Reisepass zur Fahndung ausgeschrieben – Urlaub geplatzt – Gemeinde haftet
Ein verlorener und später wieder aufgefundener Reisepass, ein geplatzter Traumurlaub und eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung: Was zunächst wie eine Verkettung unglücklicher Umstände klingt, hat nun den Bundesgerichtshof beschäftigt.
Mit Urteil vom 11. Juni 2026 (Az. III ZR 179/25) hat der Bundesgerichtshof eine für Reisende und Bürger gleichermaßen bedeutsame Entscheidung getroffen. Danach kann eine Gemeinde zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn Behördenmitarbeiter nach dem Wiederauffinden eines Reisepasses ihre gesetzlichen Pflichten verletzen und dadurch eine Auslandsreise scheitert.
Der verhängnisvolle Behördenfehler
Der Fall begann bereits im August 2022.
Ein Bürger meldete seiner Gemeinde den Verlust seines Reisepasses und beantragte die Ausstellung eines neuen Dokuments. Nach seinem Vortrag fand er den Pass noch am selben Tag wieder und informierte die zuständige Behörde unverzüglich darüber.
Genau hier nahm die Geschichte ihren folgenschweren Verlauf.
Nach den Feststellungen der Gerichte wurde das Wiederauffinden des Reisepasses von den zuständigen Mitarbeitern nicht ordnungsgemäß an die Polizeibehörden weitergeleitet. Dadurch blieb der Pass weiterhin im polizeilichen Fahndungssystem INPOL sowie im Schengener Informationssystem gespeichert.
Der Betroffene wusste hiervon nichts.
Traumreise endet am Flughafen
Monate später wollte der Mann gemeinsam mit seiner Ehefrau eine bereits gebuchte Reise nach Neuseeland antreten.
Doch plötzlich traten Probleme auf.
Zunächst verweigerten die amerikanischen Behörden die notwendige ESTA-Genehmigung für einen Transitflug über die USA. Die Reise musste umgebucht werden.
Noch schwerwiegender waren jedoch die Folgen in Australien.
Bei einem Zwischenstopp in Melbourne stellten die Behörden fest, dass der Reisepass weiterhin als verloren gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben war.
Die Konsequenz:
Keine Einreise.
Keine Weiterreise.
Keine Neuseeland-Reise.
Die bereits bezahlte Rundreise war damit faktisch beendet, bevor sie überhaupt begonnen hatte.
Gemeinde wollte nicht für Reisekosten haften
Während das Landgericht Dresden dem Kläger weitgehend Recht gab, entschied das Oberlandesgericht Dresden später deutlich zurückhaltender.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sollten lediglich die Umbuchungskosten des Fluges ersetzt werden.
Die eigentlichen Reisekosten in Höhe von mehr als 12.000 Euro seien sogenannte „frustrierte Aufwendungen“ und deshalb nicht erstattungsfähig.
Der Kläger zog daraufhin vor den Bundesgerichtshof.
Mit Erfolg.
Bundesgerichtshof spricht deutliches Urteil
Die Karlsruher Richter stellten klar:
Wenn eine Behörde ihre gesetzlichen Pflichten verletzt und dadurch eine Reise scheitert, können auch die nutzlos gewordenen Reisekosten ersatzfähig sein.
Der Bundesgerichtshof betonte, dass Bürger darauf vertrauen dürfen, dass ein gültiger Reisepass tatsächlich als funktionsfähiges Reisedokument genutzt werden kann.
Wer einen Pass besitzt und eine Reise bucht, darf grundsätzlich davon ausgehen, dass die zuständigen Behörden ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen.
Genau dieses Vertrauen sei im vorliegenden Fall enttäuscht worden.
Die Richter sahen deshalb nicht nur die Umbuchungskosten als ersatzfähig an, sondern auch den vollständigen Reisepreis der gescheiterten Neuseeland-Reise.
Signalwirkung für Bürger und Behörden
Die Entscheidung geht weit über den Einzelfall hinaus.
Der Bundesgerichtshof macht deutlich, dass Behördenfehler nicht folgenlos bleiben dürfen, wenn Bürger dadurch erhebliche finanzielle Schäden erleiden.
Besonders bemerkenswert ist dabei die klare Aussage der Richter, dass sich der Schutzbereich der behördlichen Pflichten ausdrücklich auch auf die Interessen des Passinhabers erstreckt.
Damit stärkt das Urteil die Rechte von Bürgern gegenüber staatlichen Stellen erheblich.
Was Reisende jetzt wissen sollten
Der Fall zeigt eindrucksvoll, wie gravierend Fehler in behördlichen Datenbanken sein können.
Wer einen verloren gemeldeten Reisepass wiederfindet, sollte sich nicht allein auf eine mündliche Mitteilung verlassen. Empfehlenswert ist eine schriftliche Bestätigung darüber, dass die Verlustmeldung gelöscht und die entsprechenden Fahndungseinträge aufgehoben wurden.
Denn ein Reisepass kann äußerlich vollkommen unauffällig wirken – und dennoch weltweit als gestohlen oder verloren registriert sein.
Fazit
Mit seinem Urteil hat der Bundesgerichtshof ein deutliches Signal gesetzt:
Bürger dürfen auf die ordnungsgemäße Arbeit von Behörden vertrauen.
Verletzt eine Behörde ihre Pflichten und scheitert dadurch eine Auslandsreise, kann der Staat für die entstandenen Schäden haften – selbst dann, wenn es um hohe Reisekosten für eine lange geplante Fernreise geht.
Für Reisende ist die Entscheidung eine gute Nachricht.
Für Behörden eine deutliche Erinnerung daran, dass auch vermeintlich kleine Verwaltungsfehler erhebliche finanzielle Folgen haben können.
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