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Bundeskartellamt: Bekanntmachung Nr. 17/2021 über die Freigabe eines Zusammenschlusses

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Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 17/​2021
über die Freigabe eines Zusammenschlusses

Vom 2. September 2021

Das Bundeskartellamt hat das nachfolgende Zusammenschlussvorhaben nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geprüft und durch Verfügung gemäß § 40 Absatz 2 GWB vom 23. August 2021 freigegeben:

Erwerber: Südbayerisches Portland-Zementwerk
Gebrüder Wiesböck & Co. GmbH, Rohrdorf
Erworbener: Ganser Baustoffe GmbH & Co. KG, Kirchstockach
Form der Beteiligung: Kontroll- und Anteilserwerb
Geschäftstätigkeit: Handel mit Sand, Kies, Splitt, Transportbeton, Trockenmörtel

Bonn, den 2. September 2021

B1 – 40/​21

Bundeskartellamt
1. Beschlussabteilung

Der Vorsitzende
Dr. M. Wagemann

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