„Baldiges Ende“ des BWF Prozesses in Berlin?

Es war dann doch eine Überraschung das sich Gerald S. nun auf einen Deal mit dem Gericht einlaasen will, daß was er eigentlich über Monate nicht wollte. Möglich das die Aussicht auf eine hohe Haftstrafe den Kopf von Herrn S. dann ein wenig freier gemacht hat bzw. zum Überlegen angeregt hat. Möglich auch. daß es im Gefängnis dann auch wiederum Versuche gegeben haben könnte, Herrn S. das Leben dann etwas schwerer zu machen, denn bei ihm vermutet man ja Geld und Vermögen

Egal, solltes es nun zu einer Absprache kommen zwischen Gerald S. und dem Gericht über das Strafmaß könnte das gleichzeitig dann auch bedeuten, das der Prozess schnell zu Ende gehen könnte, denn der Hauptangeklagte würde dann über alle Vorgänge vollumfänglich Aussagen, das Gericht dann die Rolle der anderen Angeklagten einzuordnen wissen, und dann möglicherweise „kurzen Prozess“ machen können mit den anderen Beschuldigten. Interessant könnte dann auch sein zu erfahren „wo das verschwundene Gold“ dann ist. Rückt Gerald S. das dann heraus, sofern er das hat, oder weiß wo es ist, würde sich wiederum der Insolvenzverwalter freuen. Die nächsten Tage und Wochen könnten dann in dem Verfahren BWF interessanter werden. als wir es zu Beginn des Prozesses gedacht haben.

4 Comments

  1. hertenhans Mittwoch, 10.08.2016 at 08:24 - Reply

    na ja , so viele Milles kann man doch gar nicht verprassen in solch kurzer Zeit, denn die Sachwerte sollten ja wieder flüssig gemacht werden können.

  2. Yogi Donnerstag, 07.07.2016 at 13:28 - Reply

    Bei der Größenordnung des Betruges würde ich als Richter immer zu 10 Jahren Haft ohne Bewährung tendieren.
    Da wir aber unserer Justiz bereites kennen und über deren Urteile weitgehens nur der Kopf geschüttelt werden kann, gehe ich von max.5 Jahren aus, die bei guter Führung um min.2 Jahre verkürzt wird. Also max. 3 Jahre Haft.
    Jetzt kommt der Deal. Was bedeutet das? Den kann es doch nur geben, wenn die möglichen Millionen ans Tageslicht kommen. Alles andere wäre kein Deal. Wird aber einer, wenn Herr S. willig über seine Machenschaften berichtet.
    Haft: 1 Jahr auf Bewährung. Deutsche Rechtsprechung!
    Anleger sind halt saublöd. Selbst schuld. Können ja klagen.

  3. jh Donnerstag, 07.07.2016 at 08:06 - Reply

    Der wegen Beihilfe angeklagte Anlegeranwalt wird das sicher gar nicht goutieren. Denn wenn S. auspackt (und das muss er, um eienn Deal zu bekommen), dann ist die Fasade des DotTS perdu.

  4. feistelbauer Donnerstag, 07.07.2016 at 07:07 - Reply

    Welches Gold? Ein aufwendiger Lebenstil und ein paar Milliönchen im Ausland und schon waren die Anlegergelder weg.
    Vielleicht rückt er etwas raus, aber der Lebensabend unter Palmen wird schon gesichert sein.

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