Verbraucherschutzinformationen

Debi Select Gruppe

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Nachfolgend veröffentlichen wir ein Schreiben der Debi Select Gruppe zu den aktuellen Diskussionen.Zitat: unkommentiert

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund diverser aktueller Medienberichte, die bedauerlicherweise in zentralen Punkten unwahrhaftig sind, wollen wir Sie nachfolgend über die Entwicklung der Debi Select Fonds informieren. Wir möchten Ihnen damit auch aufzeigen, dass wir seit Wochen mit Hochdruck in Ihrem Sinne tätig sind. Lassen Sie mich hierzu bitte etwas weiter ausholen:
Investitionsstrategie der Debi Select Fonds ist es, nach klaren Prospektvorgaben in Zielunternehmen zu investieren, die entsprechend handeln sollen und regelmäßig reporten. Dies geschieht nicht nur durch monatliche oder teils 14tägige Updates, sondern auch durch gesetzlich vorgeschriebene Leistungsnachweise des Managements wie Jahresabschlüsse, Geschäftsberichte und entsprechende Zusatzinformationen. Wir sahen aufgrund dieser Faktenlage zu keinem Zeitpunkt die Veranlassung, in das operative Geschäft der Zielunternehmen eingreifen zu müssen.
Dies auch vor dem Hintergrund, als derzeit rund 16 Berufsträger, also Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschafts-prüfer für die Unternehmensgruppe tätig und damit beauftragt sind, für die Sicherheit der Anlegergelder Sorge zu tragen.
Kommen wir zum Hintergrund:
Als vor rund vier Wochen ein Beitrag, der auch Anspielungen auf die Investitionsstrategie der Debi Select Fonds zum Inhalt hatte, im „Handelsblatt“ erschien, haben wir diesen Beitrag zwar nicht überbewertet, aber zum Anlass genommen, diverse Prüfungen in Gang zu setzen. Eine erste Folge war, dass der Unterzeichner sowie Herr Scholz als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Auftrag der Main Factoring AG einen zweitägigen Termin in der Schweiz wahrgenommen haben, um sich vor Ort von der Ordnungsmäßigkeit der Maßnahmen zu überzeugen. Das Ergebnis fasste Herr Scholz dahingehend zusammen, dass das Investitionskapital prospektkonform investiert sei und nach derzeitiger Einschätzung keine Kapitalverlustgefahr besteht.
Wir haben uns jedoch mit diesem, eigentlich sehr positivem Ergebnis nicht zufrieden gegeben und sind ausgewählten Hinweisen noch detaillierter nachgegangen. Es zeigte sich, dass auf manche Fragen keine 100 Prozent zufrieden stellende Antwort gefunden werden konnte. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, einen vereidigten Schweizer Revisor einzuschalten, um Aufklärungsarbeit zu leisten. Dieser Prüfungsprozess dauert noch an und wird voraus-sichtlich nächste Woche mit einem entsprechenden Bericht abgeschlossen sein.Zudem haben wir uns entschlossen, parallel zur Geschäftsleitung der Schweizer Factoringgesellschaft eigene Aktivitäten im Sinne einer zusätzlichen Überprüfung einzuleiten. So findet seit Mitte dieser Woche eine enge Zusammenarbeit mit dem Prüfer und einer namhaften Anwaltskanzlei sowie einer Consulting-Gesellschaft statt, die bei der Schaffung einer vollkommenen Transparenz hinsichtlich sämtlicher Investitionsvorgänge unterstützen. Ziel ist es, detailliert mögliche Abweichungen von der Investitionsstrategie zu erkennen und zu beheben. Dies wäre zwar nicht originäre Aufgabe von Debi Select, aufgrund der aktuellen Vorwürfe sehen wir es aber als unsere Pflicht an, so umfassend wie möglich aufzuklären bzw. zu handeln.
Wir haben also, obwohl formal keine Veranlassung hierzu besteht, unterschiedlichste Prüfungsvorgänge eingeleitet, um gegebenenfalls auch völlig unberechtigten Vorwürfen entgegen wirken zu können. Über deren Ergebnis werden wir Sie unverzüglich sofort nach Vorlage informieren. So weit das Wesentliche. Über den weiteren Stand halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.
Ihre Debi Select Gruppe
Die Geschäftsleitung

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