Erste Urteile gegen BWF Vermittler – aber nur Versäumnisurteile!

Da lässt sich eine Rechtsanwaltskanzleir für ein Urteil „feiern“, das in der Sache eigentlich selber noch garnicht entschieden hat, denn der Beklagte ist, aus welchen Gründen auch immer, erst gar nicht zum Prozess erschienen. Versäumnisurteile können dann auch mal schnell wieder aufgehoben werden vom Gericht, insofern ist dieses Urteil kein echter Gradmesser für die zukünftigen Entscheidungen anderer Gerichte. Wie das Urteil ausgegangen wäre, wenn der Beklagte hier erschienen wäre, das weiss auch die Kanzlei Dr. Späth & Partner eben nicht. In der Mitteilung der Kanzlei heißt es: Verklagt wurden zwei Vermittler desr Anlage bei der BWF-Stiftung, die Anlegern die Anlage vermittelt hatten. Argumentiert wurde von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten damit, dass die Anlage weder anleger- noch objektgerecht war, die Anleger nicht auf die hohen Risiken hingewiesen wurden und auch nicht auf die hohen Kosten der Anlage.In zwei noch nicht rechtskräftigen Urteilen des LG Hof vom 30.11.2015 mit dem AZ. 13 O 370/15 und des LG Berlin vom 04.12.2015 mit dem Az. 3 O 139/15 sind die Vermittler nun in diesen von Dr. Späth & Partner betreuten Verfahren zum Schadensersatz an die dortigen Anleger verurteilt worden. Soweit bekannt, handelt es sich bei beiden noch nicht rechtskräftigen Urteilen um die ersten Urteile in Deutschland gegen Vermittler der Anlage. Zwar handelte es sich bei beiden Urteilen um Versäumnisurteile, sie zeigen aber, dass der Vortrag von Dr. Späth & Partner schlüssig war und Chancen auf Schadensersatz gegen die Vermittler der Anlage bestehen. Zitat Ende

3 Comments

  1. derPrüfer Montag, 14.12.2015 at 19:57 - Reply

    Nach meiner Kenntnis als Nicht-Jurist beträgt die Frist drei Jahre, wobei das Jahr, in dem zum Beispiel eine Insolvenz bekannt gegeben wird, noch nicht mitgezählt wird.

  2. Donnie Montag, 14.12.2015 at 09:41 - Reply

    Mich würde interessieren, ab wann eigentlich eine Verjährungsfrist für eine Klage gegen Vermittler beginnt? Ich, als „Nicht-Rechtschutz-Versicherter“ würde gerne erste rechtskräftige Urteile abwarten, um nicht noch mehr unnötiges Geld in eine Klage nachzuschießen, die ohne Erfolg sein könnte.

    Gibt es also eine Art Frist bis zu der man Klage gegen Vermittler einreichen müsste oder ist der Schadensersatzanspruch noch gar nicht geklärt, weil die Quote noch nicht bekannt ist und die Frist somit noch gar nicht begonnen hat?

  3. derPrüfer Sonntag, 13.12.2015 at 12:47 - Reply

    Die Frage, die sich hier stellt: Warum ist der betroffene Vermittler nicht vor Gericht erschienen? Erst eine Antwort lässt auf Weiteres schließen.

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