Startseite Allgemeines BGH-Verurteilung von „Cannabis-Arzt“ rechtskräftig
Allgemeines

BGH-Verurteilung von „Cannabis-Arzt“ rechtskräftig

QuinceCreative (CC0), Pixabay
Teilen

Beschluss vom 20. März 2023 – 1 StR 266/22

Das Landgericht München I hat den Angeklagten wegen des unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln in einer Vielzahl von Fällen u.a. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts stellte der Angeklagte in der Zeit von März 2017 bis Juli 2018 als Arzt mehrere Hundert Betäubungsmittelrezepte aus. Unter dem Deckmantel seiner ärztlichen Zulassung verordnete er Cannabisprodukte, obwohl er die „Patienten“ zuvor nicht körperlich untersucht hatte und die Verschreibung jeweils nicht medizinisch indiziert war. Seine Leistungen rechnete er nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte, sondern gegen unmittelbare Barzahlungen ab. Während der Hauptverhandlung verzichtete der Angeklagte auf seine Approbation als Arzt.

 

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, soweit sie sich auf den Schuld- und Strafausspruch bezog, nach einer Beschränkung des Verfahrens und einer Teilaufhebung von weiteren Rechtsfolgen als unbegründet verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

 

Vorinstanz:

 

Landgericht München I – 19 KLs 370 Js 130932/18 – Urteil vom 9. Februar 2022

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

30 Milliarden für die Zukunft: Deutschlandfonds soll Wirtschaft und Startups befeuern

Mit einem neuen „Deutschlandfonds“ plant die Bundesregierung einen tiefgreifenden Eingriff in die...

Allgemeines

Facebook testet Abo-Modell: Links teilen soll künftig Geld kosten

Facebook testet derzeit ein neues Bezahlmodell, das die Reichweite von Inhalten deutlich...

Allgemeines

Trump will jetzt die Sonne bauen – in groß und mit WLAN TMTG plant Einstieg in die Kernfusion. Was soll da schon schiefgehen?

Was kommt nach Social Media, Krypto und Finanzdienstleistungen? Richtig: Atomenergie! Zumindest, wenn...

Allgemeines

Nehmt dem doch mal das Mikrofon weg!

In der Nacht auf Donnerstag hielt US-Präsident Donald Trump eine „Rede an...