Manchmal fragt man sich ja wirklich, wer in der deutschen Finanzwelt eigentlich noch alles Karriere machen kann. Da gibt es also einen Herrn P., der laut rechtskräftigem Urteil als Scheinvorstand eines Prüfungsverbandes tätig war – aber statt sich diskret zurückzuziehen und vielleicht einen neuen Berufsweg als Kleingärtner einzuschlagen, sitzt er immer noch als Geldwäsche- und Compliance-Beauftragter bei der B. AG.
Ja, Sie haben richtig gelesen: Der Mann, der laut Gerichtsbeschluss nicht mal einen Prüfungsverband korrekt vertreten konnte, soll jetzt für saubere Finanzgeschäfte sorgen.
Die Frage ist nur: Hat da eigentlich jemand bei der BAFin nachgefragt, ob das geht? Oder arbeitet die Finanzaufsicht mittlerweile nach dem Motto: „Na ja, wenn er schon Erfahrung mit fragwürdigen Konstrukten hat, dann weiß er vielleicht, wie man sie verhindert?“
Von nicht vorhandenen Prüfungen und verschwundenen Vermögen
Während sich Herr P. anscheinend immer noch als Prüfer ausgibt – trotz fraglicher Qualifikation – stehen einige Mitglieder des ehemaligen DEGP mittlerweile vor einer anderen Frage: Was ist eigentlich mit der AWG?
Diese eG hat über Jahre Vermögenswirksame Leistungen (VWL) ihrer Mitglieder eingesammelt, aber ausgezahlt wurde wohl nichts. Stattdessen scheint das Vermögen der Genossenschaft auf wundersame Weise verdampft zu sein. Dafür ist der Vorstandsvorsitzende in anderen Bau-GmbHs aktiv, und eine Immobilie, die von der AWG finanziert wurde, gehört jetzt seiner Partnerin.
Wirklich nur ein blöder Zufall? Oder eher eine ganz neue Art von innovativer Baufinanzierung – nach dem Motto: „Andere zahlen, du kassierst?“
Wenn die Aufsicht lieber wegguckt
Und was macht die zuständige Aufsichtsbehörde des DEGP währenddessen?
Ganz einfach: Gar nichts.
Die Geschäftsstelle ist nicht erreichbar, Post bleibt unbeantwortet – vermutlich arbeiten die noch mit Brieftauben und die sind gerade im Streik. Doch einige Mitglieder hatten offenbar genug von diesem Chaos und haben einfach ihren eigenen Prüfungsverband gegründet. Der trägt nun den klangvollen Namen „GGP e.V.“.
Und jetzt raten Sie mal, wer dort so alles im Vorstand sitzt. Wer sich die Namen und die Geschäftsadresse ansieht, dürfte ein Déjà-vu-Erlebnis haben.
Berufsrechtliche Prüfungen – oder auch nicht?
Und dann wäre da noch Herr F., seines Zeichens Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, sowie derzeitiger Vorstand eines nicht weiter genannten Verbandes. Auch gegen ihn läuft eine berufsrechtliche Überprüfung durch die Wirtschaftsprüferkammer. Aber ob da jemals Konsequenzen folgen?
Vielleicht sollte sich jemand mal erkundigen, ob das Verfahren nicht zufällig in der Schublade „Liegen lassen, bis Gras drüber gewachsen ist“ abgelegt wurde.
Fazit: Willkommen im deutschen Finanz-Kabarett
Während der Normalbürger von der BAFin bei der kleinsten Kontoauffälligkeit sofort Post bekommt, scheinen in diesen Kreisen Scheinvorstände, verschwundene Millionen und kreative Compliance-Beauftragte einfach durchzuwinken zu sein.
Bleibt nur die Frage: Lacht da eigentlich noch jemand, oder ist das schon zum Weinen?
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Bei der Anhaltinischen Wohnungsbaugesellschaft eG könnte es im Ergebnis so ausgehen wie bei der WSW WohnSachWerte eG:
Die Vorstände der WSW WohnSachWerte eG wurden zu Haftstrafen verurteilt. Das Urteil wurde am 21. März 2024 am Landgericht Weiden verkündet. Die Hauptangeklagte, die als Vorständin der Genossenschaft fungierte, erhielt eine empfindliche Haftstrafe. Die genauen Strafmaße wurden wie folgt festgelegt:
– Die Vorständin wurde zu 6 bis 7 Jahren Haft verurteilt
– Ihr Ehemann erhielt eine Haftstrafe von 4 Jahren
– Der Sohn der Aufsichtsrätin, der für die IT-Seite verantwortlich war, wurde zu 5 bis 5,5 Jahren Haft verurteilt.
Die Angeklagten wurden unter anderem wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges, der Untreue sowie der Beihilfe zu diesen Delikten verurteilt. Der Prozess galt als einer der größten am Landgericht Weiden. Während des Verfahrens änderten die Angeklagten ihre Taktik und räumten teilweise Fehlverhalten ein, was zu einer Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwalt und Gericht führte.
Bei der Anhaltinischen Wohnungsbaugenossenschaft eG wurden die Taten über einen viel längeren Zeitraum hin verübt, wobei der Gesamtschaden wahrscheinlich geringer sein dürfte. Aber die Tathandlung ist dieselbe.
Ich habe da noch eine letzte Frage an den Verfasser des Berichts:
Ist der Compliancer und Geldwäschebeauftragte nicht bei der Bitalo AG beschäftigt, über die hier in anderem Zusammenhang schon berichtet wurde?
Wenn ja, ist der hier nur als B. bezeichnete Mann Herr Björn Pusch aus Wächtersbach.
Ich bin seit langem Mitglied der Anhaltinischen Wohnungsbaugesellschaft eG und habe seit Jahren über vermögenswirksames Sparen staatlich gefördert und bezuschusst eingezahlt.
3000 Mitglieder hat die Genossenschaft laut Bekanntmachung auf deren Webseite. 3000 multipliziert mit 50,-€ monatlicher Sparbeitrag wie in meinem Fall wären 150.000,- € Spareinlagen monatlich. Wäre das Geld vom Vorstand der Genossenschaft einfach ohne Gegenwert verbrannt worden, sollten sie sofort in Haft genommen werden.
Schreiben Sie einfach die BaFin, Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main an und bitten Sie dort um Klärung.
Mit AWG verbindet man normal: „Alles wird gut!“
Aber eben nicht immer.
Bei dem im Beitrag angedeuteten Fall könnte es sich um die AWG Anhaltinische Wohnungsbaugenossenschaft eG handeln.
Wie bekommt man das heraus?
Ganz einfach:
Die Mitglieder sollten beim Vorstand der Genossenschaft die Auszahlung des von ihnen über die Jahre angesparten Kapitals und der Zinsen bitten.
Kommt dann nichts, steht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges in großem Ausmaß zum Nachteil der Anleger im Raum. Dann sollten die Staatsanwaltschaft und die BAFin informiert und Anzeige von den Geschädigten erstattet werden.
Aber Vorsicht:
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt aber für die mutmaßlichen Täter die Unschuldsvermutung.
Die Genossenschaft ist unter Anhaltinische Wohnungsbaugenossenschaft eG im Internet zu finden. Die gelegentlich bei der Bezeichnung gebrauchten Buchstaben AWO oder AWG als Vorsilbe gibt es im Namen nicht. Tatsächlich hat die Genossenschaft eine Immobilie in Halle für gutes Geld erworben und für billiges Geld an eine nahestehende Person ihres Vorstandes verkauft. Einige Mitglieder wurden ausgezahlt und bekamen Verlustzuweisungen zugewiesen. Eine Vielzahl von Mitgliedern zahlt seit über 20 Jahren jeweils monatlich 40,- € an die Genossenschaft. Alles verbrennt im Schmelztiegel des Vorsitzenden Roland Sperling. Dieser Mann sollte von den Strafverfolgungsbehörden einmal unter die Lupe genommen werden.
Der im Beitrag benannte GGV-eV ist bestimmt der „Gemeinwohlorientierte Genossenschaftsverband für Europa e.V.“ mit der Website: http://www.ggv-ev.de und Sitz in Landsberg.
Vorstände sind bei diesem neu gegründeten Verband laut Impressum Herr Rainer Stein und Herr Andreas Franke.
Beide waren bis November 2024 Vorstände des DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. (DEGP).
Sie tauchten ohne Mitgliederentscheid aus dem Nichts beim DEGP auf und verschwanden genauso schnell wieder in der Versenkung. Vielleicht waren sie nur Platzhalter für den jetzt eingesetzten Vorstand.
Es fragt sich, wofür der jetzige Vorstand des DEGP eingesetzt ist und von wem?
Ich hatte mich vertan. Die Webseite ist unter http://www.ggp-ev.de zu finden
Wer gemeint ist, kann alles noch ermittelt werden.
Hinweise, die zur Klärung beitragen, sollten hier in den Kommentaren veröffentlicht werden, damit die Geschädigten wenigstens versuchen können, sich schadlos zu halten.
Vermeintlich am schlimmsten betroffen dürften die sparenden Mitglieder der Wohnungsbaugenossenschaft sein. Die gehen am Ende leer aus. Wie schon die Mitglieder der WSW Wohnsachwerte eG, der CoNet Verbrauchergenossenschaft eG, der NovaSedes eG, der GenoGen eG, der GenoTrust eG usw.
Nur wenn der Staat hiervon erst einmal Wind bekommt, Ermittlungen anschiebt und die geäußerten Verdachte nur ansatzweise zutreffen, wandern die Vorstände ab in den Bau.
Die Mitglieder des Prüfungsverbandes sind abgesehen von der Pflicht, einem Prüfungsverband anzugehören, freiwillig in diesem Verband. Sie könnten zu einem anderen Verband wechseln.