ESCRO Treuhandgesellschaft mbH Rechtsanwaltsgesellschaft soll zukünftig als Treuhandlkommanditistin für die POC Anleger arbeiten

Mit überwältigender Mehrheit haben die Anleger dem Sanierungskonzept der neuen Geschäftsführer der POC Fonds zugestimmt. Nun, wir sind hier ganz klar der Meinung, dass man hier gutes Geld schlechtem hinterher wirft, aber manchmal brauchen Anleger zwei solcher Erfahrungen oder aber das Prinzip Hoffnung hat hier bei der Abstimmung mitgespielt, hoffen dass noch etwas zu retten ist. Für uns wichtig sind bei solchen Beschlüssen wie hier auch immer, was sich bei den handelnden Personen und den beteiligten Servicegesellschaften verändert. Gerade der Treuhandkommanditist besetzt natürlich eine Schlüsselposition.

Letztlich ist er derjenige, der dann auch eine Abstimmung für die Gesellschafter wesentlich beeinflussen kann. Nun haben wir uns den Treuhandkommanditisten (siehe Beschluss als pdf), den man hier einsetzen möchte, einmal näher angeschaut und auch da „kräuseln sich bei uns dann die Fußnägel“. Wir erwarten von solch einem Unternehmen nicht unbedingt eine Top-Bilanz im Unternehmensregister, aber dass hier zeitnah Bilanzen hinterlegt werden, damit der Außenstehende sehen kann, mit welch einem Unternehmen er es dort zu tun bekommt. Bei dieser Treuhandgesellschaft stammt die letzte Bilanz aus dem Jahre 2011!! Ja, Sie lesen richtig aus dem Jahre 2011. Da gibt es dann sicherlich noch Einiges zu verbessern; darauf sollten die Anleger dann auch bestehen. Wir wünschen den Anlegern viel Erfolg, und dass sie möglichst wenig Geld verlieren, aber man macht aus einem Esel kein Rennpferd, nur weil er Kraftfutter bekommt.

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ESCROTre3uhnad

4 Comments

  1. Robert Sonntag, 11.06.2017 at 15:53 - Reply

    Unter http://www.unternehmensregister.de findet man die Bilanzen. Sie sind dort hinterlegt!

    • Angela Steinbrück Montag, 12.06.2017 at 18:08 - Reply

      Ist aber kostenpflichtig. Weshalb dort?
      Weshalb nicht im Bundesanzeiger wie es Pflicht wäre ??
      Zum Bundesanzeiger (Zitat):
      Grundsätzlich {b]müssen{/b] Kapitalgesellschaften wie eine GmbH [b]dort[/b] ihren Jahresabschluss, teilweise mit Bilanz, GuV (Gewinn- und Verlustrechnung), Lagebericht usw. veröffentlichen.
      Kurz: der Unternehmer ist verantwortlich und zuständig dafür, dass der Jahresabschluss der GmbH im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Kommt man dieser Pflicht nicht fristgerecht oder im erforderlichen Umfang nach, bekommt man ein Mahnschreiben (dazu gleich mehr), dann eine [b]Androhung einer Geldstrafe[/b], die dann auch ausgesprochen wird.
      Grundsätzlich schützt die Veröffentlichung die Allgemeinheit, da ja eine Haftungsbeschränkung bei der GmbH auf das Gesellschaftsvermögen besteht.
      Diesem Risiko soll durch die Veröffentlichungspflicht Rechnung getragen werden. So kann sich die Allgemeinheit über den Stand dieser Kapitaldecke zumindest theoretisch informieren. [b]Dadurch sind auch GmbH & Co. KG, UG usw. wegen ihrer Haftungsbeschränkung zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger in der Regel verpflichtet.[/b]

  2. Robert Samstag, 10.06.2017 at 17:30 - Reply

    Der Hinweis auf die angeblich nicht hinterlegten Bilanz ist schlichtweg falsch. Die Gesellschaft hat bis einschließlich 2015 ihre Bilanzen hinterlegt. Somit geht ein wesentlicher Teil der Kritik ins Leere.

    Anmerkung der Redaktion:Nun, ich weiß nicht welche Ausgabe des Unternehmensregisters/bundesanzeigers Sie haben. Mag ja sein das Sie ein guter Zeichner sind und sich einen eigenen Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister aufzeichnen, aber in dem mir zugänglichen ist das so. Sorry.

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