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DEGAG natürlich macht eine Strafanzeige Sinn, auch aus Sicht der Beschuldigten

geralt (CC0), Pixabay
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Denn eine deutsche Staatsanwaltschaft ist immer verpflichtet, nicht nur belastende Fakten zu sammeln, sondern auch entlastende. Über die Zulassung einer Anklage muss dann jedoch immer noch eine Strafkammer des zuständigen Gerichts entscheiden. Zu sagen, eine Strafanzeige mache keinen Sinn, ist Blödsinn. Aber es ist ganz klar: Sie muss fundiert sein, damit sie überhaupt von der ermittelnden Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft ernst genommen wird.

Was muss eine Strafanzeige enthalten?

Damit eine Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft angenommen und bearbeitet wird, muss sie bestimmte wesentliche Inhalte enthalten. Hier die wichtigsten Punkte:

1. Personalien des Anzeigenden:

  • Name, Anschrift und Kontaktdaten der Person, die die Anzeige erstattet.

  • Anonyme Anzeigen sind zwar möglich, aber oft weniger erfolgversprechend.

2. Beschreibung des Vorfalls:

  • Datum, Uhrzeit und Ort des Vorfalls.

  • Detaillierte Schilderung: Was ist passiert? Wie lief der Vorfall ab?

  • Wer war beteiligt? Namen von Tätern, Zeugen oder Mitwissern, falls bekannt.

  • Beweise und Indizien: Alles, was die Darstellung unterstützt (Fotos, Videos, Dokumente).

3. Konkrete Vorwürfe:

  • Welche Straftat wird vorgeworfen? (z. B. Diebstahl, Betrug, Körperverletzung)

  • Falls bekannt: Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch (StGB) angeben.

4. Beweismittel:

  • Zeugen: Namen und Kontaktdaten von Personen, die den Vorfall beobachtet haben.

  • Sachbeweise: Videoaufnahmen, Fotos, Dokumente oder andere Materialien.

  • Eidesstattliche Erklärungen: Falls Zeugen bereit sind, eine schriftliche Erklärung abzugeben.

5. Eigene Darstellung:

  • Persönliche Stellungnahme: Warum glauben Sie, dass eine Straftat vorliegt?

  • Eigene Betroffenheit: Falls Sie selbst geschädigt sind, Ihre Sicht schildern.

6. Unterschrift und Datum:

  • Die Anzeige sollte handschriftlich unterschrieben sein (bei schriftlicher Einreichung).

  • Datum der Anzeigeerstattung angeben.

Form der Strafanzeige:

  • Schriftlich: Bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft einreichen.

  • Mündlich: Persönlich bei der Polizei vorbringen (wird protokolliert).

  • Online: In einigen Bundesländern kann die Anzeige auch digital eingereicht werden.

Was passiert danach?

  • Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein Anfangsverdacht besteht.

  • Bei ausreichenden Hinweisen wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

  • Fehlen wesentliche Angaben, kann die Anzeige abgelehnt oder nicht weiter verfolgt werden.

Die Ausführungen der „IG DEGAG Vertrieb“ kann ich insofern nicht nachvollziehen, denn gerade dem Vertrieb sollten doch umfangreiche Informationen vorliegen, die einen solchen Anfangsverdacht begründen könnten. Zugegeben, eine so umfangreiche Strafanzeige zu erstellen ist mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden. Aber wenn man sich von den Anlegern mit einem Mitgliedsbeitrag bezahlen lässt, dann sollte man diese Einnahmen auch genau dafür verwenden.

Nimmt man die Hürde „Anfangsverdacht“, dann wird die Staatsanwaltschaft sicherlich auch die Anleger anschreiben und bitten, einen Zeugenbogen auszufüllen. Auch daraus werden sich wieder viele Informationen ergeben, die man im Ermittlungsverfahren sinnvoll nutzen kann.

Was ich jedoch als „pervers“ empfinde, ist, den gerade geschädigten Anlegern mit einem neuen Geschäftsmodell zu kommen. So etwas tut man nicht. Zunächst sollte man den alten Vorgang ordentlich abschließen. Und übrigens: Der Vorschlag der IG DEGAG Vertrieb ist so unsinnig, dass man darüber keine weiteren Worte verlieren muss.

Was hat die IG DEGAG Vertrieb bis heute tatsächlich herausgefunden? Was wir von Mitgliedern unserer IG hören: Nichts, was wirklich von Bedeutung ist. Das bestätigt auch unsere Entscheidung, nicht mit dieser IG zusammenzuarbeiten.

Unser Tipp: Sprechen Sie doch einmal mit einem der von Ihnen empfohlenen Rechtsanwälte, damit er gemeinsam mit Ihnen eine Strafanzeige erstellt. Was eine Strafanzeige beinhalten muss, habe ich Ihnen ja bereits erklärt. Aber das ostet natürlich Geld und Fleiss.

Übrigen ein uns bekannter Rechtsanwalt hat bereits mit 30 Mandanten Nägel mit Köpfen gemacht. Prima! Wenn man diese Strafanzeige liest, dann ermittelt wirklich jeder Staatsanwalt, so fundiert ist sie. Genau das wünschen wir uns.

Dieser Anwalt ist auf uns zugekommen mit der Bitte, ihm mit ZDF (Zahlen, Daten, Fakten) zu helfen – klar, das machen wir gerne, denn das hilft den Anlegern wirklich. Ganz ehrlich: Diese Anzeige hat fast 100 Seiten.

Nur Mails zu versenden und zu jammern, das bringt keinen weiter. Und eine Genossenschaft gründen zu wollen – wie soll das den Anlegern bitte helfen?

Übrigens diese Kanzlei arbeitet ruhig, erfolgreich und überlegt.

 

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