CGT Skandal

Im Skandal um die Konstanzer Kapitalanlagengesellschaften des „Canada Gold Trust“ – Konglomerats gibt es Neuigkeiten. Die Treuhandgesellschaft der Fonds, Xolaris Service GmbH, hat durch Pressemitteilung vom 04.07.2017 mitgeteilt, eine Mehrheit von durchschnittlich ca. 95 % der vier verschiedenen Fonds haben den von der Xolaris Verwaltungs GmbH vorgelegten Investorenkonzept zugestimmt. Dieses Konzept sah den Erwerb der kanadischen Henning Gold Mines Inc. (HGM) durch eine internationale Investorengruppe vor, die die angeblich werthaltigen Schürfrechte der HGM ausbeuten sollte und so einen Kapitalrückfluss an die Anleger sicherstellen sollte. Klar ist bei diesem Konzept allerdings, dass ein Rückfluss von 100 % des Anlegergeldes nicht zustande kommen wird, da auch die Investorengruppe von deutlich geringeren Goldreserven ausgeht, als die Canada Gold Trust Gruppe dies ursprünglich tat.

„Genau vor diesem Hintergrund des Auseinanderfallens der tatsächlichen Schürferwartungen und der für die Erreichung der prospektierten Ziele erforderlichen Goldvorkommen haben wir für unsere Mandanten Schadensersatzprozesse gegen die Verantwortlichen, auch die gegen die Treuhandgesellschaft Xolaris Service GmbH, vor dem Landgericht Konstanz angestrengt. Das Landgericht hatte festgestellt, dass die Prospekte der Canada Gold Trust 2 KG teilweise in krimineller Art und Weise fehlerhaft waren und die Ertragserwartungen übertrieben positiv darstellten. Eine Berufung ist eingelegt, eine Entscheidung steht allerdings noch aus“, teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit, der eine Vielzahl geschädigter Canada Gold Trust Anleger vertritt und das Rettungskonzept der Fonds kritisch bewertet.

Eine weitere Neuigkeit ergibt sich im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Hier hatten mehrere Anleger Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen der Henning Gold Mines eingereicht, auch vor dem Hintergrund der dubiosen Vorgänge um das „Gold Bonus Programm“ einer weiteren Tochtergesellschaft der HGM. Nach Röhlkes Kenntnis sind die Strafanzeigen zunächst von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Konstanz an die zuständige Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in Mannheim gereicht worden, von wo aus sie nach einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten an die Staatsanwaltschaft in München weitergeleitet wurden. Dies kann Röhlkes Meinung nach nur vor dem Hintergrund der dort ebenfalls geführten Ermittlungen im Zusammenhang mit der „DIMA 24“ und Herrn Malte Hartwieg erfolgt sein, da die DIMA 24 einen Großteil der Canada Gold Trust-Anleger geworben hatte. Nunmehr liegt Röhlke allerdings ein Schreiben der Staatsanwaltschaft München vor, nach welcher das Verfahren wieder nach Mannheim zurückgegeben wurde mangels Zuständigkeit.

„Es ist schwer nachvollziehbar, wieso bei einem Anlegerschaden von über 60 Mio. EUR hier die Staatsanwaltschaft nicht zu konkreten Ermittlungsergebnissen kommt und die Verantwortung vielmehr weiter verschieben will. Der Vorgang erinnert an die schleppende Aufklärung des Hamburger Pfandhausskandales rund um die Lombardium-Gruppe. Anleger scheinen sich hier auf dem zivilrechtlichen Weg verlassen zu müssen, da die Strafverfolgungsbehörden untätig zu bleiben scheinen“, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

 

 

One Comment

  1. johann feistelbauer Mittwoch, 05.07.2017 at 20:26 - Reply

    97 %, da sieht man wie wenig sich die Anleger noch um ihr verlorenes Geld scheren, sonst hätten sie nicht den Treuhänder für sie abstimmen lassen.

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