Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bekanntmachung
über das Erteilen und Erlöschen von Freistellungen
nach § 2 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes
Erstmalige Erteilung von Freistellungen nach § 2 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG)
Im Jahr 2024 wurden keine neuen Freistellungen nach § 2 Absatz 4 KWG erteilt.
Erlöschen von Freistellungen nach § 2 Absatz 4 KWG
Bei folgenden Unternehmen ist die nach § 2 Absatz 4 KWG erteilte Freistellung im Jahr 2024 erloschen:
Avacon AG, Helmstedt
Baby-Plus Ein- und Verkaufsgenossenschaft eG, Würzburg
E G E Elektro-Großhandel Einkauf Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn
Marianne von Weizsäcker Stiftung Integrationshilfe für ehemals Suchtkranke e.V., Hamm
Mentzel Autovermietung GmbH, Nürnberg
ORTHEG eG Einkaufsgenossenschaft für Orthopädie-Technik, Laupheim
Studierendenwerk Hamburg AöR, Hamburg
Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Auftrag
D. Kammler
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