Startseite Allgemeines BaFin untersagt eBank24 das Betreiben von Bankgeschäften
Allgemeines

BaFin untersagt eBank24 das Betreiben von Bankgeschäften

Teilen

BaFin untersagt der eBank 24 Corporation das Betreiben von Bankgeschäften sowie das Erbringen von Finanzdienstleistungen und Zahlungsdiensten und ordnet die Abwicklung an.


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der eBank 24 Corporation, Mutsamudu, Anjouran, Komoren, am 19. Mai 2010 das Betreiben von Bankgeschäften, insbesondere des Einlagengeschäfts, sowie das Erbringen von Finanzdienstleistungen und Zahlungsdiensten untersagt. Ferner hat sie die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet. Die BaFin hat zudem gegen den Vorstand und alleinigen Anteilseignern, Herrn Arthur Hartl, als Organ der eBank 24 Corporation mit Bescheid vom selben Tag eine entsprechende Untersagungsverfügung und Abwicklungsanordnung erlassen.

Die eBank 24 Corporation unterhält auf ihrer Homepage ein e-Banking-Portal, über das sie dem Publikum Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Zahlungsdienste offeriert. Sie bietet den potenziellen Kunden dabei unter anderem die Vermögensverwaltung, die Kontoführung für Privat- und Geschäftsleute sowie das Online-Banking an. Daneben wirbt das Unternehmen vor allem auch für die Anlage von Festgeldern. Ab einem Betrag von 75.000,- Euro (bzw. 100.000,- CHF) verspricht die eBank 24 Corparation Zinsen von 3,50 % bei einer Laufzeit von zwei Jahren und 3,80 % bei einer Laufzeit von drei Jahren.
Zusätzlich zu den banküblichen Zinsen werden monatliche Bonuszahlungen in Aussicht gestellt.

Laut Angaben des Vorstands Arthur Hartl verfüge die eBank 24 Corporation über eine Bankerlaubnis („Banking Licence Class B“) der Offshore Finance Authority der Komoren. Mit der Annahme unbedingt rückzahlbarer Gelder betreibt die eBank 24 Corporation jedoch das Einlagengeschäft, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.

Die Verfügungen sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Interview: Was bedeuten die geplanten Kapitalmaßnahmen der q.beyond AG für Aktionäre?

Interviewer:Frau Rechtsanwältin Bontschev, die q.beyond AG plant auf einer außerordentlichen Hauptversammlung mehrere...

Allgemeines

Milliardenschaden durch manipulierte Dieseltechnik: Betrugsurteile im Diesel-Skandal endgültig bestätigt

Die strafrechtliche Aufarbeitung des sogenannten Diesel-Skandals hat einen weiteren endgültigen Abschluss gefunden....

Allgemeines

Sperre vertagt: Shein darf in Frankreich weitershoppen – vorerst

Der umstrittene Online-Gigant Shein bleibt vorerst online – zumindest in Frankreich. Ein...

Allgemeines

Mond oder Märchen? Trump verordnet Rückflug zur Flagge

Wenn es nach Donald Trump geht, wird der Mond bald wieder amerikanisch...