Erste Nachfragen zu unserem Artikel V+Plus Fonds und dem Lösungsansatz der IG V+ Plus

Zunächst einmal: Alle Rechtsanwälte, die Ihnen einen Brief übermitteln, haben nur ein Interesse. Sie wollen SIE als zahlenden Mandanten bekommen. Das ist legitim und gesetzlich völlig in Ordnung, denn der BGH hat in einem Urteil entschieden, dass jeder Anleger eines Fonds grundsätzlich die Möglichkeit haben muss, sich mit anderen Anlegern seines Fonds in Verbindung setzen zu können.

Dafür hat er die Möglichkeit, sich die Adressen der anderen Gesellschafter zu organisieren. Das übernimmt gerne ein Rechtsanwalt, der daraus wiederum ein Geschäftsmodell macht, um für sich Mandate einzusammeln. Ein Anwalt muss ja auch seine Rechnungen bezahlen und von irgendetwas leben.

Insofern sollte man aber mit „Zusagen und Versprechungen“ jedes Rechtsanwaltes eher vorsichtig sein. Auch Dumpingangebote in Höhe von 50 oder 100 Euro sehen wir kritisch, denn ein Anwalt muss ihnen von Beginn an ganz klar sagen, was das kostet. Das wiederum gibt die Rechtsanwalts-Vergütungsordnung (RVG) vor, an die sich die Rechtsanwälte halten müssen. Egal also mit welchem Betrag man Sie KÖDERN will, die Rechnung kommt zum Schluss; und diese bezahlen dann Sie, wenn der Rechtsanwalt keinen Erfolg hat. Sein Geld bekommt der auf jeden Fall.

Genau deshalb hatte sich die IG V+Plus gegen eine Zusammenarbeit in diesem Vorgang mit einem „Mandantenfänger“ entschieden. Der die IG beratende Rechtsanwalt vertritt weder Vertriebspartner noch Anleger. Er berät die IG in juristischen Fragestellungen.

Kommen wir nun zu die an uns gerichteten Fragen. Natürlich werden wir zu unserem Lösungsmodell von allen Seiten heftige Gegenwehr bekommen, denn jeder der jetzt noch Beteiligten verliert bei unserem Modell, lediglich der Anleger wird gewinnen. Genau für die setzen wir uns aber ein, so Dieter Gassmann von der IG V+Plus.

Wir werden uns für die Lösung ins Feuer werfen; ja auch wir werden im Januar an die Anleger herantreten mit unserem Lösungsmodell und mit der Bitte, unsere IG zu unterstützen. Damit unterstützen die Anleger sich letztlich auch selber.

 

One Comment

  1. gruppa Donnerstag, 22.12.2016 at 10:50 - Reply

    Der Verfasser dieses Artikel hat völlig Recht. Die Wandlung in eine AG bedeutet die Einsparung von hohen Kosten, mehr Flexibilität und eine Handlungsfreiheit für die Anleger. Ein Fondsanteil wird niemals zu ordentlichen Bedingungen handelbar sein.Bei einer börsennotierten Aktie ist das eine andere Situation für den Anleger. Ich sehe hier auch nur die Anleger als Gewinner an. Dieses Konzept sollte bitte weiterverfolgt werden aus meiner Sicht.

    Jens Gruppa

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