Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime über dubiose Krypto-Angebote, vermeintliche Trading-Plattformen und die wichtigsten Sofortmaßnahmen für Anleger
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell gleich vor mehreren mutmaßlich unerlaubt tätigen Anbietern im Bereich Online-Trading und Kryptoinvestments. Betroffen sind unter anderem die Website calculusinv.com, Social-Media-Kanäle wie die Gruppe „Calculus Investment Academy VIP Y“, der dort beworbene CVUZ-TOKEN über die App „GVEXPRO“ sowie die Plattform blockshape.eu.
Nach Erkenntnissen der BaFin bietet die angeblich in New York beziehungsweise Frankfurt am Main ansässige Calculus Investments Ltd. ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Besonders brisant: Der als Gründer präsentierte „Prof. Tobias Fischer“ soll nach Einschätzung der Behörde mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht existieren. Auch bei blockshape.eu warnt die BaFin vor unerlaubten Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen.
Wir haben mit Rechtsanwalt Jens Reime darüber gesprochen, was diese Warnungen bedeuten – und was betroffene Kunden jetzt sofort tun sollten.
„Herr Reime, die BaFin warnt vor Calculus Investments, CVUZ-Token, GVEXPRO und blockshape.eu. Wie ernst ist das?“
Jens Reime:
Sehr ernst. Wenn die BaFin öffentlich warnt, ist das kein kleiner Hinweis am Rand, sondern ein deutliches Warnsignal. In beiden Fällen geht es um den Verdacht, dass ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- oder Kryptodienstleistungen angeboten werden. Das ist für Anleger hochgefährlich.
Besonders alarmierend ist der Hinweis der BaFin zu Calculus Investments Ltd., wonach der angebliche Gründer „Prof. Tobias Fischer“ mutmaßlich gar nicht existiert. Wenn schon die handelnden Personen möglicherweise frei erfunden sind, dann ist das ein klassisches Muster, das wir aus dem Bereich des Kapitalanlagebetrugs sehr gut kennen.
Und wenn die BaFin ausdrücklich davon spricht, dass auf GVEXPRO eingezahlte Gelder „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verloren“ sind, dann ist das juristisch und tatsächlich ein äußerst drastischer Befund.
„Was genau ist aus Ihrer Sicht das Problem bei solchen Angeboten?“
Jens Reime:
Das Problem ist meist eine Kombination aus mehreren typischen Betrugsmerkmalen:
- angeblich internationale Standorte wie New York, Frankfurt oder Berlin,
- professionell wirkende Webseiten,
- erfundene Experten oder angebliche Professoren,
- Social-Media-Gruppen mit „VIP“-Charakter,
- Versprechen über exklusive Token, Frühphasen-Investments oder besonders hohe Renditen,
- und eine technische Plattform oder App, die Vertrauen schaffen soll.
Das sieht für Verbraucher auf den ersten Blick oft seriös aus. Tatsächlich fehlt aber häufig genau das Entscheidende: eine behördliche Erlaubnis.
Und wenn ein Anbieter in Deutschland Finanzdienstleistungen, Wertpapiergeschäfte oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, braucht er in aller Regel eine Erlaubnis oder Zulassung der BaFin. Fehlt diese, ist höchste Vorsicht geboten.
„Ist ein fehlender BaFin-Eintrag automatisch ein Beweis für Betrug?“
Jens Reime:
Juristisch muss man sauber bleiben: Ein fehlender Eintrag allein ist nicht automatisch der strafrechtliche Beweis für Betrug. Aber aus Sicht des Verbraucherschutzes ist es ein massives Warnsignal.
Wenn ein Unternehmen in Deutschland tätig ist und dafür eine Erlaubnis bräuchte, diese aber nicht hat, dann ist das für Anleger bereits ein gravierendes Problem. Kommen dann noch weitere Umstände hinzu – etwa falsche Identitäten, Druck zur schnellen Einzahlung, dubiose Token, verweigerte Auszahlungen oder aggressive Nachschussforderungen –, dann verdichtet sich der Verdacht sehr schnell in Richtung Anlagebetrug.
„Die BaFin schreibt bei GVEXPRO sogar, eingezahlte Gelder seien mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verloren. Was bedeutet das für Betroffene?“
Jens Reime:
Das ist eine Formulierung, die man nicht überlesen darf. Sie bedeutet praktisch: Wer dort eingezahlt hat, muss leider davon ausgehen, dass das Geld nicht regulär investiert wurde, sondern sehr wahrscheinlich in einem betrügerischen System verschwunden ist oder jedenfalls nicht ohne Weiteres zurückgeholt werden kann.
Aber – und das ist wichtig – verloren bedeutet nicht automatisch hoffnungslos.
Es gibt in solchen Fällen oft noch Ansatzpunkte:
- Zahlungswege nachvollziehen,
- Banken oder Zahlungsdienstleister identifizieren,
- Krypto-Transfers dokumentieren,
- Wallet-Adressen sichern,
- mögliche Empfängerkonten prüfen,
- Ansprüche gegen involvierte Dritte untersuchen,
- Strafanzeige und zivilrechtliche Schritte koordinieren.
Wer schnell handelt, hat zumindest eine bessere Ausgangsposition als jemand, der wochenlang wartet.
„Was sollten betroffene Anleger jetzt als Erstes tun?“
Jens Reime:
Ganz klar: Sofort handeln – aber überlegt.
Ich rate Betroffenen zu folgenden Sofortmaßnahmen:
1. Keine weiteren Einzahlungen leisten
Auch dann nicht, wenn behauptet wird:
- das Konto müsse „verifiziert“ werden,
- Steuern müssten vorab gezahlt werden,
- eine „Freischaltgebühr“ für die Auszahlung sei erforderlich,
- ein „Sicherheitsdeposit“ sei nötig,
- oder ein angeblicher „Recovery Agent“ verspreche Hilfe.
Das sind sehr häufig weitere Betrugsstufen.
2. Keine Fernzugriffe mehr zulassen
Wenn Sie Programmen wie AnyDesk, TeamViewer oder ähnlichen Tools Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr Smartphone gegeben haben:
sofort beenden, deinstallieren und Passwörter ändern.
3. Alle Beweise sichern
Ganz wichtig:
- Screenshots der Website
- Screenshots der App (z. B. GVEXPRO)
- Kontoübersichten
- Wallet-Adressen
- Chatverläufe (Telegram, WhatsApp, Signal etc.)
- E-Mails
- Telefonnummern
- Namen der angeblichen Ansprechpartner
- Zahlungsbelege
- Banküberweisungen
- Kreditkartenabrechnungen
- Krypto-Transaktions-Hashes
Je früher dokumentiert wird, desto besser.
4. Bank oder Zahlungsdienstleister sofort informieren
Wenn per Überweisung, Kreditkarte oder Zahlungsdienstleister gezahlt wurde:
- unverzüglich Rückruf / Recall prüfen,
- Chargeback-Möglichkeiten prüfen,
- Verdachtsmeldung abgeben,
- weitere Belastungen sperren lassen.
Bei Kreditkarten kann manchmal noch etwas bewegt werden – aber Zeit ist hier entscheidend.
5. Wallet- und Kryptotransaktionen prüfen
Wenn in Kryptowährungen eingezahlt wurde:
- Transaktions-ID sichern,
- Wallet-Adresse des Empfängers dokumentieren,
- Blockchain-Auswertung prüfen lassen,
- mögliche Börsenkontakte identifizieren.
Auch wenn Krypto-Transfers schwierig rückgängig zu machen sind, lassen sich oft Spuren verfolgen.
6. Strafanzeige erstatten
Bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft.
Wichtig: mit geordneten Unterlagen, nicht nur mit einem Bauchgefühl.
7. Fachanwalt oder spezialiserten Anwalt einschalten
Nicht irgendeinen „Retter“ aus dem Internet.
Und Vorsicht vor angeblichen Recovery-Firmen, die nach einem Betrug den nächsten Betrug versuchen.
„Viele Betroffene schämen sich. Was sagen Sie diesen Menschen?“
Jens Reime:
Das ist völlig nachvollziehbar – aber genau diese Scham hilft am Ende nur den Tätern.
Die Plattformen sind heute oft professionell gemacht. Es gibt gefälschte Handelsoberflächen, angebliche Gewinne, freundliche „Account Manager“, psychologischen Druck, sogar inszenierte Auszahlungen kleiner Beträge am Anfang. Das ist nicht mehr der plumpe Nigeria-Scam von früher. Das sind oft professionell aufgebaute Täuschungssysteme.
Deshalb mein klarer Rat:
Nicht schweigen. Nicht verdrängen. Nicht hoffen, dass es sich von selbst regelt.
Wer betroffen ist, sollte das sachlich aufarbeiten und sofort reagieren.
„Wie erkennen Verbraucher solche Angebote künftig früher?“
Jens Reime:
Es gibt einige klassische Warnzeichen:
Alarmzeichen bei Online-Investments
- Kein oder unklarer BaFin-Eintrag
- Sitz im Ausland, aber deutsche Werbung
- unrealistisch hohe oder „garantierte“ Renditen
- Zeitdruck: „nur heute“, „VIP-Zugang“, „letzte Chance“
- unbekannte Token oder hauseigene Coins
- prominente oder akademische Namen, die sich nicht verifizieren lassen
- Auszahlungen werden verzögert oder an Zusatzbedingungen geknüpft
- angebliche Steuern oder Gebühren vor Auszahlung
- Kommunikation nur über Messenger
- aggressive Telefonverkäufer oder „Senior Analysts“
Und ganz wichtig:
Immer die BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen.
Wenn ein Anbieter dort nicht auffindbar ist oder die Angaben nicht zusammenpassen, dann sollte man im Zweifel lieber einmal zu viel Abstand nehmen als einmal zu viel Geld überweisen.
„Wie bewerten Sie die Fälle Calculus Investments / CVUZ-TOKEN / GVEXPRO und blockshape.eu insgesamt?“
Jens Reime:
Aus anwaltlicher Sicht sprechen die öffentlich bekannten Hinweise eine deutliche Sprache.
Bei Calculus Investments Ltd. ist die Lage besonders kritisch, weil hier gleich mehrere Faktoren zusammenkommen:
- fehlende Erlaubnis,
- dubiose Social-Media-Strukturen,
- Bewerbung eines Tokens,
- eine externe App-Struktur mit GVEXPRO,
- und der Verdacht, dass der angebliche Gründer gar nicht existiert.
Das sind massive Red Flags.
Bei blockshape.eu ist die BaFin-Warnung ebenfalls ernst zu nehmen. Wenn dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen angeboten werden, dann ist auch hier höchste Vorsicht geboten. Anleger sollten keinesfalls darauf vertrauen, dass eine professionell aussehende Website automatisch Seriosität bedeutet.
„Ihr wichtigster Rat an Betroffene in einem Satz?“
Jens Reime:
Wer betroffen ist, sollte jetzt nicht auf Wunder hoffen, sondern Beweise sichern, Zahlungen stoppen und sofort strukturiert rechtlich handeln.
Was betroffene Kunden jetzt konkret tun sollten – Checkliste
Sofortmaßnahmen für Anleger
✅ Keine weiteren Zahlungen leisten
✅ Keine „Steuern“, „Gebühren“ oder „Freischaltungen“ zahlen
✅ Fernwartungssoftware löschen (AnyDesk / TeamViewer etc.)
✅ Passwörter ändern (E-Mail, Banking, Krypto-Börsen)
✅ Kontoauszüge und Zahlungsbelege sichern
✅ Screenshots von Website, App, Chat und Kontostand machen
✅ Wallet-Adressen und Transaktions-IDs dokumentieren
✅ Bank / Kreditkartenanbieter sofort kontaktieren
✅ Strafanzeige erstatten
✅ spezialisierten Rechtsanwalt einschalten
Fazit: Die BaFin-Warnung ist ein Alarmsignal – kein Formalismus
Die aktuellen Warnungen der BaFin zu Calculus Investments Ltd., CVUZ-TOKEN, GVEXPRO und blockshape.eu sollten Anleger sehr ernst nehmen. Gerade im Bereich Krypto, Online-Trading und vermeintlicher VIP-Investments sind professionelle Täuschungen längst Alltag geworden.
Wer bereits investiert hat, sollte jetzt nicht in Panik verfallen – aber auch nicht zögern.
Denn in solchen Fällen gilt oft:
Nicht der erste Fehler ist entscheidend, sondern ob man nach dem Warnsignal weiter Geld hinterherwirft.
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