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Finanzielle und rechtliche Herausforderungen beim DEGP

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Die aktuelle Lage des DEGP zeigt erhebliche finanzielle und rechtliche Herausforderungen, die auf verschiedenen Ebenen spürbar sind. Mehrere Klagen und offene Forderungen gegen die Organisation deuten auf eine angespannte Situation hin.

  1. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen:
    Gegen den DEGP laufen mehrere arbeitsrechtliche Verfahren, darunter Klagen auf ausstehende Zahlungen und Ansprüche aus Verträgen. In einem Fall wurde bereits ein Urteil erwirkt, während eine Berufung noch anhängig ist.
  2. Zahlungsforderungen aus Vereinbarungen:
    Offene Forderungen aus bestehenden Vereinbarungen mit dem DEGP sind Gegenstand weiterer Klagen. Trotz vertraglicher Verpflichtungen bleiben Zahlungen aus, die über längere Zeiträume hätten geleistet werden müssen.
  3. Offene Rechnungen von Dienstleistern:
    Mehrere Dienstleister haben Klagen eingereicht, da Rechnungen für erbrachte Leistungen nicht beglichen wurden. Darunter fallen auch Forderungen für bereits teilweise bezahlte Projekte.
  4. Unbezahlte Anwalts- und Gerichtskosten:
    Auch Kosten aus vorangegangenen Prozessen sind noch offen, was die finanzielle Belastung weiter verschärft.
  5. Höhere Verbindlichkeiten:
    Neben den laufenden Forderungen besteht eine erhebliche Verbindlichkeit gegenüber einem Kreditor, für die bisher keine Lösung erkennbar ist.

Angespannte Liquidität und fehlende Maßnahmen

Die Liquiditätssituation des DEGP wirkt zunehmend kritisch. Trotz der bekannten Herausforderungen scheint es keine konkreten Maßnahmen zu geben, um die Situation zu stabilisieren. Die offene Frage bleibt, wie mit den finanziellen Belastungen umgegangen werden soll und ob nachhaltige Lösungen in Sicht sind.

Diese Entwicklungen werfen Fragen nach der langfristigen Handlungsfähigkeit des DEGP auf.

7 Kommentare

  • Mit Entsetzen haben wir die Vorgänge um den Prüfungsverband DEPG durch die Bestellung eines Notvorstandes zur Kenntnis genommen. Wir wären dankbar für Hinweise, ob nur ansatzweise an ein Weiterbestehen des Verbandes gedacht werden kann. Immerhin ist das Prüfrecht offenbar nicht aberkannt.

  • Der vor einer Woche gegründeten Interessengemeinschaft der Mitglieder des DEGP wurde von einer Mitarbeiterin des Prüfungsverbandes ein Schreiben an die Aufsichtsbehörde vorgelegt. In dem Schreiben werden weitere, bisher unbekannte Missstände aufgeführt. Beim DEGP scheint so ziemlich alles „gegen die Wand gefahren“ zu sein. Der neue Vorstand und Wirtschaftsprüfer Kai Fengels wird nach unserer Einschätzung den DEGP auch nicht mehr retten können, gleich wie hoch seine persönliche Motivation sein mag, gemeinsam mit Herrn Frank-Peter Evertz noch persönlichen Profit aus seiner Tätigkeit zu ziehen.
    Die Mitglieder sollten sich jetzt sofort Gedanken darüber machen, in einem weiteren Prüfungsverband Mitglied zu werden, um nicht bei Auflösung und Löschung des DEGP völlig im Regen zu stehen.
    Gem. § 54 GenG sind Genossenschaften nämlich verpflichtet, Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband zu sein.
    Die Pflichtmitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband ist zwingende gesetzliche Voraussetzung für die Rechtsfähigkeit der Genossenschaft. Das Registergericht kann in der Folge der Genossenschaft die Rechtsfähigkeit entziehen und sie aus dem Genossenschaftsregister löschen. Dieser Brisanz für die eigene Existenz jeder einzelnen Genossenschaft sind sich die Mitglieder des DEGP bisher wohl noch noch nicht bewusst. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf!

    • Die Interessengemeinschaft müsste nun dringend verlangen, dass beim DEGP eine Mitgliederversammlung sofort einberufen wird, um dem Untergang des DEGP entgegenzuwirken. Nur zu warten, bis sich etwas tut, wird hier nicht helfen. Ein neuer Verbandsrat muss mindestens her. Mit Frank Peter Evertz läuft alles gegen den Baum!

  • Heute war ich als Zuschauer im Landgericht Dessau-Roßlau. Dort konnte ich live miterleben, wie der DEGP e.V. einen wichtigen Prozess verlor. Der Richter hat das Urteil gleich vom Stuhl aus verkündet. Der DEGP hat das Verfahren voll verloren. Irgendwie ging es um die Bestellung eines Herrn Busch zum Vorstand und eine Abberufung eines anderen Vorstandes durch Beschlüsse, die vom Gericht für unwirksam erklärt wurden.

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