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Bundespolitik

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage V (Medizinprodukte-Liste) – BD PosiFlush™ XS; BD PosiFlush™ SP; IsoFree; Kochsalz 0,9 % Inhalat Pädia®; Natriumchlorid-Lösung 6 % zur Inhalation

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage V (Medizinprodukte-Liste) – BD PosiFlush™ XS; BD PosiFlush™ SP; IsoFree;
Kochsalz 0,9 % Inhalat Pädia®; Natriumchlorid-Lösung 6 % zur Inhalation

Vom 7. Februar 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung in Verbindung mit dem 4. Kapitel § 41 Absatz 3 Satz 2 seiner Verfahrensordnung durch den Unterausschuss Arzneimittel in dessen Sitzung am 7. Februar 2023 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 19. Januar 2023 (BAnz AT 14.02.2023 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

A.
I.

In der Anlage V wird in den Zeilen „BD PosiFlushTM XS“ und „BD PosiFlushTM SP“ jeweils in der Spalte „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ die Angabe „28. Januar 2023“ ersetzt durch die Angabe „20. Dezember 2027“.

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 29. Januar 2023 in Kraft.

B.
I.

In der Anlage V wird die Zeile „IsoFree“ wie folgt geändert:

1.
In der Spalte „Produktbezeichnung“ wird das Wort „IsoFree“ ersetzt durch die Angabe „IsoFree®“.
2.
In der Spalte „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ wird die Angabe „17. März 2023“ ersetzt durch die Angabe „26. Mai 2024“.
II.

Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 7. Februar 2023 in Kraft.

C.
I.

In der Anlage V wird in den Zeilen „Kochsalz 0,9 % Inhalat Pädia®“ und „Natriumchlorid-Lösung 6 % zur Inhalation“ jeweils in der Spalte „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ die Angabe „17. März 2023“ ersetzt durch die Angabe „26. Mai 2024“.

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 7. Februar 2023 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 7. Februar 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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