Dr. Späth & Partner mbB- Erfolg im Vorgang BWF

Die Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg weisen darauf hin, dass sie erneut für einen Anleger, der ca. 20.000,- € bei der BWF-Stiftung investiert hatte, ein – inzwischen rechtskräftiges – Urteil des LG Nürnberg vom 29.05.2017 erstreiten konnten.

Damit bestätigen sich erneut die oftmals exzellenten Klagechancen von Anlegern gegen die Vermittler, denn bisher wurden sämtliche Fälle, die von Dr. Späth & Partner eingeklagt wurden und bereits gerichtlich entschieden wurden, zugunsten der jeweiligen Anleger entschieden.

Wie erwähnt, aktuell z. B. mit dem Urteil des LG Nürnberg vom 29.05.2017, das inzwischen rechtskräftig ist.

Weiter z. B. mit Urteilen der Landgerichte Frankfurt/Oder, LG Verden, LG Frankenthal, LG Marburg, LG Berlin, etc. Auch in einem Fall, der vor kurzem vor dem LG Cottbus verhandelt wurde, hat das LG Cottbus angekündigt, den dortigen Vermittler ebenfalls zum Schadensersatz zu verurteilen.

In diversen Fällen hatten die Anleger bereits ihr Geld erhalten, im in Marburg entschiedenen Fall wurde dem dortigen Anleger der volle Schadensersatzbetrag in Höhe von ca. 37.500,- € nach Urteil vollständig ausbezahlt.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Wir freuen uns über diese großartigen Erfolge für die Anleger und darüber, dass inzwischen viele Gerichte unsere Auffassung bestätigt haben, dass die Vermittlung in vielen Fällen nicht anleger- und objektgerecht war. Hier gab es zahlreiche Risiken, auf die die Anleger oftmals nicht hingewiesen wurden wie bereits hoher Goldpreis mit Zweifeln, ob die versprochene Rendite erzielbar gewesen wäre, erhebliche Zweifel am oftmals heraus gestellten Eigentumserwerb des Goldes durch die Anleger, unseriöse „Stiftungs“-Konstruktion, etc. auf die Anleger oftmals von ihren Vermittlern nicht hingewiesen wurden“.

Inzwischen konnten Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte auch zahlreiche außergerichtliche Vergleiche mit den jeweiligen Beratern und Vermittlern von BWF-Produkten erzielen, wobei die Vermittler Anlegern teilweise bereits außergerichtlich, d. h., ohne langes Klageverfahren, wenigstens ein Teil des Schadens von den Vermittlern zurück bezahlt wurde, oftmals Beträge zwischen 2.000 – 24.000,- €, in einem Fall, in dem ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wurde, sogar ein Vergleichs-Betrag in Höhe von über 45.000,- € (ca. 75 % des Schadens), der bereits an den dortigen Anleger ausbezahlt wurde.

Geschädigte sollen aber darauf hingewiesen werden, dass in vielen Fällen Eile geboten ist, da bei der Vollstreckung immer das Prioritätsprinzip gilt, d. h., wer zuerst kommt, „mahlt“ zuerst.

 

6 Comments

  1. Dr. Walter Späth Freitag, 07.07.2017 at 15:18 - Reply

    Sehr geehrter Herr Prüfer, sehr geehrter Herr Yogi,

    da stimme ich Ihnen 100 % zu, Herr Prüfer, deswegen raten wir auch nicht allen Anlegern zur Klage!
    Zu Ihrer Frage, sehr geehrter Herr Yogi:
    Wir haben Herrn Held bereits einige Male auf der Gegenseite, wenn Sie einen Rechtsstreit gegen ihn selbst finanzieren müssten, würde ich mir das Geld „eher sparen“, weil eine Vollstreckung meiner Ansicht nach zumindestens doch sehr unsicher sein könnte.
    MFG und schönes Wochenende

    Dr. Walter Späth
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

  2. Yogi Donnerstag, 06.07.2017 at 20:38 - Reply

    Mein Anlagenberater Martin Held aus Nürnberg teile mir, auf Anfrage nach einem Vergleich, mit:
    „Ich habe 17 Klagen mit 750 Mil. Forderung an der Backe, also nichts zu holen und was glauben sie, wer bei einer weiteren Klage gegen mich verdient?“
    Ich konnte diese Äußerungen nicht prüfen und alle Anwälte mit denen ich in Kontakt war, kannten Herrn Held nicht.
    Was rät man mir? Bitte nur Antworten mit 100% Erfolgsaussicht!

    • derPrüfer Freitag, 07.07.2017 at 08:31 - Reply

      Yogi@ Das ist schwierig! Herr Held verhält sich so, wie es wohl etliche Berater schon getan haben. Er suggeriert, dass eine Klage sinnlos ist, weil bei ihm eh nichts zu holen ist. Ich würde an Ihrer Stelle versuchen, mit anderen Geschädigten Kontakt aufzunehmen, um herauszufinden, ob die Aussage von Herrn Held korrekt ist. Sollte dies der Fall sein, würde ich von einer Klage abraten. Das Geld ist dann wohl komplett weg. Leider!

  3. Dr. Walter Späth Donnerstag, 06.07.2017 at 18:45 - Reply

    Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr „Prüfer“;

    vielen Dank für Ihren konstruktiven Beitrag. ich erlaube mir einmal, Ihnen als Partner von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB direkt zu antworten:
    Sie haben völlig Recht, dass jeder Fall unterschiedlich ist, allerdings hatten uns, wie gesagt, diverse Gerichte bestätigt, dass die Plausibilitätsprüfung von den jeweiligen Vermittlern nicht richtig durchgeführt wurde.
    Zum Thema Vergleich kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
    Oftmals haben wir Vergleiche aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen, z.B., wenn die Vermittler nicht in der Lage waren, den vollen Schaden zu bezahlen, gerade auch, um die von Ihnen angesprochenen Probleme zu vermeiden, nämlich, dass der Mandant durch mehrere Instanzen klagen muss, hohe Kosten hat, etc.
    Wenn Mandanten nicht rechtsschutzversichert sind, haben wir übrigens in den meisten Fällen von einer Klage abgeraten, in diversen BWF-Fällen konnten wir inzwischen auch bereits außergerichtliche Vergleiche schließen.
    Die Chancen für die Anleger, die Vermittler erfolgreich in Anspruch zu nehmen, stehen somit in vielen Fällen wirklich sehr gut.
    Ich hoffe, hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben.
    MFG

    Dr. Walter Späth
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    • derPrüfer Freitag, 07.07.2017 at 08:25 - Reply

      Sehr geehrter Herr Dr. Späth,

      vielen Dank für Ihre rasche und verständliche Antwort. Genau in diese Richtung denken wir auch, und Ihre Erläuterungen werden sicher manchem Anleger helfen, die Sache richtig anzugehen. Denn genau darum geht es unserer Meinung nach in diesem Forum. Also nicht einfach nur seine Meinung sagen, was natürlich auch legitim ist, sondern durch Schilderung eigener Erfahrungen dazu beitragen zu können, dass von anderen teure Fehler gar nicht erst gemacht werden. Und noch ein Hinweis eines juristischen Laien: Bei allen Überlegungen sollte vom Geschädigten auch nicht vergessen werden, welchen Stress ein Gerichtsverfahren mit sich bringt. Da ist es in der Regel sehr viel angenehmer, mit einem gesprächsbereiten Berater/Vermittler einen Kompromiss auszuhandeln. Ob mit oder ohne Anwalt, das bleibt jedem selbst überlassen.

  4. derPrüfer Donnerstag, 06.07.2017 at 09:05 - Reply

    Dieser Beitrag suggeriert, dass die Anleger in der BWF-Sache immer auf der richtigen Seite sind. Wenn dies wirklich so ist, warum gibt es dann überhaupt Vergleiche? Ich müsste als Geschädigter ja dumm sein, wenn ich auf einen Teil des Schadenersatzes verzichte! Oder ist es nicht eher so, dass von Fall zu Fall die Sache völlig unterschiedlich ausgehen kann und ich als Anleger mit oder ohne die Beratung durch einen Anwalt entscheiden muss, ob ich das Risiko einer weiteren durchaus größeren Geldverschwendung durch die Anwalts- und Gerichtskosten einzugehen bereit bin? Ein Anwalt wird fast immer (so auch bei uns) zu einem gerichtlichen Vorgehen raten, denn er wird dann noch mehr verdienen können, ganz gleich, wie die Sache ausgeht. Das Risiko trägt stets sein Mandant!

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