BWF Stiftung – Fazit nach 44 Verhandlungstagen vor dem Strafgericht

Inzwischen wird in Berlin vor der 24. Großen Strafkammer der Golddummieskandal seit 44 Tagen verhandelt. Wir haben den Prozess teilweise beobachtet. In Untersuchungshaft befinden sich weiterhin der Goldhändler Gerald S. und seine Ehefrau. Die vier weiteren Angeklagten sind auf freiem Fuß. Der Goldhändler Gerald S. hatte bereits im Sommer 2016 gestanden, dass er alleine ohne Wissen anderer Deko-Gold, „Gold-Dummies“, gekauft und im Tresor gelagert hatte. Besuchern des Hochsicherheitstresors hatte er diese als echt präsentiert. Die Einkaufsrechnungen für das Dekorgold frisierte er als Umschmelzkosten für eine Minenbeteiligung bei Yamamoto. So stimmte die Buchhaltung. Der Goldhändler verteidigte sich damit, dass er bei Nicolaus Papakostas bzw. bei der Firma Yamamoto 4,5 Mio. Euro investiert hatte. Zudem rechnete er mit großen Lieferungen von Gold aus einer Minenbeteiligung. Aber die Lieferungen verzögerten sich und er habe daher zwischenzeitlich Dekorgold im Tresor gelagert. Ob das Gericht diese Version glaubt oder nicht, ist nicht bekannt.

Der Zeuge Papakostas ist Schweizer und lebt daher außerhalb Deutschlands. Das Landgericht hätte ihn gerne als Zeuge. Dieser kann aber nicht zum Erscheinen oder zur Aussage gezwungen werden. Durch das Einschreiten der Behörden im Februar 2015 bleibt es Spekulation, ob das System funktioniert hätte oder nicht.

Der Wirtschaftsprüfer, der den Goldbestand prüfen sollte, spielt kaum noch eine Rolle. Dieser ist lediglich als Beihelfer zum Betrug angeklagt, weil er nachweisen konnte, dass auf allen Prüfungsbescheinigungen stand, er habe den Goldbestand nicht körperlich überprüft. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht sind sich einig, dass niemand – beispielsweise Kunden, Vertrieb, oder andere – die falschen Goldstücke erkennen konnte. Der Hochsicherheitstresor wurde von den Kunden oder Vertrieblern ständig besichtigt. Alle Strafanzeigen gegen Vertriebler wurden deshalb sofort eingestellt. Bekannt ist auch, dass der Polizist, der die Goldvorräte beschlagnahmt hatte, selber Schwierigkeiten damit hatte, echtes von unechtem Gold zu unterscheiden. Dieser Polizist war sogar vom Fach. Die Geschädigten fragen sich nun, wo das beschlagnahmte Gold ist? Dieses ist weiterhin bei der Bundesbank eingelagert und noch immer nicht endgültig gezählt. Das Insolvenzverfahren und die Quote für die Kunden (Zahlungen!) gehen daher nicht voran. Es sind neben den Goldvorräten auch Immobilien vorhanden, die verwertet werden müssen.

In Bezug auf den angeklagten Anwalt Dr. S. hat sich herausgestellt, dass die Konzeption und die Verträge aus der Kölner Anwaltskanzlei Kempkes Finanz + Recht stammten und diese zudem dem Vertrieb schriftlich bestätigt hatte, dass eine BaFin-Genehmigung nicht erforderlich sei. Damit hatte Dr. S. nichts zu tun. Die Kölner Anwaltskanzlei war eine GmbH, die inzwischen bankrottist. Die Kölner Kanzlei erstellte auch die Buchhaltung und lieferte die Sollzahlen dem Wirtschaftsprüfer. Einer der Mitarbeiter der Kanzlei Kempkes ist angeklagt, der vormalige Chef der Kanzlei hat sich krank gemeldet und bisher nicht ausgesagt. Vor kurzem wurde in Köln eine Schadensersatzklage eines Anlegers gegen einen Vermittler abgewiesen, weil der Vermittler alles richtig gemacht habe. Er hatte die Bescheinigungen der Kölner Kanzlei vorgelegt und das Gericht hatte daraufhin geurteilt, dass die Rechtsanwaltsbescheinigungen ausreichend seien. Eine Klage gegen die Versicherung der insolventen Kanzlei Kempkes GmbH soll wohl durchgehen. Hier gibt es aber ein Versicherungsproblem, dass geklärt werden muss. Der Kunde erhält dann wohl nur 5% der Schadensumme oder weniger….

Die Aufsichtsbehörde BaFin hatte von dem Modell von Beginn an gewusst (2011) und war erst am 25.02.2015 eingeschritten. Der Untersagungsbescheid der BaFin wegen Genehmigungspflicht ist noch nicht vom Verwaltungsgericht bestätigt. Der angeklagte Anwalt der Kanzlei Dr. S. und Partner hatte 2011 vorgeschlagen, die Konzeption der Kanzlei Kempkes vorsichtshalber der BaFin vorzulegen. So war Dr. S. in den Focus der Strafermittlung geraten. Weil diese Kanzlei auch auf Verkaufsunterlagen der Stiftung genannt wurde, haben einige Anleger wegen Prospekthaftung geklagt und fordern Schadensersatz. Diese Klagen sollen alle abgewiesen werden. Hier fand in Köln vor kurzem eine Verhandlung statt.

Über prozessuale Fragen wurde in Berlin vor dem Strafgericht viel diskutiert, insbesondere auch über die Haft der Frau des Goldhändlers (sie soll krank sein und habe nichts gewusst). Kritisiert wurde zudem, dass Teile der Akte bis heute nicht dem Gericht vorliegen. Der angeklagte Mitarbeiter der Anwaltskanzlei Kempkes hat ausgeführt, dass für ihn alles in Ordnung gewesen sei. Weder aus der Buchhaltung noch durch die Goldbestände hätte man erkennen können, dass kriminelle Handlungen vorlagen. Der Vertriebschef der BWF-Stiftung ist ebenfalls angeklagt. Dieser hat sich nicht geäußert, außer dahingehend, dass auch er nicht wusste, dass die angeblichen üppigen Goldlieferungen von der Yamamoto-Mine teilweise falsch seien. Solch eine Aussage kam auch von allen Personen, die im Büro gearbeitet haben. Der Goldhändler, der das echte Gold an die Stiftung geliefert hatte, so Gerald S., sei ein Experte gewesen, er hätte auch an die erfolgreiche Stiftung geglaubt. Der Lieferant des Dekorgoldes sagte, ihm sei nichts aufgefallen. Viele Banken und andere würden Dekorgold bestellen. Dem Goldhändler war es im Herbst 2014 sogar gelungen, eine Bescheinigung über Gold und Goldreserven von einer der größten Wirtschaftsprüfergesellschaften der Welt zu erhalten. Wie das passieren konnte, ist noch nicht geklärt.

Im Moment werden Anleger als Zeugen gehört. Es soll aufgeklärt werden, wie sie an die Beteiligung gekommen sind und welche Vorstellungen sie hatten. Ihre Aussagen spiegeln eine ganze Bandbreite wider: Manche haben nichts gelesen und einfach nur unterschrieben, weil sie dem Vermittler vertraut haben. Andere waren sehr kritisch und haben die Vertragsunterlagen genau durchgearbeitet. Teilweise werden auch Vertriebsmitarbeiter vernommen, die sämtlich von dem Produkt und insbesondere dem Goldschatz überzeugt waren.
Aufgrund des Zeitablaufs und der juristischen Konstruktion (Goldverkauf und Sachdarlehen und Rückkauf mit Garantie) geht manches bei den Zeugen durcheinander, so die Beobachtung. Zahlungen vom Insolvenzverwalter hat bisher niemand erhalten; die Zeugen glauben, dass Alles weg sei und machen sich wenig Hoffnungen. Manche Anleger sind verzweifelt und haben ihren Vermittler verklagt, andere sehen sich mit dem Vermittler im gleichen Boot. Da sind viele Freundschaften zerbrochen. Viele sind empört, weil sie nicht verstehen, dass die Aufsichtsbehörden jahrelang untätig waren und sich gegenüber der Stiftung nicht gerührt haben. Der Angeklagte Gerald S., der gestanden hat, hat auch gesagt, dass es keine Bande von Anfang an gegeben hat. So sehen das auch die Angeklagten. Sie argumentieren, dass es kein Betrugsmodell von Anfang an gewesen sei, sondern irgendwann irgendjemand mit der Kontogewalt und Schlüsselgewalt für den Tresor wohl in die Kasse gegriffen habe. Setzt sich diese Sichtweise durch, wäre kein Betrug gegeben, sondern Untreue. Zivilrechtlich haben manche Gerichte Vermittler zu Schadensersatz verurteilt, andere – so wie in Köln – nicht. Hier kommt es nach Auskunft von Anwälten, die Anleger vertreten, auf die Einzelfallumstände an. Klagen gegen Vermittler sind aber die Ausnahme. Wir beobachten und berichten weiter von der 24. Großen Strafkammer in Berlin…

8 Comments

  1. hertenhans Montag, 08.05.2017 at 21:23 - Reply

    nein es rüht sich wohl jetzt gar nichts mehr, seit wochen keinerlei neue Erkenntnisse zu lesen.
    ist das ein gutes oder ein schlechtes zeichen?

    • Administrator Dienstag, 09.05.2017 at 15:54 - Reply

      Heute war der 62. Verhandlungstag. Aufgetreten war ein Herr von der BaFin, der den Fall schon 2011 auf dem Tisch hatte. Erst hatte der Beamte gemeint, dass eine Genehmigung überflüssig sei. Nach Diskussionen auf der Chefebene meinte man dann doch. Gewarnt hat man aber weder die Anleger noch die Stiftung selbst, sondern die Staatsanwaltschaft hat dann drei Jahre auf dem Verfahren gesessen.

      Am 11.05.2017 entscheidet das Landgericht Berlin über die Klage eines Anlegers gegen den Insolvenzverwalter der Stiftung, der sein Gold herausverlangt. Es tut sich also doch was und wir berichten.

      • hertenhans Dienstag, 09.05.2017 at 21:04 - Reply

        stimmt immerhin rührt sich doch ein wenig, wenn auch zum der Kern der Angelegenheit immer noch wenig konkretes neues kommt. der Kern wäre:
        Wie viel Vermögen ist der BWF Stiftung noch zuzurechnen?
        wer bitte konnte das Echtgold gegen Dummies austauschen, wo ist das Echtgold denn verblieben? Das sind doch die Fragen, dieim Kern unangetastet und unda ufgeklärt bleiben.
        Die Klage eine Anlegers gegen den Insolvenzverwalter auf Herausgabe des Goldes klingt interessant, wobei der Insolvenzverwalter zu Recht darauf verweisen wird, dass er zuerst mal seiner Aufgabe nach Ermittlung des Vemrögensstandes nachkommen muss. Da ja tatsächlich nur ein geringer Teil des Echtgoldes noch vorhanden ist, wäre es ja ein Husarentück, wenn da jemand juristisch erzwingen könnte, dass er vorrangig bedient wird. Der Menschenverstand sagt mr, dass da wenig Aussicht auf Erfolg besteht.

        Aber immerhin es bewegt sich immer noch was und auf die kommenden Berichte kann man gespannt sein

  2. derPrüfer Samstag, 04.02.2017 at 12:20 - Reply

    Es ist schon ziemlich traurig, dass man als Anleger im Grunde hilflos ist. Wieviel Vermögen wird schließlich „gerettet“, wieviel erhalten letztlich die Anleger zurück, und vor allem: wann können wir mit einer Rückzahlung rechnen? Fragen über Fragen – und keine Antworten. Als zum esrten Mal Geschädigte hatten wir eigentlich gedacht, vom Insolvenzverwalter auf dessen Seiten regelmäßig über den Stand der Dinge informiert zu werden. Heute müssen wir sagen: Eine Hoffnung weniger! Aber vielleicht kommt ja doch irgendwann etwas Geld zurück – daran glauben tun wir schon lange nicht mehr!

  3. Christian Freitag, 03.02.2017 at 16:22 - Reply

    …Abzüglich der Kosten für 4-5 Jahre Insolvenzverfahren von hoch bezahlten Anwälten. Da ist nichts zu erwarten am Ende.

  4. Administrator Freitag, 03.02.2017 at 12:41 - Reply

    Redaktion: Wir haben den Taschenrechner genommen. Laut Insoverwalter und heutigen Preis ist das Gold heute 13.295.780,64 Euro Wert (laut Präsentation Laboga 04.09.2015), laut einem Brief von Rechtsanwaltskanzlei Pforr kommt weiteres Vermögen von mindestens 10 Mio Euro hinzu. Das sind Ferienwohnrechte, Büros und Villen. Außerdem die 4.5 Mio für die Unternehmensbeteiligung in der Schweiz.

  5. Yogi Freitag, 03.02.2017 at 10:21 - Reply

    …irgendwann habe irgend jemand mit der Kontogewalt und Schlüsselgewalt für den Tresor wohl in die Kasse gegriffen…

    und die Millionen waren futsch!
    Und der “ irgend jemand “ mit Konto- uns Schlüsselgewalt muß der große Unbekannte bei der BWF gewesen sein.

    • Administrator Freitag, 03.02.2017 at 12:24 - Reply

      Redaktion: Dieser „Unbekannte“ hat jedenfalls dem Insolvenzverwalter Vermögen hinterlassen, wie 4.5 Mio Unternehmensbeteiligung Schweiz, Wohnimmobilien und Büros in Zehlendorf und Falkensee, Auto, Villa DomREP und Gold im Tresor …. Jetzt muss nur das Vermögen ordentlich verwertet werden u endlcih Geld an die Anleger fliessen. JEtzt hat also ein Anderer die Kasse und den Tresorschlüssel, der Insolvenzverwalter. Hoffentlich passiert da mal was.

Leave A Comment