FCM Farm Capital Management GmbH meldet Insolvenz an

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13739 eingetragenen FCM Farm Capital Management GmbH, Tiergartenstraße 27, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan van Ühm, Kleiner Löwe 6, 46446 Emmerich am RheinGeschäftszweig: Aktivitäten im Bereich der Landwirtschaft und die Beschaffung von Geldmitteln zur Finanzierung landwirtschaftlicher Aktivitäten ist am 17.01.2017, um 12:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Heinrich-Heine-Allee 20, 40213 Düsseldorf bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

32 IN 73/16
Amtsgericht Kleve, 17.01.2017

3 Comments

  1. Dietmar Wohlleben Donnerstag, 19.10.2017 at 09:59 - Reply

    Das Unternehmen sammelte Geld über eine Anleihe ein. Im Insolvenzverfahren werden Anleihezeichner jedoch extrem nachrangig behandelt. Es ist daher im höchste Maße wahrscheinlich, dass Anleihezeichner nach der Insolvenz nichts erhalten. Als Betroffener würde ich in diesem Fall auf gar keinen Fall das Geld für einen Anwalt zusätzlich ausgeben.
    Man sollte bei ähnlichen Unternehmen niemals investieren, wenn diese erst wenige Jahre „auf dem Markt“ aktiv sind. Vielmehr sollte man immer Unternehmen mit ordentlichen „track record“, d.h. x-Jahren mit Auszahlungen und mindestens 15 Jahre Unternehmenshistorie auswählen.

  2. Ralf Donnerstag, 26.01.2017 at 22:26 - Reply

    Halt jemand einen Überblick, was mit dem Invest in Ecuador passiert ist? Die Plantagen müssten ja theoretisch (noch) da sein?

    • Herbert Mittwoch, 18.10.2017 at 09:41 - Reply

      Nein, das würde uns auch sehr interessieren! Gibt es da eine Interessengemeinschaft der Gläubiger?

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