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Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung für Central BioHub GmbH angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Neuruppin hat am 12. Dezember 2024 im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens eine vorläufige Insolvenzverwaltung für die Central BioHub GmbH, ansässig in der Neuendorfstraße 17, 16761 Hennigsdorf, angeordnet. Die Geschäftsführung des Unternehmens wird von Gregor Marcel Wolfgang Fornol und Dr. Jörg-Michael Hollidt vertreten.


Eckpunkte der Entscheidung

Die Entscheidung umfasst folgende zentrale Maßnahmen:

  1. Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Der Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, mit Sitz in der Krausenstraße 41, 10117 Berlin, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Central BioHub GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Sicherung der Insolvenzmasse:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
    Zudem ist er berechtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Gesellschaft bei Dritten – wie Banken, Versicherungen, Behörden und Vertragspartnern – einzuholen.
  4. Anordnung für Schuldner der Gesellschaft:
    Den Schuldnern der Central BioHub GmbH (Drittschuldnern) wurde verboten, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten, es sei denn, diese erfolgen mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung und Erhaltung des Vermögens des Unternehmens, um im Interesse der Gläubiger eine geordnete Prüfung und Verwaltung der Insolvenzmasse zu gewährleisten. Der Insolvenzverwalter überwacht die Geschäftsführung und sorgt dafür, dass keine Vermögensverschiebungen oder rechtlich problematischen Handlungen vorgenommen werden.


Hintergrund zur Central BioHub GmbH

Die Central BioHub GmbH, ein auf die Bereitstellung von Humanproben spezialisiertes Unternehmen, war in der Vergangenheit in ihrem Sektor für innovative Ansätze bekannt. Die finanzielle Schieflage und die Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens markieren jedoch einen Wendepunkt, der nicht nur für das Unternehmen selbst, sondern auch für seine Geschäftspartner und Kunden weitreichende Auswirkungen haben könnte.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache beim Amtsgericht Neuruppin einzureichen und muss die angefochtene Entscheidung sowie eine entsprechende Erklärung enthalten. Rechtsmittel können schriftlich, per Telefax oder als elektronisches Dokument mit qualifizierter Signatur eingereicht werden.


Ausblick

Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters beginnt ein Prozess der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Gleichzeitig werden Maßnahmen eingeleitet, um die Insolvenzmasse zu schützen und Gläubigerinteressen zu wahren. Ob und wie die Central BioHub GmbH ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten überwindet, bleibt abzuwarten.

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