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BaFin warnt vor Vintage Group: Ermittlungen wegen angeblicher Northvolt-Aktienangebote

geralt (CC0), Pixabay
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Angeboten der Vintage Group. Diese Gesellschaft bietet unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, ohne eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zu besitzen. Konkret täuscht sie Anlegerinnen und Anleger darüber, dass sie Aktien der Northvolt AB kaufen könnten. Ein erforderlicher Wertpapierprospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) liegt ebenfalls nicht vor. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die Anbieter willens und in der Lage sind, die angebotenen Aktien zu übereignen.

Die Vintage Group tritt im Internet über ihre Website vintagegroup-invest.com auf und gibt als Unternehmenssitz London, Vereinigtes Königreich an. Allerdings finden laut den veröffentlichten Nutzungsbedingungen kalifornisches Recht Anwendung.

In der Vergangenheit gab es häufig Betrugsversuche, bei denen Aktien bekannter Unternehmen zur Zeichnung angeboten wurden. Diese Aktien wurden nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter waren nicht mehr erreichbar. In einigen Fällen existierten die angebotenen Aktien nicht einmal.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten daher generell zur Vorsicht bei Geldanlagen im Internet. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten vorab gründlich recherchieren, um Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen.

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