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Freispruch

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Im Landgericht München I hat heute die 2. Große Strafkammer im Strafverfahren gegen den 70-jährigen Joseph W. einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes ausgesprochen. Joseph W. war angeklagt, im Dezember 1978 einen Rentner in München erschlagen zu haben. Dieser Fall, bekannt als „Cold Case 1978“, konnte nicht mit letzter Sicherheit aufgeklärt werden.

Die Kammer führte aus, dass Joseph W. zwar am Tag der Tat in der Wohnung des Opfers anwesend war, was durch Zeugenaussagen und forensische Beweise wie Haare im Bett des Opfers und Fingerabdrücke im Badezimmer belegt wurde. Jedoch konnte nicht ausgeschlossen werden, dass eine weitere, von einer Nachbarin beobachtete Person, nachdem Joseph W. die Wohnung verlassen hatte, die Tat begangen haben könnte. Aufgrund dieser verbleibenden, vernünftigen Zweifel entschied das Gericht gemäß dem Grundsatz „in dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) auf Freispruch.

Darüber hinaus konnte das Gericht auch nicht feststellen, ob der Tod des Rentners tatsächlich ein Mord war. Es mangelte an Beweisen für das Mordmerkmal der Habgier, da unter anderem ein Goldbarren sichtbar in der Wohnung verblieben war. Außerdem bestand die Möglichkeit, dass der Entschluss zur Wegnahme von Wertgegenständen, wie einem Ring des Opfers, erst nach dem Tod des Rentners gefasst wurde, was weitere mögliche Mordmerkmale ausschloss. Der Totschlag, als alternative Straftat, wäre zum Zeitpunkt des Verfahrens bereits verjährt.

Der Vorsitzende Richter, Norbert Riedmann, betonte die Komplexität des Falles, die durch die lange Zeitspanne seit der Tat verschärft wurde. Viele Zeugen und auch die ursprünglich ermittelnden Beamten sind bereits verstorben, und der Angeklagte hat sich während des Verfahrens nicht geäußert, was sein Recht ist und keine negativen Rückschlüsse zulässt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Joseph W. wird zudem für die Zeit der Auslieferungs- und Untersuchungshaft entschädigt, nachdem er am 22. März 2023 in Großbritannien festgenommen worden war. Der bislang bestehende Haftbefehl wurde aufgehoben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und die Staatsanwaltschaft München I hat die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

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