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Bekanntmachung über das Erreichen der Flächenbeitragswerte nach § 5 Absatz 3 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes

MIH83 (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Bekanntmachung
über das Erreichen der Flächenbeitragswerte
nach § 5 Absatz 3 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes

Vom 17. Januar 2025

Gemäß § 5 Absatz 3 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fest, dass alle Bundesländer die Nachweispflicht nach § 3 Absatz 3 WindBG zur Umsetzung der ersten Schritte zum Erreichen der Flächenbeitragswerte bis 2027 erfüllt haben.

Der Großteil der Länder hat den Nachweis bereits bis zum 31. Mai 2024 erbracht. Das Saarland und Thüringen haben die Nachweispflicht bis zum 30. November 2024 erfüllt.

Berlin, den 17. Januar 2025

Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Auftrag
Dr. Volker Oschmann

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