Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft – Vorgänger von LombardClassic Fonds von Fidentum

Fast 90 Millionen Anlagevermögen weist die letzte Bilanz im Unternehmensregister aus. Trotzdem scheint man Probleme mit der Liquidität zu haben, denn ansonsten würden Kunden sich nicht darüber beschweren, dass Zahlungen verspätet kommen bzw. zugesagte Rückzahlungen überhaupt nicht kommen. In den 90 Millionen Euro Anlagevermögen steckt sicherlich auch eine große Unbekannte, nämlich die,  „ob das Anlagevermögen dies überhaupt WERT ist“.  Bei Pfändern kann man von der Bewertung auch mal leicht in der preislichen Einschätzung danebenliegen. Ob dem so ist beim Unternehmen Fidentum, dürfte von einem Aussenstehende schwer zu beurteilen sein. Auch Testate eines Wirtschaftsprüfers helfen da nicht weiter, denn der kann den Wert der einzelenen Pfänder nicht beurteilen, ist hier sicherlich auf die Bewertung der einzelnen Gutachter  zu den Pfändern angewiesen.  Möglich, dass Fidentum selber bedenken hat, ob die Werte vorhanden sind. Sollte das Unternehmen jedoch eine Wandlung in eine Aktiengesellschaft vorhaben, dann wäre sicherlich erstmal festzustellen, was die Pfänder wert sind, denn das wäre die Grundlage für die Bewertung eines möglichen Umtauschangebotes. Das Jahr 2015 verspricht Spannung, auch bezogen auf das Unternehmen Fidentum.

10 Comments

  1. Holger Volbrecht Mittwoch, 16.12.2015 at 16:29 - Reply

    Auch ich würde mich an einer Klage beteiligen.

  2. Peter Rösler Dienstag, 15.12.2015 at 17:27 - Reply

    Ich bin mit im Boot. Ich warte auf die Auszahlung des Anlagebetrages zum 31.10.2015 und der Gewinnbeteiligung für April und September 2015.
    Fidentum hat insolvenz angemeldet.
    Wenn Sie sich zusammenschließen mit einem Anwalt dann kontaktieren sie mich bitte. Ich will auch mitmachen.
    Gruß Peter Rösler

  3. mitdenkender Dienstag, 08.12.2015 at 11:11 - Reply

    @ Anna Müller
    Sammelklagen wie z.B. in den USA sind in Detuschland nicht zulässig.
    Nicht zu verwechseln ist dies mit der auch im deutschen Prozessrecht vorgesehenen bloßen sogenannten subjektiven Klagehäufung, bei der im selben Prozess mehrere Kläger oder mehrere Beklagte auftreten.

  4. Anna Müller Dienstag, 08.12.2015 at 09:42 - Reply

    ich würde mich an einer Sammelklage beteiligen, kennt jemand den Anwalt, der Klage einreichen würde?
    Bin am LC2 beteiligt und warte auf Rückzahlung.

  5. Joachim Montag, 07.12.2015 at 18:34 - Reply

    Ich warte ja seit Juli letzten Jahres auf die Rückzahlung.
    Hat schon jemand Kontakt mit dem empfohlenen Rechtsanwalt
    Dr. Thomas Pforr gehabt ?

  6. Schaffnit Montag, 07.12.2015 at 18:26 - Reply

    Wir sind mit einer stillen Beteiligung an Gewinn und Verlust beteiligt. Wird kein Gewinn erwirtschaftet, gibt es auch keine Ausschüttung.

  7. mari Montag, 07.12.2015 at 10:43 - Reply

    Versuche nun seit Wochen die Beteiligungsgesellschaft tel. Zu erreichen
    Leider erfolglos. Möchte gerne wissen was da los ist.

  8. Klaus Freitag, 04.12.2015 at 13:05 - Reply

    Hallo, Brunhild,
    auch ich bin an LC2 beteiligt. Die besagte Fa. scheint es nicht mehr zu geben und hat anscheinend das W eite gesucht.
    Alle Beteiligten sollten sich zu einer „Sammelklage“ zusammenschließen, die es in abgespekter Form auch hier in der BRD gibt!!!
    Vielleicht kann ich ja einen Fachanwalt aktivieren.
    gruß
    Klaus

    • Claudia Montag, 07.12.2015 at 18:07 - Reply

      Hallo Klaus,
      auch ich habe LombardClassic 2 und warte auf die Gewinnbeteiligung von April-September 2015. Geht es bei dir auch um die Gewinnbeteiligung oder um die Rückzahlung deiner Einlage? Das hört sich alles nicht gut an. Weisst du inzwischen mehr?
      Gruß
      Claudia

  9. Brunhilde Lehmair Mittwoch, 02.12.2015 at 15:37 - Reply

    Ich versuche „Die erste Oderfelder “ mbh telefonisch zu erreichen. Leider ohne Erfolg! Wer weiß mehr? Ist die Fa. insolvent? Was ist zu tun?

    Danke für eine Antwort!

Leave A Comment