sowie 07.2014, werden aufgehoben.

2.    Neue Terminsbestimmung ergeht von Amts wegen. Die Veröffentlichung erfolgt im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Gründe:

Nach derzeitiger Sachlage können die Abstimmungen nicht wie ursprünglich vorgesehen erfolgen. Es ist daher neu zu terminieren.

554 IN 2257/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 29.09.2014

7 Comments

  1. Anwesender Mittwoch, 01.10.2014 at 13:39 - Reply

    Man kann den RA Gloeckner noch loswerden. Selbst wenn die eigene Anleiheserie ihn als gemeinsamen Vertreter gewählt hat. Einfach eine außerordentliche OSV-Gläubigerversammlung beim Insolvenzverwalter beantragen und neu abstimmen.

    Gerade die 1899-Schuldverschreibungen (vor August 2009 ausgegeben) können die Möglichkeit nutzen. Denn ich wurde vom Gericht nur gefragt, ob ich optieren, dh. das neue Schuldverschreibungsgesetz anwenden möchte. Ob ein gemeinsamer Vertreter mit genau definierten Pflichten und genau definierter Vergütung gewählt werden sollte, wurde gar nicht mehr zur Abstimmung gestellt.

    Für mich ist die Absage vom Gericht mit der am 07.10. stattfindenden Gläubigerversammlung der Genussrechtsinhaber zu erklären. Wieder eine Massenveranstaltung in der Dresdner Messe. Vielleicht will jetzt das Gericht besser vorbereitet sein.

  2. Wald Mittwoch, 01.10.2014 at 10:19 - Reply

    Eigendlich ist es sehr traurig daß ein Rechtsanwalt die Gunst der Stunde dazu
    nützt und das Vertrauen den dazu ohnen hin schon geschädigten Anlegern
    die Masse durch ein unverschämtes Honorar schmälert.
    Das ein solch ungeheuerliches Vorgehen von unserem hochgelobten demokratischen Staat geduldet sein soll zeigt doch wiederrum wie gleichgültig es den Herren unserer Regierung es ist ob der Kleinanleger seine Altersvorsorge verloren hatt oder nicht.
    In wievielen Debatten wurde eigendlich über dies Thema diskutiert ?
    ( diese Anmerkung nebenbei )

  3. GMeier Mittwoch, 01.10.2014 at 07:29 - Reply

    zur Info für alle die das noch nicht wissen….

    Gestern haben ich von meinem Vermittler ein Infoschreiben von RA Mattil&Kollegen, das dieser an die Vermitler geschickt hatte, zur Einsicht gehabt.
    In diesem Schreiben heißt es sinngem.
    das Herr Glöckler in einem Interview das dieser Fondsprofessionell online gegeben hat,
    eine Aussage über seine Gebühren Abrechnung im Sachverhalt der Future KG, gemacht hat.
    Herr Glöckler gibt zu -Zitat : das er für jeden einzelnen Anleger die Höchstgebühr (1,0 RVG) in Ansatz bringen wird
    Dies bedeutet grob gerechnet,
    ein Honorar von etwa 20 Mio. Euro zu Lasten der Masse und damit der zu verteilenden Quote.
    Ende Zitat
    Nach Aussage von RA Mattil gibt es andere RA. die für die gleiche Tätigkeit max. ca. 1 Mio Euro berechnen würden.
    Somit, Zitat Mattil
    – “ Das Gespann Gloeckner/Kübler“
    belastet die Masse also mit unnötigen Anwaltsgebühren für Glöckler in Höhe von 19 Mio. Euro !.
    Ende Zitat.

    Dieser Sachverhalt, sowie
    überforderte Rechtspfleger, Gerichte, etc.,
    läßt eigentlich in Summe, nichts gutes erahnen.

    • dieberating Mittwoch, 01.10.2014 at 13:50 - Reply

      Warum schickt ein Anleger (!) Schutzanwalt ein derartiges „Info“ Schreiben an die Vermittler (!). Ich kann hierin keinen Sinn erkennen, ausser dass der Vermittler ebenfalls Anleger und damit Geschädigter ist.

      Kann denn hier einer der Anwälte oder aus der Redaktion etwas hinsichtlich der Akteneinsicht bei der Staatsanwalt herausfinden bzw. äußern? Ein bisschen mehr Substanz, außer dass die Beklagten wohl ruiniert sind und deshalb Fluchtgefahr bestünde muss doch da sein. Bei allem Wehklagen über Schnellballsystem, falschen Aussagen in Prospekten etc. verwundert mich doch, dass ohne jegliche tieferen Erkenntnisse Menschen derartig lange die Freiheit entzogen werden kann.
      Was hat denn dieser „Kronzeuge“ den Sie vor Monaten freigelassen hat, geliefert? Oder feiert der seine Freiheit inzwischen gemütlich unter Palmen?

  4. Money Dienstag, 30.09.2014 at 15:17 - Reply

    Das hört sich wie das klassische „auf Zeit spielen“ an. Vielleicht sind Herrn RA Kübler und Glöckner doch schon zu viele fremde Anwälte im Spiel. Das bedeutet für die Geschädigten nur: IMMER SCHÖN AUF DER HUT BLEIBEN! Vorsicht ist besser als Nachsicht.

  5. T-L-O Dienstag, 30.09.2014 at 12:55 - Reply

    Wer kann die vage Begründung erhellen?

  6. Wald Dienstag, 30.09.2014 at 10:16 - Reply

    Man muß sich allmählich fragen wie lange dauern die Spielchen beim
    Amtsgericht noch an ?

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