BWF Stiftung – Anwalt Luber sucht Mandanten um Vermittler zu verklagen – was gibt es dort sonst noch neues?

Das Strafgericht Landgericht Berlin hat inzwischen einen ehemaligen Anwalt der BWF Stiftung und den ehemaligen Wirtschaftsprüfer aus dem Strafverfahren entlassen und die Beweisaufnahme aus Sicht des Gerichts abgeschlossen. Zudem wurde der Vorwurf, die Stiftung hätte gegen das Kreditwesengesetz verstoßen, ebenfalls fallen gelassen. Es ist immer noch nicht geklärt, ob die Goldgeschäfte einer Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz bedurften. Nicht aufgeklärt werden konnte, wo denn das Schreiben der Stiftung geblieben ist, mit dem die BWF vor Vertriebsstart die Behörde unterrichtete und sich nach der rechtlichen Einschätzung erkundigte. Die BaFin meinte, man habe das nie erhalten. Jedenfalls kam in der Beweisaufnahme heraus, dass die Aufsichtsbehörde BaFin jedenfalls den Vorgang sehr verschleppt hat und sich nicht durchgreifend gekümmert hat. Der Insolvenzverwalter klagt im übrigen gegen den Schließungsbescheid. Durch die Untätigkeit der Aufsichtsbehörde ist es erst möglich gewesen die 6.000 Kunden seit 2011 zu gewinnen. Ansonsten sucht Anwalt Luber Mandanten.

Hier seine Pressemitteilung: „Das Landgericht München II hat einen Anlageberater wegen Plausibilitätsprüfungspflichtverletzungen zu Schadensersatz in sechsstelliger Höhe verurteilt.

Zahlreiche Anleger der Goldanlage der BWF-Stiftung haben bereits Klage gegen Anlageberater eingereicht. Denn aufgrund der Insolvenz der BWF-Stiftung dürfte von einem Totalverlust, zumindest aber von erheblichen Verlusten auszugehen sein. Für die Anleger der Goldanlage der BWF-Stiftung ist daher umso erfreulicher, dass das Landgericht München II nun einen Anlageberater zu Schadensersatz verurteilt hat. Das Gericht begründete das Urteil mit der Unrichtigkeit der Behauptung der BWF-Stiftung, dass die Anleger physisches Gold erwerben würden. Vielmehr erhielten die Anleger nur Goldzertifikate, was nicht dem Eigentum an dem Gold gleichkomme. Da von einem Anlageberater allgemeine Grundkenntnisse des Rechts verlangt werden könnten, hätte der Berater die Unrichtigkeit der dargestellten Eigentumsverhältnisse erkennen müssen.

„Da es für die Anleger nach unserer Einschätzung keinen Sinn macht, weiter abzuwarten, ob bzw. in welcher Höhe sie eine Rückzahlung ihres Kapitals erhalten, sollten sie daher überlegen, ob sie ihren Schaden nicht auf anderem Weg ersetzt bekommen können. Das Urteil des Landgerichts stellt dafür eine erfolgversprechende Grundlage dar“, erläutert der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte. „Denn das Landgericht begründet die Schadensersatzpflicht des Anlageberaters in sechsstelliger Höhe mit der Verletzung der Plausibilitätsprüfungspflicht, in deren Rahmen der Anlageberater verpflichtet ist, die Geldanlage auf Schlüssigkeit zu prüfen. Mängel im Konzept der Geldanlage hätte er demnach erkennen und gegenüber dem Anleger darlegen müssen.“

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., betont die guten Erfolgsaussichten für die Anleger. „Denn das Urteil ist nicht primär auf Basis einer individuellen Fehlberatung, die sich nicht auf andere Sachverhalte übertragen lässt, ergangen. Vielmehr können die festgestellten Prospektfehler grundsätzlich auch anderen Anlageberatern vorgehalten werden, wenn diese die Anleger nicht darauf hingewiesen haben.“
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., empfiehlt daher betroffenen Anlegern, zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.“

Ob das Urteil bestehen bleibt, lässt sich nicht sagen. Ob der Vermittler zahlungsfähig ist, wissen wir nicht.

4 Comments

  1. yogi Donnerstag, 22.06.2017 at 13:51 - Reply

    „Ob das Urteil bestehen bleibt, lässt sich nicht sagen. Ob der Vermittler zahlungsfähig ist, wissen wir nicht“.
    Das sind genau die mir bekannten Aussagen zu ergangenen Urteilen.
    Also, die Mutigen, die noch Geld übrig haben, sollten tun was sie nicht lassen können. Ich wünsche viel Erfolg.

  2. derPrüfer Donnerstag, 22.06.2017 at 07:47 - Reply

    Für uns hat sich mit obigem Urteil wenig geändert! Da in den vergangenen Monaten Gerichte sehr unterschiedlich entschieden haben, scheint die Sache aus juristischer Sicht keineswegs so eindeutig zu sein, wie von Herrn Luber angegeben. Wir als betroffene Anleger können allen Geschädigten nur dazu raten, zunächst ein Gespräch ohne (!) Anwalt mit dem Vermittler/Berater zu suchen. Vielleicht ist dabei ein Hinweis auf obiges Urteil hilfreich. Erst bei Ablehnung jeglicher Wiedergutmachung könnte über gerichtliche Schritte nachgedacht werden – mit Berücksichtigung aller finanziellen Risiken.

  3. Sailer Mittwoch, 21.06.2017 at 20:42 - Reply

    Eigenartig – der Insolvenzverwalter Herr Laboga hat ein Rechtsgutachten hinsichtlich der Plausibilität erstellen lassen. Dies untermauert ganz klar, dass das Geschäftsmodell tragfähig war und die Gewinne zu erwirtschaften sind. Wahrscheinlich hatte der verurteilte Vermittler einen Gurkenanwalt.

  4. xxx Mittwoch, 21.06.2017 at 17:57 - Reply

    Die Worte „können“, „grundsätzlich“ und „wenn“ sind erhebliche Relativierungen der Erfolgsaussichten für den Klienten und gleichzeitig eine sehr bequeme Einnahmequelle mit wenig Arbeitsaufwand für die Kanzlei.

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