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Bekanntmachung über die Wahrnehmung von Aufgaben und Befugnissen des Insolvenzfonds durch den Verkehrsopferhilfe e. V.

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Bundesministerium der Justiz

Bekanntmachung
über die Wahrnehmung von Aufgaben und Befugnissen
des Insolvenzfonds durch den Verkehrsopferhilfe e. V.

Vom 1. August 2024

Nach § 24 Absatz 2 Satz 2 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBl. I S. 213), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 119) geändert worden ist, wird hiermit Folgendes bekannt gemacht:

Der Verkehrsopferhilfe e. V. mit Sitz in Berlin hat mit Schreiben vom 13. Juni 2024 dem Bundesministerium der Justiz gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 des Pflichtversicherungsgesetzes seine Bereitschaft erklärt, die Stellung des Insolvenzfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen (Insolvenzfonds) und die Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzfonds zu übernehmen.

Der Verkehrsopferhilfe e. V. nimmt die Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzfonds ab dem 10. Juli 2024 wahr.

Berlin, den 1. August 2024

Bundesministerium der Justiz

Im Auftrag
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