Unsere vielen Stammleser erinnern sich sicherlich daran, dass wir seit Monaten einmal im Monat darüber berichten, dass das genannte Unternehmen nun endlich die gesetzlichen Vorschriften zur Hinterlegung von Bilanzen erfüllen müsste.
Und ja, wir würden natürlich darüber berichten, wenn das Unternehmen diesen Vorschriften endlich nachgekommen wäre – ist es aber erneut nicht, wie man dem aktuellen Unternehmensregister entnehmen kann.
Mit welcher Berechtigung die verantwortlichen Personen die gesetzlich vorgeschriebene Hinterlegung der Bilanzen unterlassen, wissen wir nicht.
Wir jedenfalls sind der Meinung: Ein Unternehmen, das sich nicht an geltende Gesetze hält, sollte man als Kunde kritisch betrachten.
Zur Hinterlegung nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die Bilanzen aus den Jahren 2022 und 2023 fällig.
Ich denke die sind einfach Land unter.