Das merkwürdige Klageschreiben in Sachen Aurimentum der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei

Die Sache mit „Aurimentum“ verstehen wir nicht. Fairerweise hatten wir den beiden Geschäftsführern im Sommer 2019 ausführlich Gelegenheit gegeben, zu erklären, warum trotz gesetzlicher Vorschriften immer noch keine Bilanzen veröffentlicht sind. Die Herren erschienen und erklärten, dass alles in Ordnung sei. Die Bilanzen kämen dann in Bälde, der Steuerberater habe Fehler gemacht. Die Redaktion von diebewertung.de hatte für das Gespräch extra noch einen fachlich versierten Anwalt zugezogen, um niemandem Unrecht zu tun. Was passierte dann im Herbst und Winter 2019 bis heute? Nichts oder kaum etwas. Die Bilanzen sind immer noch nicht veröffentlicht. Natürlich haben wir das Unternehmen auch wegen der Versprechungen und Ankündigungen weiterhin im Blick und die Anfragen und Kommentare unserer Leser geben uns Recht. Das Thema interessiert die Leser einfach.

Warum nicht einfach die Fakten auf den Tisch anstatt Anwaltsbriefe?

Wer uns kennt, der weiß, dass wir streitbare Geister sind und uns in der Sache immer gerne mit jedem Betroffenen auseinandersetzen. Dabei sollte es aber ein gewisses sachliches Niveau geben, um dann in der Sache auch zu einem Ergebnis zu kommen. Mit den meisten Rechtsanwaltskanzleien haben wir da in der Vergangenheit auch kaum Probleme gehabt. Auch das ist in Ordnung. Zwar steht die Tür zu unserer Redaktion immer offen, aber bekanntlich darf sich jedermann zur Erledigung seiner Angelegenheiten eines Anwalts bedienen. Natürlich kann jeder uns auch verklagen: wir haben ein Impressum und einen Sitz in Deutschland.

Enttäuschung ist wohl nicht das richtige Wort

Ab und zu gibt es aber dann Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die aus unserer subjektiven Sicht in ihrer Klagebegründung übers Ziel hinausschießen.

Auch hier sind wir dann bereit, ein gewisses Niveau noch zu akzeptieren, aber irgendwo ist dann auch bei uns einmal Schluss. Dies ist vor allem dann erreicht, wenn man behauptet, dass wir Dritte dazu nutzen würden, Reputationsdienste anzubieten, um hohe Summen zu erpressen, damit kritische Artikel gelöscht werden. Liest man so etwas, dann muss man erst einmal durchatmen, denn hier wird uns von einer Rechtsanwältin unseriöses, eigentlich schon kriminelles Handeln, unterstellt. Das ist schlichtweg eine Verleumdung.

Im März 2020 gibt es uns schon zehn Jahre und weder ich noch irgendjemand in meinem Auftrag hat jemals irgendein Unternehmen oder irgendeine Privatperson angerufen, um die Löschung von Artikeln gegen Geld anzubieten.

Man bedenke bitte, dass die Rechtsanwältin der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei allen Ernstes auch noch behauptete, dass man dazu sogar ihre Kanzlei kontaktiert habe.

Nun hoffen wir mal, dass die betroffene Rechtsanwältin hier Name und Telefonnummer des betreffenden Unternehmens notiert hat, denn natürlich werden wir hierzu ganz klar eine Strafanzeige erstatten. Darüber müssen wir gar nicht nachdenken in unserer Redaktion.

Bei uns gibt es weder Beratungsverträge noch andere Spielereien. Man kann uns nicht kaufen. Das mag für den einen oder anderen ärgerlich sein, aber daran ist nun mal nichts zu ändern.

Natürlich löschen wir Beiträge; wann und warum sagen wir in unseren AGBs ganz deutlich. Wir leben nicht von einem Beitrag mehr oder weniger auf unserer Plattform.

Bemängelt wird in der Klageschrift auch, dass wir immer wieder neue Artikel mit nahezu gleichem Inhalt über das Unternehmen R&R Consulting GmbH veröffentlichen. Richtig, denn es geht ja auch immer noch um das gleiche Thema: Die seit Jahren fehlenden Bilanzen.

Trotz mehrfacher Ankündigung, auch seitens der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei, deren Mandantin das Unternehmen R&R Consulting GmbH mit der Marke „Aurimentum“ ist, wurden bis zum heutigen Tage keine Bilanzen der Jahre 2016, 2017 und 2018 im Unternehmensregister hinterlegt. Hier hat sich auch das Bundesamt für Justiz bereits eingeschaltet.

Auch das scheint aber bisher nicht erfolgreich gewesen zu sein, denn die Bilanzen fehlen immer noch. Wären die Bilanzen, so wie angekündigt, hinterlegt worden, gäbe es eben viele der Artikel zu dem Mandanten der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei nicht. Wir müssten uns auch nicht streiten.

Unsere Bitte wäre nun, dass man hier wieder zu einem sachlichen Niveau zurückkommt, denn Niveau ist keine Hautcreme, und endlich die fälligen Bilanzen veröffentlicht, damit sich der Berichterstattungsanlass unsererseits erledigt. Es sei denn, die Bilanzen geben dann erneut Anlass zur Berichterstattung. Das wissen wir aber nicht, denn wir kennen sie ja nicht.

Wir jedenfalls wollen nun wissen, wer in unserem Namen da irgendjemand anruft und seine Dienste zur Löschung von Artikeln auf unserer Plattform anbietet, denn entweder gehen wir gegen diese Behauptung vor, oder aber gegen das Unternehmen, welche das anbietet. Dafür hat dann sicherlich auch die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Verständnis.

Um es auch klar zu sagen: Es ist schade für die Kunden und Vertragspartner der R&R, dass deren Interessen offenbar nicht im Fokus stehen. Ansonsten ist das Verhalten rund um die fehlende Bilanzen nicht zu erklären.

Es geht um folgendes:

Bilanz: „Informationsfunktion: Diese kann in die Selbstinformation und die Drittinformation unterteilt werden. Ziel der Selbstinformation ist es, dem Kaufmann auf diesem Weg ein Instrument zur Steuerung des Unternehmens zu geben. Für interessierte Dritte (Lieferanten, sonstige KreditgeberKonkurrentenöffentliche Hand – z. B. FinanzamtIHKSozialversicherungsträger –, Arbeitnehmer) stellt die Bilanz ein Informationsinstrument bezüglich ihres zukünftigen Verhaltens gegenüber dem Unternehmen dar. Die Bilanz dient aus dieser Sicht im weiteren Sinne dem Gläubigerschutz.“ Quelle: Wikipedia 

One Comment

  1. Peter Schmieder Sonntag, 23.02.2020 at 17:20 - Reply

    Am 30.01.2020 auf dem Fonds Kongress in Mannheim waren die fehlenden Bilanzen das Therma auf dem Stand der Aurimentum. Hier erklärte der Vertriebsleiter André Faika (Kontaktdaten: R&R Consulting GmbH, Alte Forstlahmer Str. 22, 95326 Kulmbach; faika@aurimentum.de, Tel. 09155-8449999, 0172-8129906), dass eine Bilanz nicht gezeigt werden könne, da ansonsten die Überschuldung ausgewiesen werden müsste.
    Diese Story erzählen sie jedem, der die kritische Frage stellt.

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