Deutsche Licht Miete – Deutsche Leuchtmittel GmbH der Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß

Natürlich haben wir Rüdiger Weiß eine Presseanfrage vor diesem Bericht übermittelt und er hatte auch 3 Tage Zeit sich zu melden. Nun, gehört haben wir von ihm leider nichts.

Natürlich ging es uns wieder bei unserer Anfrage um die Situation, die nun durch den Zuschlag an Frank Günther von der Deutschen Leuchtmittel GmbH entstanden ist.

Bisher haben wir einen sehr guten Eindruck von der bisherigen Arbeit des Insolvenzverwalters gehabt. Insbesondere von der tollen Aussagekraft des von Rüdiger Weiß erstellten Insolvenzgutachtens.

Nun aber scheint Rüdiger Weiß „dünnhäutig“ geworden zu sein, denn kritische Fragen scheint er im Moment zu dem Vorgang nicht zu mögen. Unverständlich, denn hier „beleidigte Leberwurst“ zu spielen, bringt nichts. Es geht um die Rechte der Anleger um sonst nichts, um das auch einmal hier deutlich zu sagen.

Hier unsere Presseanfrage an Rüdiger Weiß:

leider haben sie den zwischen uns verabredeten Zeitraum für einen Termin, nach Ihrem Urlaub, nicht eingehalten. Deshalb erlaube ich mir meine Fragen nun schriftlich zu stellen.

 

Warum führen Sie die Mietverträge für die Direktinvestmentleuchten nicht weiter?

Was passiert mit den Einnahmen aus den Mietverträgen, wenn Sie „Nichteintritt in die Verträge“ erklären?

Hat Herr Günther dafür eine Zahlung an Sie bezahlt bzw. ist diese vertraglich vereinbart?

Herr Günther ist mit Abschluss des Vertrages mit Ihnen „Herr über 160.000 Leuchten“ geworden. Wenn er diese verwertet, wie ist die Insolvenzmasse daran beteiligt?

Wie stellen Sie sich, das „Franks Lampenladen“ nicht zu einem cash-model für Frank Günther, aber zu einem desaster Model für die Anleger wird?

In welcher Form intervenieren Sie gegenüber der Light now Unternehmenskonstruktion in Bezug auf Nutzung von Adressen bzw. Geschäftsgeheimnissen?

Ist das eine Aufgabe, die Sie als Insolvenzverwalter komplett an Herrn Günther übergeben können, wenn es um die Interessen der Anleger geht?

Müssen Sie hier nicht selber zusätzlich aktiv werden, wie wir bereits einmal am Telefon besprochen hatten?

Ihre Rückantworten bitte bis zum 5. Oktober 2022 um 15 Uhr.

Anfrage Ende

Aus unserer Sicht klare und wichtige Fragen, die einer Antwort bedürfen. Nun werden wir diese Fragen auch dem zuständigen Insolvenzgericht in Oldenburg übermitteln, denn wir sind schon der Meinung, dass die Anleger auf diese Fragen eine Antwort bekommen sollten.

 

 

One Comment

  1. Didi Haller Montag, 21.11.2022 at 08:17 - Reply

    Im Info-Schreiben vom 12.09.22 erklärt der Herr Günther, der Kooperationspartner des IV Weiß, vage, wie die Direktanleger mit Eigentumsnachweis entschädigt werden sollen: 1. keine vollständige Rückzahlung des ausgefallenen Kapitals 2. Beteiligung an den von den Leuchten des jeweiligen Anlegers erwirtschafteten Mieteinnahmen 3. Bei Nichtannahme des Günther’schen Angebots Herausgabe von Lagerware oder einer gleichwertigen Leuchte, wenn die Anleger-Leuchte vom Mietkunden genutzt wird. Das Duo Günther/IV vertreten implizit die Rechtsauffassung, dass der Anleger mit seiner Investition nicht die Lichtplanung, Installation, Wartung der Leuchten etc. finanziert hat, sondern nur die Produktkosten einschließlich Lieferung der Ware bis zum Kunden. Der quotale Mietanspruch des Direktanlegers an der Gesamtmiete des Kunden sei vertraglich nicht bestimmt, der Bestimmtheitsgrundsatz bzgl. der Geldansprüche eines jeden Direktanlegers verletzt. Eine neue zweiseitige individuelle Vereinbarung mit jedem direkt investierten Eigentümer sei daher zwingend nötig. Nur durch eine Vernetzung der Direktanleger und Wahl eines Sprechers/Verhandlungsführers kann gegen Günther/IV eine starke Verhandlungsposition aufgebaut werden. Die Aufteilung der bisherigen Kundenmiete an die DLM Vermietgesellschaft in ein reines Nutzungsentgelt und in einen Anteil für zusätzliche Serviceleistungen der Betreibergesellschaft kann anhand der vier Mietvertragsmodelle (Premium Plus, Premium, Basis Plus, Basis), die der Endkunde zusätzlich abonnieren konnte, sehr genau erfolgen. Erklärt der IV auch den Nichteintritt in die Mietkunden-Verträge, dann kann Günther auch diese Verträge durch zweiseitige individuelle Verträge mit jedem Mietkunden neu aushandeln. Auch die Endkunden müssen sich organisieren, um ihre Interessen einheitlich und gemeinsam vertreten zu können.

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