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„Ermittlungsdienst“: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website service-investigations.com

kpuljek (CC0), Pixabay
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„Ermittlungsdienst“: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website service-investigations.com

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der „Ermittlungsdienst“, Betreiber der Website service-investigations.com, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften hat. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Der Inhalt auf der Website rechtfertigt die Annahme, dass die Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte in Deutschland anbieten, indem Kredite zu einem niedrigen Zinssatz und ohne administrative Schwierigkeiten offeriert werden. Vom Kreditnehmer wird eine Geldzahlung verlangt.

Der Anbieter tritt auf der Website lediglich unter der Bezeichnung „Ermittlungsdienst“ auf. Als Geschäftssitz wird die Adresse „55413 Oberheimbach, am Sonnehang 4“ angegeben.

Anbieter von Bankgeschäften in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Liest man diese Seite, dann sollte man sich ein Taschentuch neben den PC legen, denn so viel Schmalz habe ich selten gelesen.

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