Deutsche Group, Berlin, Betreiberin der Website deutsche-group.org, ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut.

Published On: Freitag, 26.08.2022By Tags: ,

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Deutsche Group mit angeblicher Geschäftsanschrift in Berlin keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Deutsche Group betreibt die Website deutsche-group.org und bietet dort eine Handelsplattform für Kryptowährungen an.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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